Änderungsantrag - 2011/AN/1962-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt:

 

Als erster Satz wird eingefügt:

„Die Bürgerschaft zieht die Entscheidung zur Nutzung des Erdgeschosses des Barocksaals gemäß § 22 Abs.2 Kommunalverfassung M-V an sich.“

 

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Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister hat in den Medien angekündigt, dass er gegen einen Beschluss der Bürgerschaft in Widerspruch gehen würde, da er der Auffassung ist, dass die Angelegenheit Geschäft der laufenden Verwaltung sei.

Die Bürgerschaft kann jederzeit Angelegenheiten an sich ziehen.

Dies soll mit dem Ergänzungsantrag erfolgen, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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16.03.2011 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

 

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30.03.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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13.04.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen