Stellungnahme - 2011/AN/1890-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 1026/08-BV – 28.01.2009

2010/BV/1506 – 02.11.2010

2010/BV/1675 – 23.11.2010

 

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung hatte die Aufgabe, ein ordnungsgemäßes Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen des komplexen Genehmigungsverfahrens ist ein Interessenausgleich herbeizuführen. Wenn im Rahmen der Durchführung keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung.

 

Der Zoo erhielt 1994 das Erbbaurecht für die Erweiterungsflächen. 1996 wird der Rahmenplan Zoo auch in den Ortsbeiräten öffentlich diskutiert und in der Bürgerschaft beschlossen. 2003 wird durch die Zoo gGmbH die Spendenaktion „Schaffen für die Affen“ ins Leben gerufen. 2006 erhält die Zoo gGmbH die Betriebsgenehmigung mit der Auflage, die Haltung von Menschenaffen nach EU-Richtlinien herzustellen. Am 28.01.2009 (BV 1026/08) erfolgt der Beschluss der Bürgerschaft - nach vorheriger Beratung und Zustimmung im Finanzausschuss und Hauptausschuss - zum Wirtschaftsplan des Zoos, der auch den Finanzierungsplan für das zu bauende Darwineum einschließt. Am 02.11.2010 erteilt der Bau- und Planungsausschuss der Bürgerschaft - nach vorherigem Beschluss des Ortsbeirates Gartenstadt/Stadtweide - das gemeindliche Einvernehmen des Oberbürgermeisters zum Bauvorhaben.

 

 

 

Der Bescheid über die Waldumwandlung nach Landeswaldgesetz § 15 wurde vom Landesforst Mecklenburg - Vorpommern am 11.11.2010 erlassen.

 

Der Genehmigungsbescheid gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz erging von der Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock gemeinsam mit der Baugenehmigung und der Entscheidung auf Steuerbefreiung mit Datum vom 14.12.2010.

 

Die Zoo Rostock gGmbH hat hiermit das Baurecht vollumfänglich erlangt. Es sind durch die Genehmigungsbehörden keine Gründe erkennbar, die einen Baustopp rechtfertigen.

 

Von 2009 bis 2010 werden nach Angabe des Zoos über 70 Vorträge in verschiedenen Gremien gehalten, allein in 4 öffentlichen Ortsbeiratssitzungen. Die Tagesordnungen der Ortsbeiratssitzungen wurden vorher in den Medien bekannt gemacht. Mit den Fraktionen der Bürgerschaft wurden in mehreren Veranstaltungen einzeln und gemeinsam Informationsberatungen durchgeführt.

 

Am 11.05.2010 wurde bei der Auftaktpressekonferenz das Darwineum umfangreich den Medien vorgestellt, ab 27.05.2010 erfolgte die Aufstellung des Informationswürfels.

 

Der Beirat der Rostocker Zoo gGmbH, dem Mitglieder der Rostocker Bürgerschaft angehören, hat das gesamte Verfahren begleitet und seine Zustimmung erteilt.

 

Gleichwohl wurden nach den Genehmigungsverfahren aufgeworfene Problemstellungen geklärt oder befinden sich im Klärungsprozess.  

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

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02.02.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.02.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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01.03.2011 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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03.03.2011 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)

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09.03.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben