Stellungnahme - 2011/AN/1998-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Die Verwaltung unterstützt den Antrag des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung.

 

Das Bundeskabinett hat am 15.12.2010 zwei Gesetzentwürfe (Artikelgesetz) beschlossen, mit denen die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt und zeitgleich ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt wird. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht entfällt zugleich die Pflicht zur Ableistung eines Ersatzdienstes (Zivildienst) bei Kriegsdienstverweigerung.

Mit dem formalen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (Bundestag/Bundesrat) ist nach Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Zivildienst nicht vor Ende April (Ostern) zu rechnen.

 

Die Einberufung von neuen Zivildienstleistenden ist in diesem Jahr noch bis zum Juni möglich, wenn sich die Bewerber freiwillig bereit erklären eine Mindestdienstzeit von 6 Monaten abzuleisten. Spätestens zum 31.12.2011 werden alle noch vorhandenen „freiwilligen“ Zivildienstleistenden aus dem Dienst entlassen.

 

Im Geschäftsbereich des Senators für Bau und Umwelt werden zurzeit im Stadtforstamt 5 Zivildienstleistende, im Amt für Stadtgrün 11 Zivildienstleistende und im Amt für Umweltschutz 3 Zivildienstleistende beschäftigt.

 

Im Amt für Schule und Sport, Geschäftsbereich der Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur, leisten derzeit 17 Zivildienstleistende ihren Dienst ab.

 

Zivildienstleistende trugen bereits seit 1990 wesentlich zur Aufgabenerfüllung der jeweiligen Ämter bei. Die Beseitigung von illegalen Entsorgungen, die  Unterstützung von Artenschutzprojekten, die Forstpflege und der Schutz vor Waldbränden, die Betreuung von Kindern mit erheblichem Förderungsbedarf und die Unterhaltung von Grün- und Friedhofsanlagen sind Schwerpunkte des Einsatzes. Ohne die Unterstützung durch Zivildienstleistende ist die Realisierung der Aufgaben in Zukunft nur durch zusätzliches Personal, Saisonkräfte, geringfügig Beschäftigte, Auftragsvergabe an Dritte oder die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes in der Stadtverwaltung möglich.

 

Der Einsatz von Freiwilligen ist bei einem monatlichen Bundeszuschuss von bis zu 550,- Euro pro Freiwilligen nach dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf die einzige Variante zur vollumfänglichen Weiterführung der bisherigen Aufgaben. Mit den durch die Beendigung des Zivildienstes freiwerdenden Haushaltsmitteln kann der städtische Finanzierungsanteil am Bundesfreiwilligendienst bestritten werden.

 

Bislang gibt es in den Ämtern keine oder kaum Erfahrungen bei der Beschäftigung von Freiwilligen (FSJ/FÖJ). Somit ist die Planungssicherheit bei einem Einsatz von Freiwilligen im Gegensatz zum bisherigen Zivildienst (Pflichtdienst) nur bedingt gegeben. Bei einem Einsatz von Freiwilligen ist eine umfangreiche Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit (dafür sind entsprechende Kosten einzuplanen) zwingend notwendig.

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben