Beschlussvorlage - 2011/BV/1870

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Erschließungsvertrages vom 23.10.2007 über die Herstellung der Erschließungsanlagen im nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf“ zwischen der Stadt und der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH abzuschließen (Anlage).

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 4, Ziffer 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 Abs. 3, Ziffer 9 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschl.--Nr. 0055/07-DV vom 04.07.2007

 

Sachverhalt:

Der Erschließungsvertrag vom 23.10.2007 wurde zwischen der Stadt und der Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Rostock GmbH &  Co. OHG geschlossen.
(vgl. Beschlussvorlagen-Nr. 0055/07-DV -  Sitzung der Bürgerschaft vom 04.07.2007)

Die Firma Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Rostock GmbH &  Co. OHG ist mit Übernahme der Anteile der Baltic Bau Contor Gesellschaft für Projektentwicklung mbH an der Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Rostock GmbH &  Co. OHG durch die WIRO GmbH aufgelöst worden.

 

In der nun vorliegenden 1. Vertragsänderung verpflichtet sich die WIRO GmbH zur Übernahme sämtlicher Verpflichtungen des bisherigen Erschließungsträgers.


Des Weiteren wird mit der 1. Vertragsänderung auf eine inzwischen vorgenommene Planungsänderung der Regenwasserentsorgung reagiert.

 

Gleichzeitig erfolgt die Aktualisierung der Eigentumsverhältnisse an den für die Erschließung
erforderlichen Grundstücken und die Erweiterung des Erschließungsgebietes um eine durch die WIRO herzustellende private Grünfläche.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

·               Erschließungsvertrag vom 23.10.2007 regelte Kostenfreistellung durch den Erschließungsträger

·               1. Änderung des Erschließungsvertrages hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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01.03.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.04.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen