Nachtrag Beschlussvorlage - 2011/BV/1876-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der IGA Rostock 2003 GmbH gemäß Anlage 1.

Die Anlage 1 wird in § 10 Abs. 2 Buchstabe g) wie folgt geändert:

g) Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

Sachverhalt:

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der IGA Rostock 2003 GmbH Nr. 2011/BV/1876 wird entsprechend der Empfehlung in der Hauptausschusssitzung am 15.02.2010 in der Anlage 1 im § 10 Abs. 2 Punkt g) der 2. Halbsatz ersatzlos gestrichen. Die Neuformulierung lautet wie folgt:

g) Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.

Des Weiteren ist im § 10 Abs. 2 der Anlage 2 (Synopse) die Nummerierung falsch und wird wie folgt geändert:

2.      Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören:

a)                  die Festsetzung der Eintrittspreise

b)                  die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung über die Erteilung oder                             den Widerruf von Prokuren

c)                  der Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und
                 grundstücksgleichen Rechten.

d)                  Vergleiche, soweit der Wert der streitigen Ansprüche, die die Gesellschaft                             anerkennt und/oder auf die die Gesellschaft verzichtet, einen Wert von                                           15.000,00 € übersteigen;

e)                  der Erlass von Forderungen gegen Dritte, die rechtskräftig festgestellt oder                             anerkannt sind, soweit der Wert EUR 5.000,-- übersteigt;

f)                    die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen, soweit das
                          voraussichtliche Prozesskostenrisiko (Anwaltskosten der Parteien und
                   Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz) ohne Berücksichtigung
                   eventueller Kostenerstattungsansprüche möglicher Streithelfer und
                    Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige usw. einen Wert von
                     15.000,00 € übersteigt.

g)                  Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung

h)                  die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie die                                                         Entgegennahme des Vorschlages der Geschäftsführung über die Verwendung                             des Jahresergebnisses und die Fassung einer Beschlussempfehlung für die                             Gesellschafterversammlung

i)                    die Prüfung des Wirtschaftsplanes und die Fassung einer                                                                       Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung

j)                    die Vorbereitung von Änderungen des Gesellschaftsvertrages

k)                  die ihm von der Gesellschafterversammlung übertragenen weiteren Aufgaben

l)                    die Vertretung der Gesellschaft durch den Aufsichtsratsvorsitzenden                                           gegenüber der Geschäftsführung gerichtlich und außergerichtlich

m)               die Erteilung von Handlungsvollmachten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen