Änderungsantrag - 2010/BV/1697-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Katrin Schankin, Mitglied des Jugendhilfeausschusses
Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.01.2011
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.01.2011
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25.01.2011
| |||
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03.02.2011
|
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Ausschussmitglieder sollten im Vorfeld der Beschlussfassung keine
Einzelpunkte-Bewertung der Angebote vornehmen. Sondern wie folgt vorgehen:
Eingruppierung in
die Prioritäten 1-4
-
in Orientierung an die Prioritätensetzung in
2010
-
unter
Berücksichtigung
o
der
Vorlage der Verwaltung
o
der
aktuellen Erläuterungen der Verwaltung
o
der
Beantwortung der Anfragen von JHA-Mitgliedern
o
der
Eigenbewertungen bzw. Stellungnahmen der Träger
o
sowie
der Einschätzung der JHA-Mitglieder aus eigener Sicht.
2.
Die Prioritäten 1-4
werden wie folgt näher benannt.
Priorität 1: Dringend notwendig
(Unverzichtbar zur
Bedarfsdeckung, hoher Grad an Partizipation bzw. Selbstorganisation
Jugendlicher)
Priorität 2: Notwendig
(Unverzichtbar zur
Bedarfsdeckung, ggf. mit Veränderungs-
bzw. Entwicklungsbedarf)
Priorität 3:
Wünschenswert
(Bedarfsgerecht
aber nicht unverzichtbar)
Priorität 4:
Nicht notwendig bzw. nicht förderbar
(nicht
bedarfsgerecht bzw. Förderfähigkeit aus anderen Gründen nicht gegeben)
3.
Die Abhängigkeit
von vorhandenen Fördermitteln in der Priorität 2 ist zu streichen. Stattdessen
soll mit dem jeweiligen Träger Gespräche geführt werden, in denen mögliche Maßnahmen bzw. Auflagen besprochen werden,
die dazu dienen, das Angebot in Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu
optimieren.
Sachverhalt:
Allgemeine
Positionen des Rostocker Stadtjugendringes zum Vorschlag der Verwaltung zur
Prioritätenliste 2011
Grundsätzlich wird
die Heranziehung von Kriterien zur Erarbeitung der Prioritätenliste begrüßt.
Die Verwaltung hat mit hohem Aufwand neue Wege beschritten. Wir sehen die
Ergebnisse als erste Schritte zu mehr
Transparenz und Nachvollziehbarkeit für zukünftige Förderentscheidungen im
Jugendhilfebereich.
In einer
thematischen Mitgliederversammlung des Rostocker Stadtjugendringes erfolgten
der Austausch und eine Positionierung zur aktuellen Beschlussvorlage der
Verwaltung zur Prioritätenliste 2011. Alle RSjR-Mitglieder waren aufgerufen,
eigene Einschätzungen zu ihren Angeboten unter Benennung von Gründen/Argumenten
zu erarbeiten.
Aus unserer Sicht,
unterbreiten wir folgende Vorschläge und Anmerkungen:
* Die Inhalte der Einzelangebote auf den
Bewertungsblättern sollten jeweils kurz und prägnant aufgeführt werden. Es
können nicht ganze Einrichtungen mit unterschiedlichsten Angeboten und entsprechend unterschiedlichen
Anforderungen pauschal betrachtet und bewertet werden. (z.B.: Schulsozialarbeit
und offene Jugendarbeit z.B. unterliegen unterschiedlichen Anforderungen, auch
wenn sie von einem Träger angeboten werden).
* Einzelne angewandte Kriterien sind nicht
für alle, bzw. nicht für alle gleichermaßen relevant. Sie müssten deshalb
unberücksichtigt bleiben oder die Punktebewertung muss konsequent relativiert
zur Anwendung kommen. Die vierte Grobkategorie Schwierigkeit der Aufgabe/
Wirklichkeit ( „Schwierigkeitsbunus“? ) entzieht sich der
Nachvollziehbarbeit.
* Die
Punktebewertung sollte jeweils kurz begründet werden.
* Vor der Prioritätensetzung durch die
Verwaltung sollten die Einschätzungen mit den Trägern partnerschaftlich
besprochen werden, um möglichen Fehleinschätzungen vorzubeugen und die
Weiterentwicklung der Angebote positiv zu beeinflussen. Die Einschätzungen sollten als Grundlage für
den prozesshaften Qualitätsdialog zwischen Fachamt und Trägern dienen.
* Nach derzeitiger Prioritätenliste, sind
nur 10 Angebote - der insgesamt 35 - von der Verwaltung in Kategorie 1
eingestuft (darunter kein einziges selbstorganisiertes Jugendprojekt bzw.
Angebot der Jugendverbandsarbeit). Nach dem Vorschlag der Verwaltung wären lediglich gut ein Drittel der
gegenwärtigen Angebote uneingeschränkt förderbar - und das, obwohl in den Einzelbewertungen
mehr als 10 Angebote als dringend notwendig angesehen werden.
* Die Prioritäten 1-4 werden gegenwärtig nicht näher bezeichnet,
sondern es werden lediglich Konsequenzen für die Förderung abgeleitet und
formuliert.
Die
einzelnen Prioritäten sollten inhaltlich untermauert werden (nach Bedeutung für
eine wirksame JH), bzw. mit Merkmalen klassifiziert werden.
Der RSjR sieht die
Notwendigkeit, alle Angebote daran zu messen, welche Wirkung sie für die
Bedürfnisse und Probleme der Zielgruppe Kinder und Jugendliche entfalten, bzw.
entfaltet haben.
In der
Prioritätenliste sind alle beantragten Angebote zu berücksichtigen, auch wenn
aus Sicht der Verwaltung die Voraussetzungen für eine Förderung nicht gegeben
seien.
Gemäß des jetzigen
Einschätzungsverfahrens und der Tatsache, dass alle Kriterien nicht auf alle
Angebote anwendbar sind, schätzen wir ein, dass das jetzige Verfahren zu einer
hohen Fehlerquote führen kann.
Im Übrigen teilen
die RSjR-Mitglieder die Bedenken, die das JHA-Mitglied Jahn Osterloh in seiner
Anfrage an die Verwaltung formuliert hat.
Katrin Schankin
25.01.2011 - Jugendhilfeausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ausschussmitglieder sollten im Vorfeld der Beschlussfassung keine Einzelpunkte-Bewertung der Angebote vornehmen. Sondern wie folgt vorgehen:
Eingruppierung in die Prioritäten 1-4
- in Orientierung an die Prioritätensetzung in 2010
- unter Berücksichtigung
o der Vorlage der Verwaltung
o der aktuellen Erläuterungen der Verwaltung
o der Beantwortung der Anfragen von JHA-Mitgliedern
o der Eigenbewertungen bzw. Stellungnahmen der Träger
o sowie der Einschätzung der JHA-Mitglieder aus eigener Sicht.
2.
Die Prioritäten 1-4 werden wie folgt näher benannt.
Priorität 1: Dringend notwendig
(Unverzichtbar zur Bedarfsdeckung, hoher Grad an Partizipation bzw. Selbstorganisation Jugendlicher)
Priorität 2: Notwendig
(Unverzichtbar zur Bedarfsdeckung, ggf. mit Veränderungs- bzw. Entwicklungsbedarf)
Priorität 3: Wünschenswert
(Bedarfsgerecht aber nicht unverzichtbar)
Priorität 4: Nicht notwendig bzw. nicht förderbar
(nicht bedarfsgerecht bzw. Förderfähigkeit aus anderen Gründen nicht gegeben)
3.
Die Abhängigkeit von vorhandenen Fördermitteln in der Priorität 2 ist zu streichen. Stattdessen soll mit dem jeweiligen Träger Gespräche geführt werden, in denen mögliche Maßnahmen bzw. Auflagen besprochen werden, die dazu dienen, das Angebot in Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu optimieren.