Beschlussvorlage - 2011/BV/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung von Vermögen der Hansestadt Rostock in die Volkstheater Rostock GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 11.03.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.03.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.04.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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13.04.2011
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:
1. Die nachstehend aufgeführten, im Eigentum der Hansestadt Rostock stehenden, aber vom Volkstheater Rostock genutzten Vermögensgegenstände mit einem Wert von insgesamt 712.832,52 EUR werden von der Hansestadt Rostock als alleinige Gesellschafterin in die Volkstheater Rostock GmbH ohne Gegenwert eingelegt.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß § 272 Abs. 2 Punkt 4 HGB die zu leistende Einlage rückwirkend zum 01.04.2010 gesellschaftsrechtlich umgesetzt wird.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
0560/08-BV
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 10.09.2008 mit Beschlussnummer 0560/08-BV die Überleitung des Amtes Volkstheater Rostock in die Volkstheater Rostock GmbH beschlossen.
Zum 01. April 2010 wurde mit Personalüberleitungsvertrag vom 28. Januar 2010 der Betrieb des bis dahin in Form einer rechtlich unselbständigen Organisationseinheit der Hansestadt Rostock betriebenen Volkstheaters Rostock in die Volkstheater Rostock GmbH vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt nutzt die Volkstheater Rostock GmbH u. a. Anlagen, geringfügige Wirtschaftsgüter, Gegenstände des Fundus sowie Verbrauchsmaterialien, die nach wie vor im Eigentum der Hansestadt Rostock stehen und nun rückwirkend zum 01.04.2010 auf die Volkstheater Rostock GmbH unentgeltlich übertragen werden sollen.
Die zu übertragenden Vermögensgegenstände haben per 01.04.2010 einen Buchwert von 712.832,52 . Grundlage für die Ermittlung der Vermögenswerte bilden die nach 31.07.2010 aufgestellten Inventarlisten zu den einzelnen Vermögensgegenständen.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung und -prüfung des Geschäftsjahres 2009/2010 wurde sich mit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG aus Gründen kaufmännischer Sorgfalt dahingehend verständigt, dass gerade in Hinblick auf die am 22.02.2011 erfolgte Schließung der Bühnen im Großen Haus auf eine vorsichtige Bewertung und einen vorsichtigen Bilanzansatz der inventarisierten Vermögensgegenstände und damit auch dem anstehenden Abwertungsbedarf infolge geänderter Rahmenbedingungen für den Geschäftsbetrieb Rechnung getragen wird. So wurden die Musikinstrumente und der Fundus mit 30% des jeweiligen Versicherungswertes als Übernahmewert angenommen und der Fundus mit 350 TEUR bewertet. Die übrigen übernommenen Wirtschaftsgüter wurden mit 1,00 Euro pro Stück bewertet.
Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsansätze sollen folgende Positionen in die Volkstheater Rostock GmbH übertragen und als Sacheinlage rückwirkend zum 01.04.2010 eingebracht werden:
Blechblasinstrumente Buchwert 10.755,00
Holzblasinstrumente Buchwert 28.755,00
Saiteninstrumente Buchwert 23.400,00
Streichinstrumente Buchwert 49.500,00
Tasteninstrumente Buchwert 8.880,00
Effektinstrumente Buchwert 1.195,80
Melodieinstrumente Buchwert 9.398,70
Schlaginstrumente Buchwert 24.894,12
sonstige Musikinstrumente Buchwert 516,90
übernommene Wirtschaftsgüter Buchwert 30.537,00
Andere Anlagen (Fundus) Buchwert 350.000,00
Verbrauchsmaterialien Buchwert 175.000,00
Die Übertragung der aufgeführten Güter und Gegenstände soll zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes der Volkstheater Rostock GmbH unentgeltlich erfolgen.
Nach Vorlage der Beschlussfassung wird gemäß § 56 Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde durch die Verwaltung eingeholt.
Durch die Schließung der Bühnen am Großen Haus der VTR GmbH hat sich eine veränderte Situation ergeben, die bei der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlussberichtes 2009/2010 gemäß HGB berücksichtigt werden muss. Der Jahresabschlussprüfer hat auf Grund der Schließung des Großen Hauses veränderte Bewertungsergebnisse für das Vermögen der Gesellschaft festgelegt.
Die der Bürgerschaft ursprünglich vorgelegte Vorlage zur Vermögensübertragung Nr. 2011/BV/1932 und 2011/BV/1932 NB mussten daraufhin zurückgezogen werden und durch die nun grundlegend überarbeitete Vorlage ersetzt werden.
Gemäß § 264 HGB ist der Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) die unabdingbare Voraussetzung für die Finanzbuchhaltung und das Vertragswesen in der Gesellschaft. Somit hätte der Jahresabschluss der VTR GmbH 2009/2010, für den die Vermögensübertragung unabdingbare Voraussetzung ist, bereits im Dezember 2010 fertig gestellt werden müssen.