Beschlussvorlage - 2011/BV/2042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet

 

in den Grenzen: landwirtschaftliche Flächen und eine gedachte parallele Linie ca. 135 m östlich des Barkenweges / Nordgrenze des Bebauungsplans Güterverkehrszentrum Mecklenburg-Vorpommern Nr. 16.SO.40, geplante Neutrassierung der Bäderstraße (Ortsumgehung Nienhagen),

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.16.W.43 Nienhagen aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 3 Abs. 2 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bleibt von der 1. Änderung unberührt und wird gefasst durch:

-              im Norden:              landwirtschaftliche Flächen,

-              im Osten:              landwirtschaftliche Flächen und eine gedachte parallele Linie ca. 135 m östlich des ehemaligen Barkenweges,

-              im Süden:              die nördliche Grenze des Güterverkehrszentrums

-              im Westen:              landwirtschaftliche Flächen im Verlauf der geplanten Neutrassierung der Bäderstraße (Ortsumgehung Nienhagen), zwischen dem westlichen Seitenarm der Fleederbek und der westlichen Grundstücksgrenze der Grundstücke des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes und auf der Westseite der vorhandenen Gartenanlage

 

Das Bebauungsplangebiet stellt über weite Teile einen beliebten und wohlgeordneten Wohnstandort im Nordosten der Hansestadt Rostock dar.

 

-          Aufgrund nicht mehr vollständig zweckmäßiger Festsetzungen hat sich im nördlichen und südwestlichen Bereich (Gemeinbedarfsfläche Baufeld 11, Baufeld 17 und Baufeld 1) bislang keine vollständige Umsetzung der Ursprungsplanung eingestellt.

              In der Folge droht durch erschlossene aber teilweise brachliegende Flächen ein städtebaulicher Missstand zu entstehen, bzw. ist er teilweise schon eingetreten, dem mit der vorliegenden 1. Änderung entgegengewirkt werden soll.

 

-          Für die Ausstattung des Gebiets mit Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Baufeld 11) hat sich weder die Eignung noch die Notwendigkeit herausgestellt.

Hier und auf weiteren Flächen (Baufeld 11a) soll eine Wohnnutzung ermöglicht werden.

 

-          Im Baufeld 17 zielte das Festsetzungsgefüge auf die Erhaltung des ehemaligen Gutsbereichs (Erhaltungsbereich). Hier hat sich der Erhalt der alten Gutsanlage nicht durchsetzen lassen.

              Zur Erleichterung der hier angestrebten alleinigen Wohnnutzung sollen insbesondere die überbaubaren Grundstücksflächen flexibler gestaltete werden.

 

-          Im Baufeld 1 erfolgte die Festsetzung eines besonderen Nutzungszwecks, um den Bestand eines traditionell auf dieser Flä­che angesiedelten landwirtschaftlichen Betriebs in der Ortslage weiterhin zu ermöglichen.

                            Da sich ein landwirtschaftlicher Betrieb unter heutigen Gesichtspunkten keinesfalls in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten ansiedeln und betreiben lässt und keine weitere Wohnnutzung westlich der Hinrichshäger Str. angestrebt wird, sollen die bisherigen Flächen für einen landwirtschaftlichen Betrieb in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. Damit wird ein städtebaulicher Missstand beseitigt.

 

-          Weitere Festsetzungen sollen überprüft und gegebenenfalls den leicht abweichenden Umsetzungen angepasst werden, um die Rechtssicherheit der Planung zu gewährleisten.

 

Da die Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung dient, soll das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewandt werden.

Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung in einem kleinen Teilbereich angepasst.

 

 

Die Planänderung betrifft insbesondere:

 

·         im Teil A Teilbereiche nördlich des Charles-Bencard-Ringes zwischen Hinrichshäger Straße und Max-Garthe-Straße sowie die Fläche der ehemaligen Gutshausanlage

·         die Fläche des ehemalige landwirtschaftlichen Betriebes (Teile A und B)

·         die Einfriedungen der Grundstücke (Teil B).

 

Der Änderungsbereich im Teil A umfasst eine Fläche von ca. 4,4 ha.

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Finanzielle Auswirkungen:

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen nur im Rahmen der Planung. Folgekosten im Rahmen der Bewirtschaftung der öffentlichen Anlagen, wie z.B. öffentliche Verkehrs-, Grün-, und Sportanlagen, sind über das vorhandene Maß hinaus nicht zu erwarten.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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26.04.2011 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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03.05.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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05.05.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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10.05.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.05.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen