Informationsvorlage - 2011/IV/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In dem Verfahren Hansestadt Rostock ./. Dr. Sybille Bachmann möchte ich Sie darüber informieren, dass gegen die Entscheidung des Landgerichts Rostock Berufung eingelegt worden ist.

 

Ich möchte nochmals den Sachstand in Erinnerung bringen:

 

Im August 2010 hat das Internetnachrichtenportal MVregio unter der Überschrift „Jubiläum Hanse Sail im Rotlichtschein?“ einen Artikel veröffentlicht, der von Frau Dr. Bachmann unter der Überschrift „Hanse Sail 2011 – Konzeptverbesserung und Transparenz erforderlich“ mit einem Gastbeitrag versehen worden ist. In diesem Artikel finden sich die Sätze:

 

 

„Die erneute augenscheinliche Verquickung von Politik und Milieu ist entweder unfassbar oder doch stadttypisch.“

 

und

 

„Der weitgehende Ausschluss von Presse ist nicht hinnehmbar.“
 

 

Außergerichtlich ist Frau Dr. Bachmann aufgefordert worden, diese beiden Äußerungen zu unterlassen und eine diesbezügliche Unterlassungserklärung abzugeben.

 

 

Da Frau Dr. Bachmann auf die außergerichtliche Aufforderung nicht mit der Abgabe einer entsprechenden Erklärung reagiert hat, ist beim Landgericht Rostock Klage auf Unterlassung dieser Äußerungen eingereicht worden. Das Landgericht Rostock hat am 24.01.2011 ent­schieden und im Kern die Ansicht vertreten, beide Äußerungen bewegten sich im Rahmen der Frau Dr. Bachmann zustehenden Meinungsfreiheit.


Ohne die Entscheidung des Landgerichts an dieser Stelle beurteilen zu wollen, möchte ich diese Vorlage jedoch dazu nutzen, auf Folgendes aufmerksam zu machen:

 

Ich halte es für gänzlich unangemessen, wenn ein Bürger dieser Stadt, der es als Mitglied der Bürgerschaft zudem besser wissen könnte, über die Stadt und die Verhältnisse, die in dieser Stadt herrschen, äußert, es gäbe eine offen zutage liegende, sprich augenscheinliche Vermischung von Politik und Milieu.

Der Begriff Politik beinhaltet, so wird es von der Verwaltung gesehen und ist so auch vor dem Rechnungsprüfungsausschuss (und gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt) vertreten worden, die Mitglieder der Bürgerschaft, die in der Hansestadt Rostock alle wichtigen Angelegenheiten entscheiden. Darüber hinaus gehören zur Politik die Senatoren und der Oberbürgermeister.

 

Letztendlich werden aber auch alle Rostockerinnen und Rostocker mit dieser Behauptung, wenn sich die Hansestadt Rostock nicht dagegen wehrt, in eine Situation gebracht, dass sie in Rostock wehrlos der Verquickung von Politik und Milieu ausgeliefert sind.

Weder die Mitglieder der Bürgerschaft noch die Senatoren und der Oberbürgermeister sind mit dem Milieu verquickt.

 

Insofern ist alles Notwendige gegen eine derartige Rufschädigung zu unternehmen.

 

Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit in der Bürgerschaft diese Auffassung teilt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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13.04.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben