Antrag - 2011/AN/1976

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sog. Verandastreit in Warnemünde dadurch zu beenden, dass sie bei der Festlegung des Verkehrswertes den Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Grundstücke, d.h. der Errichtung der jeweiligen Veranda, heranzieht.

 

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Sachverhalt:

 

Die Warnemünder Holzveranden entstanden vor ca. 100 Jahren, sind typisch für das Ostseebad und stehen unter Denkmalschutz.

Das Begehren der Stadtverwaltung, Pacht für Veranden auf städtischem Grund rückwirkend bis ins Jahr 1995 zu erhalten, ging ab 2002 durch mehrere Gerichtsinstanzen und scheiterte schließlich. Das Landgericht stellte 2004 fest, dass der Besitz der Veranden rechtmäßig und davon auszugehen sei, dass die Bebauung mit Einverständnis der Stadt erfolgte. Damit gäbe es ein kostenloses Leihverhältnis, das aber kündbar sei.

Die Stadtverwaltung hat die „Leihverträge“ zum 04.02.2010 gekündigt und den Besitzern einen Mietvertrag oder den Kauf des Grundstückes angeboten. Die Besitzer hatten sich bis zum 01.05.2010 zu entscheiden.

Mit Antrag 2010/AN/0945 der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 wurde der OB am 05.05.2010 zur Beendigung des Streites aufgefordert. Der damals seitens der Bürgerschaft vorgeschlagene Weg führte jedoch nicht zu einem für die Betroffenen akzeptablen Ergebnis, so dass neue Rechtsstreitigkeiten angekündigt wurden. Der seitens der Stadt vorgegebene Verkaufspreis ist nach Auffassung der Betroffenen erheblich zu hoch. Würden die Betroffenen weder mieten noch kaufen, fielen die Veranden an die Stadt, mit entsprechender Unterhaltungspflicht.

Zudem wären die Grundstücke bei Rückgabe an die Stadt für die Kommune de facto wertlos: Keine Vermarktungsmöglichkeit an Dritte und zugleich Unmöglichkeit von Rückbau/Abriss (mehrheitlich denkmalgeschützt).

Um den jahrelangen Streit zu beenden und keine neuen Rechtsstreitigkeiten auszulösen, sollte der Verkehrswert in Anwendung gebracht werden, der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Grundstücke durch die Errichtung der Veranden bestanden hat. Mit einer solchen Lösung wäre auch die Bürgerinitiative, die von den Betroffenen gegründet wurde, einverstanden. Rechtlich wäre eine Nutzung von § 912 BGB möglich.

Die Heranziehung aktueller Verkehrswerte ist unangebracht, da es nicht um aktuelle Grundstücksgeschäfte geht.

 

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den sogenannten Verandastreit in Warnemünde dadurch zu beenden, dass sie bei der Festlegung des Verkehrswertes den Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Grundstücke, d. h. der Errichtung der jeweiligen Veranda, heranzieht.

 

 

Beschluss Nr. 2011/AN/1976:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, den sogenannten Verandastreit in Warnemünde dadurch zu beenden, dass sie bei der Festlegung des Verkehrswertes den Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Grundstücke, d. h. der Errichtung der jeweiligen Veranda, heranzieht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt