Beschlussvorlage - 2011/BV/1923

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt  die „Wertgrenzen für die Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes für das Jahr 2012 sowie nachfolgende Haushaltsjahre“ (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §§ 4, 9 Gemeindehaus-haltsverordnung - Doppik

 

Sachverhalt:
 

Die bundesweite Reform des Haushalts- und Rechnungswesens, und damit die Ablösung der Kameralistik durch Einführung der Doppik, ist gem. Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ab dem Haushaltsjahr 2012 verbindlich umzusetzen.

 

Rechtsgrundlagen bildet neben dem Reformgesetz unter anderem auch die Gemeinde­haushaltsverordnung Doppik (GemHVO - Doppik).

 

Die Gemeindehaushaltsverordnung ist mit einigen unbestimmten Rechtsbegriffen versehen, die der Auslegung bedürfen und von der Bürgerschaft zu beschließen sind. Die konkrete Festsetzung liegt im Ermessen der Gemeinde, jedoch darf sie nicht willkürlich handeln und unterliegt in ihren Festsetzungen der Kommunalaufsicht im Rahmen der Rechtskontrolle.

 

In Vorbereitung für die Aufstellung des Haushaltsplanes sind Wertgrenzen der Gemeindehaushaltsverordnung zu bestimmen. Darüber hinaus ist ein Teil der erforderlichen Festlegungen bereits in der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfasst, einige Regelungen werden mit Geschäftsanweisungen abgedeckt.

 

Mit dieser Beschlussvorlage sollen Grenzen für die Erläuterungspflicht von bestimmten Ansätzen innerhalb der einzelnen Teilhaushalte festgelegt werden sowie Erheblichkeits- und Geringfügigkeitsgrenzen für die Veranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bestimmt werden.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.03.2011 - Finanzausschuss - vertagt

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09.03.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt, da im Finanzausschuss dazu noch Beratungsbedarf besteht
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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05.04.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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13.04.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen