Beschlussvorlage - 2011/BV/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Als Tag der Wahl für die 3. Direktwahl der Oberbürgermeisterin der Hansestadt Rostock oder des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock wird der 04. Dezember 2011 festgelegt. Der Tag einer möglichen Stichwahl ist der 18. Dezember 2011.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 3 Abs. 1, 3 u. 4 Landes– und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern

(LKWG M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Nach § 37 Absätze 1 und 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wählen die Bürger den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre.

 

Die zweite Direktwahl des Oberbürgermeisters fand am 27. Februar 2005 statt, sodass die Bürger spätestens im Jahr 2012 erneut aufzufordern sind, an die Wahlurne zu treten, um den Oberbürgermeister zu wählen.

 

Der § 3 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) sieht vor, dass die Bürgerschaft den Tag der Wahl bestimmt. Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des Oberbürgermeisters durchgeführt werden. Wahltag ist ein Sonntag, § 3 Abs. 1 S. 1 LKWG M-V.

 


Mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters wird gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden, die zwei Wochen später stattfindet, § 3 Abs. 4 LKWG M-V.

 

Die Berufung von Herrn Oberbürgermeister Roland Methling in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgte mit Wirkung vom 6. April 2005 für die Dauer von sieben Jahren. Die Amtszeit als Oberbürgermeister endet am 5. April 2012. Das Ende der Amtszeit bleibt vom Wahltermin und Wahlerfolg unberührt.

 

Als frühester Termin für die Oberbürgermeisterwahl käme der 09. Oktober 2011 infrage. Dieser Termin lässt eine deutliche Nähe zum Termin der Landtagswahl am 04. September 2011 erkennen, der letzte mögliche Termin am 05. Februar 2012 fällt in die Zeit der Winterferien.

 

Beiliegende Übersicht gibt Auskunft über weitere mögliche Termine, wobei Sonntag, 04. Dezember 2011 als der am Besten geeignete Tag für die Wahl der Oberbürgermeisterin der Hansestadt Rostock oder des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock erscheint. Die (mögliche) Stichwahl findet zwei Wochen später statt, am Sonntag, 18. Dezember 2011.

 

In die Betrachtung einbezogen wurden neben der Frist zum Einreichen der Wahlvorschläge und Terminierung der Zulassung der Kandidaten durch den Gemeindewahlausschuss auch die Ferientermine der Schulen.

 

Im besonderen Fokus einer optimalen Wahlvorbereitung steht immer die Gewinnung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und deren Schulung. Die Monate Oktober und November erscheinen dafür weitaus besser geeignet als die Adventszeit, Weihnachtszeit sowie der Jahreswechsel.

 

Nach § 37 Abs. 2 KV M-V ist auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels aller Gemeindevertreter die Stelle einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters spätestens drei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Weiter heißt es im § 37 Abs. 2 KV M-V: „Ein hauptamtlicher Bürgermeister ist verpflichtet, sich einmal zur Wiederwahl zu stellen, wenn er unter mindestens gleich günstigen Bedingungen wiederernannt werden soll. Nach Ablauf der in der Hauptsatzung bestimmten Amtszeit bleibt der hauptamtliche Bürgermeister bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers, längstens aber sechs Monate, im Amt.“

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Finanzielle Auswirkungen:

 

326.800 € für Haupt- und Stichwahl, die mit 49.500 € im Haushaltsplan 2011 veranschlagt und mit 277.300 € in die Finanzplanung 2012 aufgenommen wurden.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.04.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Tag der Wahl für die 3. Direktwahl der Oberbürgermeisterin der Hansestadt Rostock oder des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock wird der 4. Dezember 2011 festgelegt.
Der Tag einer möglichen Stichwahl ist der 18. Dezember 2011.

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2015:

 

Als Tag der Wahl für die 3. Direktwahl der Oberbürgermeisterin der Hansestadt Rostock oder des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock wird der 5. Februar 2012 festgelegt.
Der Tag einer möglichen Stichwahl ist der 19. Februar 2012.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt