Nachtrag Beschlussvorlage - 2010/BV/1682-52 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der 3. Nachtrag zur Fortschreibung der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2011 mit Anlage ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung zu übergeben.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3), § 48 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der Bundestag hat am 25. Februar 2011 das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzgebung zugestimmt. Damit kurzfristig dem Rechtsanspruch des einzelnen Leistungsberechtigten in der Hansestadt Rostock entsprochen werden kann, ist die Veranschlagung von Planansätzen im Haushaltsplan 2011 unbedingt erforderlich.

 

Der 2. Nachtrag zum Haushaltsplanentwurf 2011 wurde der Bürgerschaft bereits am 18.02.2011 übergeben, so dass die finanziellen Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht berechnet werden konnten. Nach Prüfung der Gesetzeslage sind die finanziellen Auswirkungen als erheblich zu betrachten.


Die Bürgerschaft hat die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2011 vom 09.03.2011 auf den 16.03.2011 vertagt. Somit empfiehlt die Verwaltung die Einarbeitung der Einnahmen und Ausgaben in den Planentwurf, um damit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung der Leistungen nach Verkündung des Gesetzes zu garantieren.

 

Das Innenministerium des Landes M-V hat Veranschlagungshinweise für die Leistungen nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII in Umsetzung der Änderungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch herausgegeben, so dass auch haushaltsrechtlich die notwendigen Voraussetzungen zur Planung bestehen.

1.       Entsprechend der Änderungsliste (Anlage) ergibt sich nachfolgende Fortschreibung der Haushaltssatzung 2011 (3. Nachtrag):

 

Verwaltungshaushalt

-          in Mio. EUR –

 

 

Einnahmen

Ausgaben

strukt. Fehlbedarf  –

Abbau des Altfehlb +

Planentwurf 2. NT ohne Altfehlbetrag

493,8

483,0

+ 10,8

Erhöhung der Bundesbeteiligung von 24,5% auf 30,4% (§ 46(5) Satz 2 SGB II)

4,9

 

 

Bundesbeteiligung am Bildungs- und Teilhabepaket 

4,0

 

 

Bildungs- und Teilhabepaket

 

+ 5,7

 

Kosten für Warmwasserversorgung

(nicht mehr im Regelsatz enthalten)

 

+ 2,6

 

Kommunaler Finanzierungsanteil

 

+ 0,6

 

Änderungen gesamt  3. NT

+ 8,9

+ 8,9

0

Planentwurf 3. NT ohne Altfehlbetrag

 

502,7

10,8

              Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 wird wie folgt geändert:

 

§ 1

 

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

- in EUR-

1.

im Verwaltungshaushalt

von

um

auf

 

 

 

 

 

 

in der Einnahme

493.780.900

8.919.500

502.700.400

 

in der Ausgabe

 

579.498.900

8.919.500

588.418.400

 

festgesetzt.

 

 

 

 


 

 

3.               Der Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014 wird wie folgt fortgeschrieben im:

 

 

- in EUR -

 

Einnahmen

Ausgaben

 

 

von

um

auf

von

um

auf

2010

544.900.300

 

 

648.777.100

 

 

2011

605.221.900

8.919.500

614.141.400

690.939.900

8.919.500

699.859.400

2012

564.653.400

8.919.500

573.572.900

679.050.700

8.919.500

687.970.200

2013

531.690.300

8.919.500

540.609.800

616.267.300

8.919.500

625.186.800

2014

520.597.300

8.919.500

529.516.800

631.184.500

8.919.500

640.104.000

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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