Änderungsantrag - 2010/BV/1697-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

1.                   

Die Ausschussmitglieder sollten im Vorfeld der Beschlussfassung keine Einzelpunkte-Bewertung der Angebote vornehmen. Sondern wie folgt vorgehen:

 

Eingruppierung in die Prioritäten 1-4

-                      in Orientierung an die Prioritätensetzung in 2010

-                     unter Berücksichtigung

o                   der Vorlage der Verwaltung

o                   der aktuellen Erläuterungen der Verwaltung

o                   der Beantwortung der Anfragen von JHA-Mitgliedern

o                   der Eigenbewertungen bzw. Stellungnahmen der Träger

o                   sowie der Einschätzung der JHA-Mitglieder aus eigener Sicht.

 

2.                   

Die Prioritäten 1-4 werden wie folgt näher benannt.

 

Priorität 1: Dringend notwendig

(Unverzichtbar zur Bedarfsdeckung, hoher Grad an Partizipation bzw. Selbstorganisation Jugendlicher)

 

Priorität 2: Notwendig

(Unverzichtbar zur Bedarfsdeckung,  ggf. mit Veränderungs- bzw. Entwicklungsbedarf)

 

Priorität 3: Wünschenswert

(Bedarfsgerecht aber nicht unverzichtbar)

 

Priorität 4: Nicht notwendig bzw. nicht förderbar

(nicht bedarfsgerecht bzw. Förderfähigkeit aus anderen Gründen nicht gegeben)

3.                   

Die Abhängigkeit von vorhandenen Fördermitteln in der Priorität 2 ist zu streichen. Stattdessen soll mit dem jeweiligen Träger Gespräche geführt werden, in denen mögliche  Maßnahmen bzw. Auflagen besprochen werden, die dazu dienen, das Angebot in Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu optimieren.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Allgemeine Positionen des Rostocker Stadtjugendringes zum Vorschlag der Verwaltung zur Prioritätenliste 2011

 

Grundsätzlich wird die Heranziehung von Kriterien zur Erarbeitung der Prioritätenliste begrüßt. Die Verwaltung hat mit hohem Aufwand neue Wege beschritten. Wir sehen die Ergebnisse  als erste Schritte zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für zukünftige Förderentscheidungen im Jugendhilfebereich.

 

In einer thematischen Mitgliederversammlung des Rostocker Stadtjugendringes erfolgten der Austausch und eine Positionierung zur aktuellen Beschlussvorlage der Verwaltung zur Prioritätenliste 2011. Alle RSjR-Mitglieder waren aufgerufen, eigene Einschätzungen zu ihren Angeboten unter Benennung von Gründen/Argumenten zu erarbeiten.

 

Aus unserer Sicht, unterbreiten wir folgende Vorschläge und Anmerkungen:

 

* Die Inhalte der Einzelangebote auf den Bewertungsblättern sollten jeweils kurz und prägnant aufgeführt werden. Es können nicht ganze Einrichtungen mit unterschiedlichsten Angeboten  und entsprechend unterschiedlichen Anforderungen pauschal betrachtet und bewertet werden. (z.B.: Schulsozialarbeit und offene Jugendarbeit z.B. unterliegen unterschiedlichen Anforderungen, auch wenn sie von einem Träger angeboten werden).

 

* Einzelne angewandte Kriterien sind nicht für alle, bzw. nicht für alle gleichermaßen relevant. Sie müssten deshalb unberücksichtigt bleiben oder die Punktebewertung muss konsequent relativiert zur Anwendung kommen. Die vierte Grobkategorie Schwierigkeit der Aufgabe/ Wirklichkeit ( „Schwierigkeitsbunus“? ) entzieht sich der Nachvollziehbarbeit.

 

* Die Punktebewertung sollte jeweils kurz begründet werden.

 

* Vor der Prioritätensetzung durch die Verwaltung sollten die Einschätzungen mit den Trägern partnerschaftlich besprochen werden, um möglichen Fehleinschätzungen vorzubeugen und die Weiterentwicklung der Angebote positiv zu beeinflussen.  Die Einschätzungen sollten als Grundlage für den prozesshaften Qualitätsdialog zwischen Fachamt und Trägern dienen.

 

* Nach derzeitiger Prioritätenliste, sind nur 10 Angebote - der insgesamt 35 - von der Verwaltung in Kategorie 1 eingestuft (darunter kein einziges selbstorganisiertes Jugendprojekt bzw. Angebot der Jugendverbandsarbeit). Nach dem Vorschlag der Verwaltung  wären lediglich gut ein Drittel der gegenwärtigen Angebote uneingeschränkt förderbar - und das, obwohl in den Einzelbewertungen mehr als 10 Angebote als dringend notwendig angesehen werden.

 

* Die Prioritäten 1-4  werden gegenwärtig nicht näher bezeichnet, sondern es werden lediglich Konsequenzen für die Förderung abgeleitet und formuliert.

   Die einzelnen Prioritäten sollten inhaltlich untermauert werden (nach Bedeutung für eine wirksame JH), bzw. mit Merkmalen klassifiziert werden.

 

Der RSjR sieht die Notwendigkeit, alle Angebote daran zu messen, welche Wirkung sie für die Bedürfnisse und Probleme der Zielgruppe Kinder und Jugendliche entfalten, bzw. entfaltet haben.

 

In der Prioritätenliste sind alle beantragten Angebote zu berücksichtigen, auch wenn aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Förderung nicht gegeben seien.

 

Gemäß des jetzigen Einschätzungsverfahrens und der Tatsache, dass alle Kriterien nicht auf alle Angebote anwendbar sind, schätzen wir ein, dass das jetzige Verfahren zu einer hohen Fehlerquote führen kann.

 

Im Übrigen teilen die RSjR-Mitglieder die Bedenken, die das JHA-Mitglied Jahn Osterloh in seiner Anfrage an die Verwaltung formuliert hat.

 

 

 

 

Katrin Schankin

 

 

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Beschlüsse

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11.01.2011 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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25.01.2011 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

 

1.             

Die Ausschussmitglieder sollten im Vorfeld der Beschlussfassung keine Einzelpunkte-Bewertung der Angebote vornehmen. Sondern wie folgt vorgehen:

 

Eingruppierung in die Prioritäten 1-4

-              in Orientierung an die Prioritätensetzung in 2010

-              unter Berücksichtigung

o              der Vorlage der Verwaltung

o              der aktuellen Erläuterungen der Verwaltung

o              der Beantwortung der Anfragen von JHA-Mitgliedern

o              der Eigenbewertungen bzw. Stellungnahmen der Träger

o              sowie der Einschätzung der JHA-Mitglieder aus eigener Sicht.

 

2.             

Die Prioritäten 1-4 werden wie folgt näher benannt.

 

Priorität 1: Dringend notwendig

(Unverzichtbar zur Bedarfsdeckung, hoher Grad an Partizipation bzw. Selbstorganisation Jugendlicher)

 

Priorität 2: Notwendig

(Unverzichtbar zur Bedarfsdeckung,  ggf. mit Veränderungs- bzw. Entwicklungsbedarf)

 

Priorität 3: Wünschenswert

(Bedarfsgerecht aber nicht unverzichtbar)

 

Priorität 4: Nicht notwendig bzw. nicht förderbar

(nicht bedarfsgerecht bzw. Förderfähigkeit aus anderen Gründen nicht gegeben)

3.             

Die Abhängigkeit von vorhandenen Fördermitteln in der Priorität 2 ist zu streichen. Stattdessen soll mit dem jeweiligen Träger Gespräche geführt werden, in denen mögliche  Maßnahmen bzw. Auflagen besprochen werden, die dazu dienen, das Angebot in Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu optimieren.

 

 

 

 

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03.02.2011 - Jugendhilfeausschuss - zurückgezogen