Stellungnahme - 2011/AN/1891-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft spricht sich gegen die von der RSAG im Februar 2011 umgesetzten Fahrpreiserhöhungen aus und fordert den Oberbürgermeister auf, sich dafür einzusetzen, dass die RSAG bis zum September 2011 ein Konzept vorlegt, welches die Senkung der Fahrpreise, die Erhöhung von Taktzeiten und Service sowie die finanziellen Auswirkungen für die Stadt darlegt. Die Bürgerschaft empfiehlt, bei Erstellung dieses Konzeptes die Kompetenz der EinwohnerInnen über Einwohnerversammlungen zu nutzen.

Formularbeginn

Formularende

Sachverhalt:

Nahezu jährlich werden die Fahrpreise erhöht. Das ist unsozial und unökologisch. Hier muss eine dringende Änderung her.

 

 

Sachverhalt:

 

Der vom Verkehrsverbund Warnow GmbH beantragte Verbundtarif wird zum 1. Februar 2011 wirksam und beinhaltet insbesondere Veränderungen im Zeitkartensegment. Es handelt sich hierbei um einen Gemeinschaftstarif, der von den im Verbundgebiet bedienenden und organisierten  Verkehrsunternehmen nach Bestätigung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V von allen vorgenannten anzuwenden ist.

 

Die Beantragung der Beförderungsentgelte und deren Änderung werden in § 39 des Personenbeförderungsgesetzes geregelt. Im Regelfall erfolgt die Beantragung durch die Verkehrsunternehmen, da diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Für das Bediengebiet der Hansestadt Rostock wird die Beantragung durch den Verkehrsverbund Warnow GmbH für alle beteiligten Verkehrsunternehmen (Rostocker Straßenbahn AG, Deutsche Bahn, Antaris, Weiße Flotte, RvK usw.) vorgenommen. Der Verbundtarif ist wesentlicher Bestandteil des Verbundgedanken „Eine Region – Ein Fahrplan – Ein Tarif – Ein Fahrausweis“. Die Arbeitsgruppe Tarife des VVW, in der kompetente Mitarbeiter aller Verkehrsunternehmen vertreten sind, erarbeitet Vorschläge zur Ausgestaltung des Verbundtarifes. Diese müssen dann einstimmig beschlossen werden, um den Antrag an das Landesamt stellen zu können. Eine Zustimmung des Aufgabenträgers ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das für die Hansestadt Rostock zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V verlangt jedoch bei Einreichung einer Tarifänderung die Vorlage der Zustimmung der jeweiligen Aufgabenträger für den ÖPNV. Die Hansestadt Rostock hat nach einem intensiven Abwägungsprozess den Tarifänderungen zum 1. Februar zugestimmt. Dabei wurde geprüft ob die Preise, dem öffentlichen Verkehrsinteresse entgegenstehen, angemessen sind, die Wirtschaftlichkeit des Verkehrsunternehmens gewahrt wird und ein qualitativ und quantitativ hochwertiger ÖPNV weiterhin gewährleistet werden kann.

 

Die Rahmenbedingungen für den Öffentlichen Personennahverkehr in der Hansestadt Rostock wurden im Regionalen Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock festgelegt und von der Bürgerschaft beschlossen. Hier findet man die Mindestbedienstandards, also die Vorgabe der Bedienzeiten der Busse und Bahnen, ihre Taktfolge und auch die vorgeschriebene Qualität bei der Leistungserbringung. Auch die Finanzierung ist dargestellt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden bei der Aufstellung intensiv beteiligt – sie sind die Nutzer des ÖPNV. Bei der Fortschreibung des Regionalen Nahverkehrsplanes Mittleres Mecklenburg/Rostock wird selbstverständlich wieder auf die Kompetenz unserer Bürger zurückgegriffen. Ein separates Konzept der Rostocker Straßenbahn AG ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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02.02.2011 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.02.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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09.03.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben