Beschlussvorlage - 2011/BV/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss beschließt* den Abschluss des Mietvertrages

mit der EWS zum Objekt
Am Kabutzenhof 21a ab 01.08.2011 bis zur Zusammenführung der VHS an einen zentralen Standort im Jahr 2013/2014.

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 S. 1; § 35 Abs. 2 S. 3; § 56 Abs. 2 S. 1 Kommunalverfassung M-V; § 6 Abs. 3 Nr. 10 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Entscheidungsvorlage „Vermietung des Objektes Alter Markt 19“ ist im Weiteren über eine Anmietung von Ersatzflächen für die Volkshochschule für den Zeitraum ab 01.08.2011 bis zur Zusammenführung der VHS an einen zentralen Standort im Jahr 2013/2014 zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Flächenakquise unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils der VHS-Zweigstelle am Standort Alter Markt ergab folgende Angebotssituation:

 

Objekt

Größe

Kaltmiete

Nebenkosten

Strom

Kabutzenhof 21-22

1.157,00 m²

8,00 €/m²

2,00 €/m²

zzgl.

Neuer Markt 3

ca. 1.500 m²

8,50 €/m²

2,90 €/m²

zzgl.

Kabutzenhof 21a

1.120,64 m²

7,90 €/m²

2,00 €/m²

inklusive

 

Das Angebot über die Flächen im Objekt Neuer Markt 3 (Hauptpost) liegt – unter Einbeziehung der Betriebskosten – erheblich über den Angeboten für die Flächen im Bereich Kabutzenhof. Da zudem der Anteil an Verkehrsflächen hier erheblich größer ist als in den anderen beiden Objekten und die Räumlichkeiten wegen des geringen Schallschutzes von der Verwaltung nur als bedingt geeignet angesehen wurden, ist das Angebot aus Sicht der Verwaltung nicht weiter zu verfolgen.

 

Im Bereich des Kabutzenhofes ist das Angebot über Räumlichkeiten im Objekt Kabutzenhof 21 a als das Günstigste zu bewerten. Mit der Nebenkostenpauschale wären hier, mit Ausnahme der Reinigungskosten, alle Nebenkosten abgegolten.

 

Zudem sind die Räumlichkeiten wegen des Zuschnitts und der vorhandenen Zertifizierung für die Erwachsenenbildung qualitativ am höchsten einzustufen.

 

Den zu leistenden Mietzahlungen stehen künftig Einnahmen aus der Vermietung des Objektes Alter Markt 19 in Höhe von 119.634,00 EUR gegenüber. Ergänzend aufzunehmen sind hier zu erwartende Einsparungen wegen nicht mehr in dem derzeitigen Umfang erforderlicher Fremdanmietungen der VHS, welche zur Absicherung der Angebotsvielfalt bislang erforderlich waren. Mithin ist bereits durch diese Entscheidung eine Zusammenführung ausgelagerter Angebote der VHS möglich. Diese Einsparung kann in Abhängigkeit des Kursangebotes mit ca. 6.000 EUR beziffert werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Jährliche Mietaufwendungen in Höhe von 106.236,67 Euro

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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* redaktionelll geändert

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Beschlüsse

Erweitern

24.03.2011 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

Erweitern

29.03.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen