Beschlussvorlage - 2011/BV/1970

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Wohngebiet “Am Laakkanal“ soll der Bebauungsplan Nr. 03.W.167 aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

 

- im Norden durch die Straße Zum Laakkanal,

- im Osten durch die Werftallee,

- im Süden durch die Tennisanlage und die mehrgeschossige Wohnbebauung

  am Baggermeisterring,

- im Westen durch die Straße Zum Laakkanal.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs.2 KV M-V,              § 3 Abs.2 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet bildet den nördlichen Rand der Wohnbebauung im Stadtteil Groß Klein. Im Norden grenzen die Straße Zum Laakkanal und die Kleingartenanlage Am Malbusen an. Östlich und nordöstlich des Plangebiets liegen zum einen das Maritime Gewerbegebiet Groß Klein und zum anderen Flächen, die als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen sind. Weiterhin befindet sich östlich der Werftallee eine Tankstelle. 

 

Die Flächen südlich des Plangebiets sind überwiegend durch 5-geschossige Wohnblöcke charakterisiert. Östlich des Plangebiets liegen hinter der Straße Zum Laakkanal eine Kfz-Stellplatzanlage, die Trasse der S-Bahn in Richtung Warnemünde, Grünflächen und die Stadtautobahn (Bundesstraße 103).

 

Die Grundstücke innerhalb des Plangebiets sind ursprünglich mit 3-5-geschossigen   Würfelhäusern bebaut worden. Im Sinne des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Groß Klein ist ein Teil des Wohnungsbestandes in den vergangenen Jahren zurückgebaut worden.

 

Im Plangebiet sollen Grundstücke für den Einfamilienhausbau bzw. die Errichtung von Stadtvillen und Reihenhäusern angeboten werden. In Orientierung an der bisher durch die sogenannten Würfelhäuser geprägten Bebauung werden Gebäude mit mindestens zwei und maximal drei Geschossen entstehen.

 

Aufgrund der Nähe des Plangebietes zum vorhandenen maritimen Gewerbegebiet, der Nähe zur unmittelbar östlich angrenzenden Tankstelle sowie unter Beachtung des Verkehrs auf den angrenzenden Straßen, Parkplätzen sowie der nahegelegenen S-Bahntrasse und der Stadtautobahn sind Untersuchungen zum Immissionsschutz erforderlich. Die sich daraus ergebenden  Maßnahmen werden über Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert.

 

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden daher nicht erforderlich.

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohnbauflächen dar. Damit ist der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 4,25 ha.

 

Zusätzliche finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen nur im Rahmen der Planung. Folgekosten im Rahmen der Bewirtschaftung der öffentlichen Anlagen, wie z.B. öffentliche Verkehrs-, Grün-, und Sportanlagen, sind über das vorhandene Maß hinaus nicht zu erwarten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:                            Planungskosten nach HOAI

 

 

In Vertretung

 

 

 

Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Beschlüsse

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15.03.2011 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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17.03.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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30.03.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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05.04.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.04.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen