Beschlussvorlage - 2011/BV/2059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt:

 

-              Herrn Robert Stach als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Rostock (Gemeindewahlleitung) und

 

-              Frau Bettina Bestier als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Rostock (Stellvertretung der Gemeindewahlleitung).

 

Der bestehende Gemeindewahlausschuss wird als Gemeindewahlausschuss für die Hansestadt Rostock bestätigt. (2 Anlagen)

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 7 Abs. 1 Nr. 3 Landes– und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Mit in Kraft treten des neuen Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) wurde die Bestimmung der kommunalen Wahlorgane und ihre Amtszeit neu geregelt, die eine Beschlussfassung der Rostocker Bürgerschaft erfordert.

 

Wahlorgane für die Gemeinde sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 LKWG M-V die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) und der Gemeindewahlausschuss. Alle Wahlorgane, Mitglieder von Wahlorganen und deren Stellvertretungen (Mitglieder der Wahlorganisation) üben ihre Tätigkeit überparteilich und unabhängig aus. Sie sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

 

Die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter tragen im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in der Gemeinde, sie werden von der Gemeindevertretung gewählt und bleiben bis zur Neubesetzung im Amt.

Zu den Aufgaben der Gemeindewahlleitung gehören u. a. die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen mittels öffentlicher Bekanntmachung, die Vorprüfung der Wahlvorschläge und der Wahlergebnisse, die Bestimmung der Anzahl der Briefwahlvorstände sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlausschusssitzungen

 

Den kommunalen Wahlausschuss bilden die Gemeindewahlleiterin als Vorsitzende oder der Gemeindewahlleiter als Vorsitzender sowie vier bis acht weitere Mitglieder. Berufen werden die weiteren Mitglieder und deren Stellvertretung vor landesweiten Kommunalwahlen von der kommunalen Wahlleitung. Die Anzahl der weiteren Mitglieder im Gemeindewahlausschuss bestimmt die Gemeindevertretung, § 10 Abs. 1 Satz 3 LKWG M-V.

 

Der Gemeindewahlausschuss ist ein kollegiales Wahlorgan. Die weiteren Ausschussmitglieder üben ein Wahlehrenamt aus. Das Amt der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters wird als Nebenamt zur sonstigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst ausgeübt. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses leiten ihre Aufgaben und Kompetenzen unmittelbar aus dem LKWG M-V und der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) ab und treffen ihre Entscheidungen unabhängig und in eigener Verantwortung.

 

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über Verfügungen der Gemeindewahlleitung im Mängelbeseitigungsverfahren, über die Zulassung der Wahlvorschläge und ist Beschwerdeinstanz bei Streitigkeiten um die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Er prüft die Entscheidungen der Wahlvorstände und stellt das endgültige Wahlergebnis fest.

 

Die Bürgerschaft wählte Herrn Robert Stach auf ihrer Sitzung am 15. Oktober 2008 mit Beschluss Nummer 0586/08-BV als Gemeindewahlleiter für die Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft. Frau Bettina Bestier wurde als stellvertretende Gemeindewahlleiterin für die Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft durch den Gemeindewahlleiter berufen. Den Gemeindewahlausschuss für die Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft bilden der Gemeindewahlleiter als Vorsitzender und sechs Beisitzer. Der Gemeindewahlausschuss besteht längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode der 5. Rostocker Bürgerschaft.

 

Die öffentlichen Bekanntmachungen zur Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses erfolgten im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock „STÄDTISCHER ANZEIGER“ am 28.01.2009 und 22.04.2009 und liegen anbei.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 LKWG M-V sind die Wahlorgane der Hansestadt Rostock die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) und der Gemeindewahlausschuss, die kommunale Wahlleitung und ihre Stellvertretung bleiben bis zu einer Neubesetzung im Amt (§ 9 Abs. 4 LKWG M-V) und der kommunale Wahlausschuss wird jeweils vor landesweiten Kommunalwahlen gebildet und bleibt bis zur Vorbereitung der nächsten landesweiten Kommunalwahl im Amt.

 

Neu ist, dass nicht nur die Gemeindewahlleitung sondern auch ihre Stellvertretung von der Bürgerschaft gewählt wird und die Anzahl der weiteren Mitglieder im Gemeindewahlausschuss bis zu acht Mitgliedern betragen kann. Über die Anzahl der weiteren Mitglieder entscheidet künftig die Bürgerschaft im Vorfeld landesweiter Kommunalwahlen, die nach derzeitiger Rechtslage im Jahr 2014 stattfinden werden.

 

Die erörterten Neuregelungen erfordern eine Beschlussherbeiführung, wonach der bestehende Gemeindewahlausschuss künftig für alle kommunalen Wahlen in der Hansestadt Rostock zuständig ist. Entsprechendes gilt für die Gemeindewahlleitung und ihre Stellvertretung.

Die Wahlleitung und ihre Stellvertretung bleiben nach § 9 Abs. 4 LKWG M-V bis zu einer Neubesetzung im Amt. Die Amtszeit des kommunalen Wahlausschusses endet laut § 10 Abs. 4 LKWG M-V mit der Bestellung eines neuen Gemeindewahlausschusses der Hansestadt Rostock. Die Bestellung erfolgt durch die Gemeindewahlleitung der Hansestadt Rostock vor den nächsten landesweiten Kommunalwahlen. Zuvor bestimmt die Bürgerschaft die Anzahl der weiteren Mitglieder im Wahlausschuss. Eine diesbezügliche Vorlage erhält die Bürgerschaft zum gegebenen Zeitpunkt zwecks Entscheidung.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.04.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt:

 

- Herrn Robert Stach als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Rostock (Gemeindewahlleitung) und
 

- Frau Bettina Bestier als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Rostock (Stellvertretung der Gemeindewahlleitung).

 

Der bestehende Gemeindewahlausschuss wird als Gemeindewahlausschuss für die Hansestadt Rostock bestätigt (2 Anlagen).

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2059:

 

Die Bürgerschaft wählt:

 

- Herrn Joachim Engster als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Rostock (Gemeindewahlleitung) und
 

- Herrn Rainer Nanz als stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hansestadt Rostock (Stellvertretung der Gemeindewahlleitung).

 

Der bestehende Gemeindewahlausschuss (2 Anlagen) wird um 2 Mitglieder erweitert.

 

(o. g. Anlagen – Mitglieder und ihre Stellvertreter im Gemeindewahlausschuss -
liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt