Änderungsantrag - 2010/BV/1682-24 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsbeirat Lütten Klein
1. Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen
2. Investitionsprogramm der Hansestadt Rostock für die Jahre 2010 bis 2014
3. Finanzplan der Hansestadt Rostock für die Jahre 2010 bis 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.02.2011
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Nordwest 2
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.02.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.02.2011
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.03.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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01.03.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.02.2011
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09.03.2011
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16.03.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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13.04.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 wird wie folgt geändert:
Für das Jahr 2011 sind die Planungskosten in Höhe von 200 T für die Baumaßnahme Rigaer Straße in Lütten Klein einzustellen.
Haushaltsstelle: 63000000. Verkehrsbaumaßnahme Rigaer Straße
Alt: 0,00 T
Neu: 200,00 T
Deckungsquelle: Haushaltsstelle 61000000. 96000013: Planungsleistung- Hochbau Theaterneubau
Alt: 250,00 T
Neu: 50,00 T
Sachverhalt:
Seit dem Bau der Rigaer Straße im letzten Jahrhundert (1960) wurden keine wesentlichen Baumaßnahmen vorgenommen. Die Belastung der Straße durch den erhöhten Fahrzeugverkehr ( schwerer Transportfahrzeuge) ist erheblich gestiegen.
Weiterhin ist diese Straße eine Einfahrtstraße für Pendler geworden.
Die Lärmbelästigung für die Einwohner/innen hat sich hier ebenfalls erhöht. Seit längerer Zeit gibt es eine Bürgerinitiative die sich mit diesen Mängeln beschäftigt.
Hierzu liegen den Fachämtern entsprechende Unterlagen, wie Fahrzeugaufkommen und Lärmpegelmessungen vor.
Zum Problem der Lärmbelästigung in der Rigaer Straße wurde eine Fugenschließung vorgenommen, die leider nicht zur Minderung des Straßenlärmes führte.
Eine schnellstmögliche Sanierung ist notwendig, dazu müssen in 2011 Planungskosten in Höhe von 200.00T eingestellt werden. Ab 2012 sind die Folgekosten für die Realisierung der Maßnahme zu berücksichtigen.