Informationsvorlage - 2011/IV/1856

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: keine

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

Erläuterung zum bisherigen Vorgehen

 

Die Entwicklung des Ostseebades Warnemünde als Ortsteil von Rostock steht in Korrelation zur Entwicklung der Gesamtstadt und hat maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung und das Image der Hansestadt Rostock.

Aufgrund des sich abzeichnenden Strukturwandels und die Verkaufsabsichten von Scandlines entwickelte sich insbesondere im Bereich der Mittelmole spätestens ab 2008 ein dringendes Planungserfordernis, welches jedoch auf Grund der funktionalen Verflechtungen der Mittelmole nur im Zusammenhang mit der Entwicklung des gesamten Ortsteils Warnemünde betrachtet werden konnte. Der bestehende Sanierungsbedarf für öffentliche Flächen im historischen Ortskern, die Zukunft des Bereiches Güterbahnhof und anderer Flächen sowie die demographische Entwicklung Warnemündes machten ebenfalls Planungen erforderlich.

Um angesichts der vielfältig vorhandenen Interessenlagen und der anhaltenden Investitionsbereitschaft in Verbindung mit dem begrenzten Flächenangebot im Ostseebad eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, wurde ein abgestimmtes und politisch legitimiertes Steuerungsinstrument notwendig.

Im Jahre 2009 bereitete das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft daher im Auftrag des Bau- und Planungsausschusses die Fortschreibung des Strukturkonzeptes Warnemünde von 1998 vor. Das Strukturkonzept Warnemünde soll – neben dem Flächennutzungsplan – als Teilraumkonzept Küste unter anderem einen Handlungsrahmen für die Aufstellung von Bebauungsplänen bilden. Um eine zielorientierte Aktualisierung und Qualifizierung des Strukturkonzeptes zu gewährleisten, wurde die engagierte Öffentlichkeit bereits im Juli 2009 in Form einer öffentlichen Auftaktveranstaltung in die Auswahl der zu bearbeitenden strategischen und räumlichen Schwerpunkte einbezogen. Entscheidende Hinweise aus dieser Veranstaltung, beispielsweise zur Entwicklung der Wohnbevölkerung und zur Problematik der Umwandlung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen, führten zur Beauftragung entsprechender Fachgutachten. Diese lieferten in der ersten Hälfte 2010 belastbares Datenmaterial und konkrete räumliche Aussagen sowie darüber hinaus Grundlagen zur Beurteilung des tatsächlich vorhandenen Bedarfs, beispielsweise in den Bereichen Einzelhandel und Beherbergung, als notwendige Voraussetzung für Aussagen durch das mit der Erarbeitung des Strukturkonzeptes beauftragte Planungsbüro.

Im Juli 2010 wurden die Ergebnisse der Fachgutachten und der bisherigen Bestandsaufnahme einer heterogen aus Vertretern Warnemünder Vereine, des Gewerbes und des Einzelhandels, der Wohnungs- und Tourismuswirtschaft sowie Politikern und Fachämtern zusammengesetzten Gruppe vorgestellt und diskutiert. Ziel der Veranstaltung war die gemeinsame Ausarbeitung und Feststellung der Stärken, Problemlagen und Potenziale sowie die Ableitung von Entwicklungszielen für Warnemünde. Einzelne Themen wie Tourismus, Wohnen und Mittelmole wurden in ebenfalls heterogen besetzten separaten Arbeitsgruppensitzungen vertieft behandelt. In einer weiteren fachöffentlichen Veranstaltung im September 2010, bei der auch Vertreter der Fraktionen der Rostocker Bürgerschaft vertreten waren, wurden die Entwicklungsziele, Projekte und Maßnahmen weiter untersetzt und abgestimmt.

Auf einer Veranstaltung im Oktober 2010 wurden insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Mittelmole mögliche Verfahren und Instrumente zur Umsetzung des Strukturkonzeptes vorgestellt und diskutiert. Dabei wurde neben der zur weiteren Entwicklung erforderlichen Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Notwendigkeit der Initiierung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für die Mittelmole gesehen.

 

Mit der Vorstellung der Ergebnisse der fachöffentlichen Veranstaltungen auf einer öffentlichen Veranstaltung im November 2010 wurde die Bevölkerung informiert und in den laufenden Planungsprozess eingebunden.

Mit dem Erwerb der Mittelmole durch die städtische Wohnungsgesellschaft WIRO im Dezember 2010 sind wesentliche Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme entfallen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mittelmole befindet sich in Vorbereitung.

Die Öffentlichkeit wurde sowohl durch die vorgenannten öffentlichen und fachöffentlichen Veranstaltungen als auch durch Artikel im städtischen Anzeiger sowie im Rahmen einer Pressekonferenz zum Strukturkonzept Warnemünde am 10. September 2010 informiert. Darüber hinaus wurden in den Medien verschiedene Äußerungen bezüglich auf der Mittelmole beabsichtigter Nutzungen veröffentlicht, die inhaltlich nicht auf Aussagen des Strukturkonzeptes Warnemünde basieren und nicht mit der Verwaltung abgestimmt waren. Dies betrifft z.B. irreführende Darstellungen in der Presse, nach denen die Mittelmole künftig wieder zum Standort für Fährverkehre entwickelt werden soll.

 

Erläuterung zum weiteren Vorgehen

 

Im Rahmen der Fertigstellung des Strukturkonzeptes wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mittelmole zur Beschlussfassung in die politischen Gremien gehen. Damit fällt – auf Grundlage der Ergebnisse des Strukturkonzeptes – der Startschuss zu einem Planungsverfahren, das schließlich in Form eines Bebauungsplanes verbindliches Baurecht auf der Mittelmole schaffen soll.

Die prominente Lage der Mittelmole und die städtebauliche Komplexität dieser anspruchsvollen Planungsaufgabe verlangen optimale funktionale und gestalterische Ergebnisse. Daher ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens die Auslobung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs vorgesehen. Die Wettbewerbsauslobung kann - nach dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mittelmole und Durchführung der erforderlichen Vorbereitung - im Sommer dieses Jahres erfolgen. Ende des Jahres wird dann in Auswertung des Wettbewerbes ein städtebaulicher Entwurf vorliegen, auf dessen Grundlage die erforderlichen Gutachten zu Lärm, Umweltverträglichkeit etc. erarbeitet werden können, die als Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens erforderlich sind. Die Umsetzung der Ergebnisse des städtebaulichen Entwurfs in einen entsprechenden Rechtsplan kann dann, unter Berücksichtigung der Gutachtenergebnisse, im kommenden Jahr erfolgen.

Ausgehend von den guten Erfahrungen aus der bisherigen Erarbeitung des Strukturkonzeptes und der damit verbundenen breiten Beteiligung soll auch im weiteren Planungsverfahren zur Mittelmole eine intensive Einbindung der von der Planung betroffenen Eigentümer und Interessen sowie eine kontinuierliche Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen, wodurch ein hohes Maß an Qualität und Transparenz gewährleistet wird.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.02.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben