Beschlussvorlage - 2011/BV/1924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft bestätigt die Arbeitsrichtlinie zur Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltsplanes für die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens der Hansestadt Rostock zum 01.01.2012 (Anlagen 1 – 5).

 

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Beschlussvorschriften:

Art. 1 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts i.V.m. § 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Die bundesweite Reform des Haushalts- und Rechnungswesens, und damit die Ablösung der Kameralistik durch Einführung der Doppik, ist gem. Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ab dem Haushaltsjahr 2012 verbindlich umzusetzen.

Rechtsgrundlagen bilden neben dem Reformgesetz die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO – Doppik), die Gemeindekassenverordnung (GemKVO – Doppik), die Eigenbetriebsverordnung M-V (EigVO) sowie die hierzu vom Innenministerium erlassenen Verwaltungsvorschriften.

 

Unter Leitung des Kämmerei- und Finanzverwaltungsamtes wurde für die Umsetzung die Arbeitsgruppe „Doppik 2012“ gebildet.

Ein Teilbereich im Umstellungsprozess besteht in der Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes für die Hansestadt Rostock. Der Haushaltsplan als Teil der Haushaltssatzung wird neu gegliedert. Der bisherige kamerale Haushaltsplan wird mit Einführung der kommunalen Doppik durch einen produktorientierten Haushalt abgelöst.

Der künftige Haushaltsplan besteht gemäß § 1 (1) GemHVO – Doppik aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie den Anlagen.

 

Eine Schulung zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht in der Bürgerschaft wurde am
05. Oktober 2010 erfolgreich durchgeführt. Mit diesem Richtungsbeschluss zur Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes wird die Politik in den Umstellungsprozess einbezogen.

 

Mit der Arbeitsrichtlinie zur Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltsplanes für die Hansestadt Rostock (Anlage 1) wird der Aufbau und die Gliederung der künftigen Haushalte beschrieben.

Grundlage des Haushaltes bildet der gemeindliche Produktplan (Anlage 2), die gemäß § 4 (1) GemHVO – Doppik zu bildenden Teilhaushalte (Anlage 3) sowie die Bestimmung der wesentlichen Produkte.

 

Anlage 4 enthält vom Land mit den Verwaltungsvorschriften zur GemHVO - Doppik verbindlich vorgegebene Muster. In der Anlage 5 ist ein Musterformblatt für eine Produktbeschreibung sowie ergänzende Erläuterungen dazu enthalten.

 

 

 

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Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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01.03.2011 - Finanzausschuss - vertagt

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09.03.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt, da im Finanzausschuss dazu noch Beratungsbedarf besteht
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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05.04.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.04.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt, da vom Finanzausschuss noch Änderungen dazu vorgelegt werden sollen
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

 

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18.05.2011 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

eschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den vorliegenden Pflegestützpunktvertrag mit den unterzeichnenden Kassen abzuschließen.

 

(Pflegestützpunktvertrag gemäß § 92 C Abs. 1 SGB XI

und Anlagen 1 – Konzept des Pflegestützpunktes
                     2 – Betriebskostenvereinb. … / Nutzungsvereinb. … / Sachkostenvereinb. …/
                           Mittelverwendung
                          (siehe TOP 9.6.1 – Nachtrag Nr. 2011/BV/2103-01 (NB)
                     3 – Datenschutzvereinbarung …
                     4 – Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und
                           ggf. Weiterleitung von Sozialdaten
                     5 – Vereinbarung über technische und organisatorische Maßnahmen
                           zum Datenschutz …
                     6 – Betreuung Privatkrankenversicherter durch den Pflegestützpunkt …

 

 

liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt