Antrag - 2011/AN/2049

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. in Zusammenarbeit mit dem Verband der Gartenfreunde e.V. Rostock

und auf der Basis von ökologischen Abwasserkonzepten der örtlichen

Kleingartenvereine Übergangsregelungen für einzelne

Parzellen über den 31.12.2013 hinaus zu genehmigen. Dabei sind

sowohl das Alter, der gesundheitliche Zustand als auch die

ökonomische Lage der einzelnen Pächterinnen und Pächter der

Kleingärten zu berücksichtigen.

 

2. ein Förderkonzept für die ökologische Abwasserentsorgung in den

Kleingärten der Hansestadt Rostock vorzulegen. Dabei sind vorrangig

Anreize für wassersparende und abwasservermeidende Lösungen wie

Trocken- bzw. Humustoiletten zu schaffen. Für die Realisierung sind

Finanzierungsmöglichkeiten des Landes, des Bundes und der EU

einzubeziehen.

 

Der Bürgerschaft ist bis am 29.6.2011 ein Zwischenbericht zum Stand der Konzepterarbeitung und der bis dahin erreichten Ergebnissen vorzulegen.

 

 

Sachverhalt/ Begründung:

 

Im November 2010 hat das Amt für Umweltschutz in seiner Funktion als untere Wasserbehörde eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, in der bis Ende 2013 eine Frist gesetzt wurde, in der die ordnungsgemäße den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Abwasserentsorgung in Kleingärten und auf Erholungsgrundstücken nachzuweisen ist. Konkret bedeutet dies, dass bestehende Nutzungsgenehmigungen, die sich auf Kleinkläranlagen nach DDR-Recht beziehen (Mehrkammergruben) dann nicht mehr gelten.

 

Diese Allgemeinverfügung sorgt in den Kleingärten für große Unruhe, da die erforderliche Umrüstung der Abwasserentsorgung Kosten und Aufwand verursachen. Nach Angaben des Umweltsenators auf einer Informationsveranstaltung der LINKEN am 11.3.2011 in Lütten-Klein sind fristgemäß etwa 2500 Widersprüche gegen die Allgemeinverfügung eingegangen. Es besteht also Handlungsbedarf.

 

Die notwendige ordnungsgemäße Abwasserentsorgung steht außer Frage. Zu Recht bezieht sich die Allgemeinverfügung der Stadt auf übergeordnete gesetzliche Regelungen zum Schutz des Grundwassers.

 

Allerdings hat die Stadt einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung. Dies geht auch aus der Veröffentlichung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom Dezember 2010 hervor. Dort heißt es:

 

"Durch die unteren Wasserbehörden wird ohne Vorgabe einer speziellen Entsorgungsart die Gewährleistung einer dem Stand der Technik entsprechenden Abwasserentsorung zum 31.12.2013 gefordert. Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse sind im Ausnahmefall Übergangsfristen möglich. … Die Kleingärtenvereine/Kreisverbände müssen sich daher mit den unteren Wasserbehörden und den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften abstimmen. Unter Beachtung der konkreten Situation ist gemeinsam eine Lösung zu finden, um die notwendigen Maßnahmen der Abwasserentsorgung mit der Ausstattung der Gärten in Einklang zu bringen."

 

Desweiteren wird auf die vorliegende Studie der Universität  Rostock verwiesen, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Umstellung auf Trocken- bzw. Komposttoiletten die umweltfreundlichste und preisgünstige Lösung ist, abgesehen von der Lösung, in den Kleingärten komplett auf Sanitäreinrichtungen zu verzichten, wie dies ja auch in zahlreichen Kleingärten der Fall ist.

 

Da jeweils der Kleingartenverein Pächter der Gesamtanlage ist und die einzelnen Mitglieder nur Teilflächen gepachtet haben, müssen folgerichtig individuell aus sozialen Gründen erforderliche Übergangslösungen auf der Basis von Vereinskonzepten geregelt werden.

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.03.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

Erweitern

13.04.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt