Dringlichkeitsantrag - 2011/DA/2069

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Beratungsfolge

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1.     Dem Oberbürgermeister wird untersagt, eine Besetzung von offenen Stellen ohne Genehmigung durch den Hauptausschuss vorzunehmen.
 

2.     Die Präsidentin der Bürgerschaft wird beauftragt, die Rechte der Bürgerschaft im Wege des einstweiligen Rechtschutzes bezüglich Punkt 1 durchzusetzen.

 

 

 

 

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Begründung:

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 16.03.2011 (ÄA 1682-37 zum Haushaltsplanentwurf) hat die Bürgerschaft entschieden, diese Stelle dem Senatsbereich 3 zuzuordnen.

Gleichzeitig wurde durch die Bürgerschaft entschieden zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung sämtliche freie Stellen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Aufhebung von Sperren bedarf eines Beschlusses des Hauptausschusses.

 

 

 

 

gez. Rainer Albrecht

 

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Beschlüsse

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29.03.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen