Stellungnahme - 2011/AF/1834-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 34 KV MV

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

Sachverhalt:

Die Beantwortung der Anfrage der Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 kann zur Sitzung der Bürgerschaft am 2. Februar 2011 nur teilweise erfolgen. Offene Punkte werden zur Sitzung der Bürgerschaft am 9. März 2011 vorgelegt.

 

Unter Hinzuziehung der Ausführungen des Innenministeriums vom 18. November 2010 für die Beantwortung der hier in Rede stehenden Anfrage legen wir der Beantwortung folgende Systematik zu Grunde:

 

I)        Verträge, die auf Grund von förmlichen Verfahren nach VOL/A vorliegen

II)      Verträge, die auf Grund von förmlichen Verfahren nach VOB vorliegen

III)    Veräußerung von Grundstücken

IV)   Arbeitsverträge

V)     Honorarverträge

 

Eine allgemeine Norm, die die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und polizeilichen Führungszeugnissen beim Abschluss von Verträgen verlangt, gibt es nicht.

 

Unabhängig davon sehen einzelne Fachgesetze, die für den Vertragsabschluss diverser Sachverhalte zu beachten sind, zumindest einen Eigennachweis vor.

 

Für alle Verträge, die auf Grund von förmlichen Verfahren nach VOL/A geschlossen werden, dürfen nach § 6 (3) VOL/A Nachweise für die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nur Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrages gerechtfertigt sind. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen (Anlage 1) zu verlangen. Die Forderung von anderen Nachweisen als Eigenerklärungen haben die Auftraggeber in der Dokumentation zu begründen.

 

Darüber hinaus können Auftraggeber nach § 6 (4) VOL/A Eignungsnachweise zulassen, die im Präqualifizierungsverfahren erworben werden.

 

Einen Ausschluss von Bewerbern im Wettbewerb regelt der § 6 (5) VOL/A. Darin heißt es:

 

(5)              Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,

 

a)      über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;

 

b)      die sich in Liquidation befinden:

 

c)      die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen  haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;

 

d)      die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;

 

e)      die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.

 

 

Bei EU-Vergaben findet diesbezüglich die § 6 (4) EG VOL/A Anwendung:

(4)               Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:

a)              § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

 

b)              § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

 

c)              § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

 

d)              § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,


e)              § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

 

f)              Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

 

g)              § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.

 

Im Rahmen von Ausschreibungsverfahren nach VOL/A sind der zentralen Vergabestelle des Hauptverwaltungsamtes folgende Bescheinigungen grundsätzlich vorzulegen:

 

Bescheinigungsart

Anwendung bei

Anmerkung

Strafrechtliche Unbedenklichkeit

Ausschreibungen nach VOL/A

Eigenerklärung nach § 6 VOL/A

Steuerrechtliche Unbedenklichkeit

Ausschreibungen nach VOL/A

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Bescheinigungen der Krankenkassen

polizeiliches Führungszeugnis

Ausschreibungen nach VOL/A

bei Bedarf für sicherheitsrelevante Dienstleistungen.

 

 

Eine Auflistung weiterer Nachweise ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die Beantwortung zu den Sachverhalten der Ziffern II bis V erfolgt gesondert.

 

 

 

Georg Scholze
Anlage 1: Beispiel für eine Eigenerklärung

 

E I G E N E R K L Ä R U N G

 

 

a)      Entsprechend § 6 Abs. 5 der VOL/A/A erkläre/n ich/wir:

 

1.      Über mein/unser Vermögen wurde weder das Konkurs-/Gesamtvollstreckungs-/Vergleichsverfahren noch das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. eine Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt.

 

2.      Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.

 

3.      Ich/wir haben nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.

 

4.      Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden und werden ordnungsgemäß beim zuständigen Finanzamt in  unter der Steuernummer erfüllt.

 

5.      Den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) bin/sind ich/wir nachgekommen und werde/werden ich/wir weiterhin nachkommen.

 

6.      Im Falle einer entsprechenden Verpflichtung bin ich/sind wir bei der Berufsgenossenschaft oder einer evtl. bestehenden Körperschaft des öffentlichen Rechts (Handwerkskammer, IHK usw.) angemeldet.

 

b)      Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

 

 

 

……, den

 

 

 

(eigenhändige Namensunterschrift) (Firmenstempel)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.02.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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09.03.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben