Nachtrag Beschlussvorlage - 2011/BV/1876-01 (NB)
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der IGA Rostock 2003 GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.02.2011
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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09.03.2011
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt:
Die zur Beschlussfassung vorgelegte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der IGA Rostock 2003 GmbH Nr. 2011/BV/1876 wird entsprechend der Empfehlung in der Hauptausschusssitzung am 15.02.2010 in der Anlage 1 im § 10 Abs. 2 Punkt g) der 2. Halbsatz ersatzlos gestrichen. Die Neuformulierung lautet wie folgt:
g) Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Des Weiteren ist im § 10 Abs. 2 der Anlage 2 (Synopse) die Nummerierung falsch und wird wie folgt geändert:
2. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören:
a) die Festsetzung der Eintrittspreise
b) die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung über die Erteilung oder den Widerruf von Prokuren
c) der Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten.
d) Vergleiche, soweit der Wert der streitigen Ansprüche, die die Gesellschaft anerkennt und/oder auf die die Gesellschaft verzichtet, einen Wert von 15.000,00 übersteigen;
e) der Erlass von Forderungen gegen Dritte, die rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind, soweit der Wert EUR 5.000,-- übersteigt;
f) die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen, soweit das
voraussichtliche Prozesskostenrisiko (Anwaltskosten der Parteien und
Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz) ohne Berücksichtigung
eventueller Kostenerstattungsansprüche möglicher Streithelfer und
Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige usw. einen Wert von
15.000,00 übersteigt.
g) Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
h) die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie die Entgegennahme des Vorschlages der Geschäftsführung über die Verwendung des Jahresergebnisses und die Fassung einer Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung
i) die Prüfung des Wirtschaftsplanes und die Fassung einer Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung
j) die Vorbereitung von Änderungen des Gesellschaftsvertrages
k) die ihm von der Gesellschafterversammlung übertragenen weiteren Aufgaben
l) die Vertretung der Gesellschaft durch den Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber der Geschäftsführung gerichtlich und außergerichtlich
m) die Erteilung von Handlungsvollmachten.