Änderungsantrag - 2010/BV/1716-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen 08.04.2011 !

 

Änderungen fett und kursiv

 

1.       Für das Gebiet der Mittelmole in Warnemünde soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt

im Norden:              durch das Nordende der Mittelmole,

im Osten:              durch die Unterwarnow,

im Süden:                durch  das  südliche  Ende  der  Straße  „Am  Strom“  und deren  

                         Verlängerung,

im Westen:              durch den Alten Strom von Warnemünde.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

>      Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 21 ha großen Fläche im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der Mittelmole für die gesamte Entwicklung des Ortsteils Warnemünde und der Hansestadt Rostock;

>      Schaffung einer überregional und international beachteten Bebauungsstruktur mit Alleinstellungsmerkmalen unter Beachtung  der  engen  räumlichen  und  funktionalen  Verknüpfung  mit  dem historischen Stadtkern des Seebades Warnemünde bei der Entwicklung einer umfassenden Nutzungs- und Branchenmixtur auf der Mittelmole;

>      Neuordnung der verkehrlichen und logistischen Erschließung der Mittelmole unter Beachtung des neuen „Verknüpfungspunktes Warnemünde“ (ÖPNV, Individualverkehr, Personen- und Gütertransport) und unter Beachtung des Ersatzes wegfallender Parkplätze zzgl. notwendiger neuer Parkplätze. Hierbei sind die Ausgangswerte der Prognosen zu prüfen und ggf. neu zu definieren.

>      Entwicklung und Integration von Anpassungsstrategien an den Klimawandel;

>      Aufbau einer zukunftsfähigen, CO2 neutralen Erschließung des Standortes mit den notwendigen Medien;

>      Integration / Entwicklung vorhandener und neuer Grünzäsuren als erlebbare Verweil- und Erholungsflächen;

>      Sicherung und Entwicklung vorhandener wasserbezogener Nutzungen (Kreuzschifffahrt, Segelstandort, Linienverkehr, Wassersport). Der Segelstandort ist land- und seeseitig planungsrechtlich zu sichern und entsprechend seiner Notwendigkeit auszubauen;

>      Die Freistellung und Neuordnung bislang bahngewidmeter Bereiche, verbunden mit deren Zuführung zu einer neuen Nutzung unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Dies betrifft Bereiche mit bereits entfallener Funktion (z. B. Gleis- und Gleisnebenanlagen) und Bereiche mit existierender Funktion (z. B. Parkplatz, saisonaler Handel und Gastronomie).

>      Die Erleb- und Begehbarkeit aller, hoheitlich nicht eingeschränkter Bereiche ist für die Öffentlichkeit zu gewährleisten und in Bezug auf die Uferbereiche ggf. auszudehnen;

3.       Zur    planungsrechtlichen    Absicherung    der    Belange    des    Naturschutzes    und    der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

4.       Bereits   aufgrund   des   Umfangs   der   festgesetzten   Bauflächen   ist   eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

5.       Zur Erkundung der immissionsschutzfachlichen Möglichkeiten und Grenzen einer möglichen Ansiedlung  von  Wohnen   und   Beherbergungsbetrieben  angesichts  von   Industrie  und Schifffahrt in der unmittelbaren Umgebung wird neben vorhandenen Informationen eine schalltechnische Untersuchung zu beauftragen sein.

6.       Eine breite und frühzeitige Bürgerbeteiligung über die entsprechenden Notwendigkeiten nach §3 Abs. 1 BauGB hinaus wird im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen sowie durch weitere, über den Ortsbeiratsbereich hinausgehende Maßnahmen, wie z. B. Bürger- und Internetforen, durchgeführt. >>>> ÄA Grüne 01

7.       Die  notwendige  Qualität  der  städtebaulichen  und  hochbaulichen  Gestaltung  ist  durch geeignete Wettbewerbsverfahren nach RPW 2008 zu gewährleisten. Es ist Sorge zu tragen, dass der Inhalt des „Strukturkonzeptes Warnemünde“ bzgl. der Mittelmole als Aufgabendefinition in die Wettbewerbsausschreibung Eingang findet. >>>> ÄA Grüne 02

Beschlussvorschriften:                               § 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:                      keine

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Die Mittelmole ist durch ihre zentrale Lage innerhalb des Stadtteiles Warnemünde und durch die Verknüpfung vieler wichtiger Funktionen für die Entwicklung der Hansestadt Rostock von herausragender Bedeutung.

Mit Blick auf

Þ            die    bestehenden    Nutzungen    und    Funktionen    im    Bereich    des    Verkehrs;

Þ            (Kreuzfahrtterminal, Bahn, Stellplätze für Pkw, Reisebusse, Caravans etc.);

Þ            ihre enge räumliche und funktionale Verknüpfung mit dem historischen Stadtkern des

Þ            Seebades Warnemünde;

Þ            sowie in Bezug auf die künftigen, die Stadt ergänzenden Nutzungen (Verkehr, Wohnen, Tourismus, Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Segelsport)…

… kommt der städtebaulichen Entwicklung der Mittelmole eine Schlüsselfunktion für die Zukunft des Ortsteiles Warnemünde und somit der Hansestadt Rostock zu.

Aus der Fortschreibung des „Strukturkonzeptes Warnemünde 2010“ wurde im Rahmen der umfangreichen Analyse und den Beteiligungsverfahren das oben dargestellte Erfordernis der Aufstellung eines Bebauungsplans abgeleitet.

Der Flächenumfang des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt insgesamt ca. 21 ha.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten, einschließlich Kosten für Gutachten und Wettbewerbe, Kosten zur Sicherung einer ausreichenden öffentlichen Erschließung, Unterhaltungskosten für herzustellende öffentliche Gebäude und Einrichtungen (optional); Grün- und Verkehrsflächen

 

 

 

 

 

 

 

 

Eva-Maria Kröger                                              Dr. Dr. Malte Philipp

Fraktion DIE LINKE.                                          Fraktion FÜR Rostock

 

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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17.03.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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30.03.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag 2010/BV/1716-04 mit Änderungen durch Herrn Fritze (Die Linke.)

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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31.03.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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05.04.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.04.2011 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen