Nachtrag Beschlussvorlage - 2010/BV/1682-57 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen
2. Investitionsprogramm der Hansestadt Rostock für die Jahre 2010 bis 2014
3. Finanzplan der Hansestadt Rostock für die Jahre 2010 bis 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.03.2011
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.04.2011
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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13.04.2011
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Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen wird mit diesem 4. Nachtrag gemäß Anlagen 1 und 2 fortgeschrieben:
§ 1
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Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
| - in EUR- | |||
1. | im Verwaltungshaushalt | von | um | auf |
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| in der Einnahme | 492.008.100 | 155.800 | 492.163.900 |
| in der Ausgabe | 587.408.900 | 155.800 | 587.564.700 |
| und |
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2. | im Vermögenshaushalt |
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| in der Einnahme | 111.441.000 | 2.450.000 | 113.891.000 |
| in der Ausgabe | 111.441.000 | 2.450.000 | 113.891.000 |
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| festgesetzt. |
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§ 2 |
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es werden festgesetzt:
| - in EUR- | |||
1. | der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von
21.928.200
| um
2.450.000 | auf
24.378.2010 |
| davon für Zwecke der Umschuldung | 16.350.000 | 0 | 16.350.000 |
Darüber hinaus ergibt sich eine Fortschreibung des Investitionsprogramms und des Finanzplanes 2010 bis 2014.
1. Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms wird für die einzelnen Jahre wie folgt fortgeschrieben:
- in EUR - | |||
| von | um | auf |
2010 | 57.612.600 |
|
|
2011 | 82.087.500 | 2.450.000 | 84.537.500 |
2012 | 79.297.300 | 0 | 79.299.312 |
2013 | 31.328.400 | 0 | 31.328.400 |
2014 | 25.863.500 | 0 | 25.863.500 |
2. Der Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014 wird wie folgt fortgeschrieben
- in EUR - | ||||||
| Einnahmen | Ausgaben
| ||||
| von | um | auf | von | um | auf |
2010 | 544.900.300 |
|
| 648.777.100 |
|
|
2011 | 603.449.100 | 2.605.800 | 606.054.900 | 698.849.900 | 2.605.800 | 701.455.700 |
2012 | 583.984.400 | 155.800 | 584.140.200 | 677.683.600 | 155.800 | 677.839.400 |
2013 | 540.521.300 | 155.800 | 540.677.100 | 634.635.800 | 155.800 | 634.791.600 |
2014 | 529.428.300 | 155.800 | 529.584.100 | 619.172.100 | 155.800 | 619.327.900 |
:
Sachverhalt:
Das Innenministerium M-V hat im März 2011 das sog. Schlaglochprogramm sowie das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II und SGB XII als neue Aufgaben für die Kommunen definiert.
Daraus ergeben sich für die Hansestadt Rostock verbindliche haushaltsrechtliche Regelungen, die Einfluss auf die Haushaltssatzung 2011 sowie auf die weitere Haushaltsdurchführung haben.
1. Vermögenshaushalt
Zur Beseitigung der infolge des Winters 2010/2011 aufgetretenen Schäden an kommunalen Straßen unterstützt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. die Straßenbaulastträger bei der Schadensbeseitigung. Das Programm zur Erneuerung kommunaler Straßen 2011 (Schlaglochprogramm) soll der teilweisen Entlastung der kommunalen Haushalte dienen.
Dabei werden durch das Innenministerium M-V auf der Grundlage des § 21 FAG zinslose Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds von insgesamt 20 Mio. EUR zur Unterstützung der kommunalen Körperschaften zur Erneuerung von Straßendecken bereitgestellt.
Diese Mittel sind innerhalb von 5 bis 10 Jahren an das Land wieder zurückzuzahlen, damit entstehen vergleichsweise hohe planmäßige Tilgungsbeträge in den einzelnen Jahren.
Für die Inanspruchnahme dieses Programms ist eine entsprechende Kreditgenehmigung erforderlich.
Die Maßnahmen wurden entsprechend der Programmschwerpunkte planungsseitig vorbereitet und sind der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Verwaltungshaushalt
Das Innenministerium des Landes M-V hat Veranschlagungshinweise für die Leistungen nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII in Umsetzung der Änderungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch herausgegeben, so dass auch haushaltsrechtlich die notwendigen Voraussetzungen zur Planung bestehen.
Die durch den Bund bereitgestellten Mittel für Bildung und Teilhabe von Leistungsberechtigten nach SGB II/BKGG gelangen über das Land auf dem Weg der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft zu den Kommunen. Dies gilt auch für die vom Bund zusätzlich für drei Jahre (2011,2012 und 2013) jeweils bereitgestellten 400 Mio. EUR, in denen neben Mittagsverpflegung im Hort der Anteil für Schulsozialarbeit enthalten ist. Mit dem Anteil für Schulsozialarbeit sollen im Wirkungskreis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass wegen der geforderten Mitteilungspflicht eine ausdrückliche Trennung von schon bislang anfallenden Ausgaben für Schulsozialarbeit gewährleistet werden muss. Zur Sicherung der Mitteilungspflicht sind die neuen Leistungen in den kommunalen Haushalten vollständig und ausreichend differenziert darzustellen, einheitlich zu veranschlagen und zu buchen.
Die daraus resultierenden Änderungen durch die Veranschlagung an den entsprechenden Haushaltsstellen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,8 kB
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