Beschlussvorlage - 2011/BV/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt * den Abschluss eines Mietvertrages mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ab 01.10.2011 bis zum 30.09.2021.

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 S. 1; § 35 Abs. 2 S. 3; § 56 Abs. 2 S. 1 Kommunalverfassung M-V; § 6 Abs. 3 Nr. 10 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

Sachverhalt:

Bemühungen der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock mbH (Rostock Business), die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs von einer Ansiedlung ihres neuen Regionalzentrums in Rostock zu überzeugen, fanden mit dem Be-schluss der Mecklenburgischen Landesssynode im November 2010 einen erfolgreichen Abschluss.

             

Die Errichtung und Betreibung eines neuen Regionalzentrums der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Rostock ist ab Oktober 2011 geplant. Der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs wurden mehrere Objekte zur Anmietung angeboten. Als Wunschstandort der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs wurde das Objekt Alter Markt 19 favorisiert. Die Standortwahl der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs ist mit dem Objekt Alter Markt 19 aus Gründen der optimalen Vernetzungsmöglichkeit sowie direkten Anbindung an die Nikolaikirche erfolgt. Die Entscheidung der Landessynode für den Standort Rostock ist zudem an das Objekt Alter Markt 19 unmittelbar verbunden gewesen.

 

Perspektivisch werden ca. 20 bis 25 Mitarbeiter als Dienstleister für Kirchgemeinden und Regionen tätig sein und unter einem gemeinsamen Dach alle Kompetenzen in der Hansestadt bündeln.

Zu der vorbenannten Arbeitsplatzansiedlung sind durch Tagungen, Schulungen und weitere Veranstaltungen zusätzliche Besucherströme in Rostock zu erwarten. Dies wird die Stadt zusätzlich beleben und weitere Absatzmöglichkeiten der ortsansässigen Unternehmen erschließen.

 

Derzeit bildet dieses Objekt einen Standort der Volkshochschule Rostock, ein Auszug aus diesem Objekt ist mit der Zusammenführung der Volkshochschule an einem zentralen Standort in 2013/2014 vorgesehen gewesen. Um die langfristige Ansiedlung des Regionalzentrums zu ermöglichen, wird ein vorzeitiger Freizug des Objektes erfolgen. Somit kann die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs das vorgenannte Objekt zum 01.10.2011 anmieten und als Regionalzentrum nutzen.

 

Bereits aufgenommene Verhandlungen zu den Mietkonditionen sehen eine Anmietung ab 01.10.2011 bis 30.09.2021 mit einer Verlängerungsoption um weitere 10 Jahre vor.

 

Vereinbarungsgegenstand ist eine Mietfläche von 1.270 m² (einschließlich der im Gebäude vorhandenen Funktions- und Verkehrsflächen) zu 7,85 €/m². Dies ergibt eine jährliche Mieteinnahme von 119.634,00 EUR. Bei einer Änderung des Lebenshaltungskostenindex um erstmalig 10 % und nachfolgende jeweils um 5 % erfolgt eine entsprechende Anpassung des Mietzinses. Daneben hat die Mieterpartei sämtliche Nebenkosten zu tragen.

 

Der Mieter übernimmt das Objekt wie es steht und liegt, d. h., eine Renovierung durch die HRO muss nicht erfolgen. Die bei den vorangegangenen Besichtigungen festgestellten Mängel am Holzfußboden und der Putzfassade werden mit 14.300,00 EUR abgegolten und sind nachfolgend vom Mieter selbst zu beseitigen. Der Ausgleich erfolgt durch Verrechnung des Mietzinses, so dass von Seiten des Mieters im Oktober 2011 keine Zahlung vorzunehmen ist. Im November 2011 sind 5.639,00 EUR zu leisten. Ab Dezember 2011 ist die Mietzahlung dann jeweils in voller Höhe vorzunehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mieteinnahmen in Höhe von jährlich 119.634,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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* redaktionell geändert

 

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Beschlüsse

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24.03.2011 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

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29.03.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen