Informationsvorlage - 2011/IV/1854
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Kontrolle zur Hundehaltung in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.01.2011
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
|
02.02.2011
|
Beschlussvorschriften:
§ 34 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Im
September 2010 wurde im Rahmen von Schwerpunktkontrollen die Hundehaltung in
der Hansestadt Rostock durch Mitarbeiter der Ämter 20 (Kämmerei- und
Finanzverwaltungsamt), 32 (Stadtamt), 37 Brandschutz- und Rettungsamt), 73 (Amt
für Umweltschutz) und 74 (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter
Teilnahme von Beamten der Polizeiinspektion Rostock überprüft.
Gegenstand
der Überprüfung war die steuerliche Anmeldung der Hunde sowie die Einhaltung
der Rostocker Hundehalterverordnung und der Hundehalterverordnung des Landes M-V.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung waren gemeinsam mit den
Kontaktbereichsbeamten der Polizeidirektion Rostock in 9 Kontrollgruppen im
gesamten Stadtgebiet unterwegs, um die ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung der
Hunde zu überprüfen. Ende August 2010 waren 6.176 Hunde gemeldet.
Bei der
Großkontrolle wurde insbesondere darauf geachtet, dass die Vierbeiner die
vorgeschriebene Steuermarke am Halsband tragen. Ein weiteres Augenmerk wurde
darauf gerichtet, ob der beim „Gassi gehen“ anfallende Hundekot
durch die Hundehalter beseitigt wird. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben
den kontrollierten Hundehaltern bei dieser Gelegenheit auch Wissenswertes rund
um das Thema Hundehaltung in der Hansestadt Rostock erläutert, beispielsweise,
wo sich die nächste Hundetoilette im jeweiligen Stadtgebiet befindet bzw.
gegebenenfalls auch mal eine Tüte für den Hundekot ausgegeben.
Außerdem
wurde verstärkt darauf geachtet, ob die Hundehalter den in der Rostocker
Hundeverordnung vorgeschriebenen Leinenzwang für alle Hunde in ausgewählten
Gebieten der Innenstadt, Warnemündes, am Schwanenteich und in allen
Fußgängerzonen einhalten.
Darüber hinaus wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes gelegt. Hundehalter von gefährlichen Hunden haben ihre Hunde grundsätzlich an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Gleichzeitig wurde geprüft, ob die Hundehalter im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes waren bzw. ob sie die Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Wesenstest vorweisen konnten.
Insgesamt
gelang es den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, an diesem Tag 152
Hundehalter zu kontrollieren, von diesen hielten 130 ihren Hund in der
Hansestadt Rostock. Die Auswertungen ergaben, dass 103 Hundehalter ihren Hund
ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet hatten. 27 Hundehalter wurden jedoch
festgestellt, die ihren Hund nicht steuerlich angemeldet hatten, weitere 16
konnten keine gültige Hundemarke vorweisen. Es fiel auf, dass etliche
Hundehalter keine Hundekottüte bei sich hatten. Die Verstöße gegen die
Hundesteuersatzung und die Hundehalterverordnung wurden zwischenzeitlich durch
die Hansestadt Rostock mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet. Darüber hinaus
wurden die Bürger bei den Kontrollen nochmals über ihre Pflichten als
Hundehalter belehrt.
Das
Ergebnis aus den einzelnen Ortsteilen kann der Anlage entnommen werden.
Der sehr
erfolgreiche Einsatz wurde nicht zuletzt auch durch das Mitwirken der
Polizeibeamten der Rostocker Polizeiinspektion maßgeblich beeinflusst. Es waren
auch keine besonderen Vorkommnisse aufgetreten, die den Einsatz des
Tierrettungsfahrzeuges und ein Verbringen von Hunden in das Tierheim notwendig
gemacht hätten. Die Zusammenarbeit mit den Polizeibeamten war sehr gut.
Über den
Einsatz wurde bereits im Vorfeld und auch danach in den örtlichen Medien
berichtet. Diese Öffentlichkeitsarbeit führte zu einem deutlichen Anstieg von
steuerlichen Hundeanmeldungen im Amt 20 (Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt)
und in den Ortsämtern. So waren im Oktober bereits 37 Hunde mehr steuerlich
gemeldet, als noch im August. Danach stagnierten die Hundeanmeldungen
allerdings leider wieder.
Aus dem
Ergebnis der durchgeführten Kontrolle wird ersichtlich, dass schätzungsweise
bis zu 20 % der Hundehalter ihren Hund nicht steuerlich angemeldet haben. Bei
ca. 6.200 besteuerten Hunden könnte man davon ausgehen, dass mindestens noch
weitere 800 bis 1.000 Hunde steuerlich nicht angemeldet sind, das entspricht
Mindereinnahmen der Hansestadt Rostock in Höhe von jährlich 67.200 bis 84.000
EUR bei der Hundesteuer.
Die Anzahl
der steuerlich erfassten Hunde war seit 1991 bis 1999 deutlich um mehr als das
Doppelte angestiegen, hat sich seit dem Jahr 2000 jedoch wieder stetig um fast
1.000 Hunde bis zum Jahr 2010 verringert.
|
Hunde-halter |
Hunde davon: |
1. Hund |
2. Hund |
3. Hund |
Ermäßigte Hunde |
Befreite Hunde |
Gefährliche Hunde |
kastrierte gef. Hunde |
1991 |
3.212 |
3.348 |
. |
. |
. |
70 |
10 |
. |
. |
1992 |
3.724 |
3.818 |
. |
. |
. |
92 |
21 |
. |
. |
1993 |
4.197 |
4.330 |
. |
. |
. |
101 |
32 |
. |
. |
1994 |
4.564 |
4.699 |
4.465 |
98 |
1 |
82 |
53 |
. |
. |
1995 |
5.085 |
5.151 |
4.878 |
96 |
1 |
110 |
66 |
. |
. |
1996 |
5.841 |
5.976 |
5.635 |
131 |
4 |
129 |
77 |
. |
. |
1997 |
6.062 |
6.206 |
5.872 |
140 |
4 |
110 |
80 |
. |
. |
1998 |
6.275 |
6.425 |
6.024 |
146 |
4 |
162 |
89 |
. |
. |
1999 |
6.667 |
6.816 |
6.391 |
144 |
5 |
156 |
120 |
. |
. |
2000 |
7.014 |
7.148 |
6.676 |
128 |
6 |
199 |
139 |
. |
. |
2001 |
6.814 |
6.945 |
6.389 |
123 |
8 |
199 |
129 |
57 |
40 |
2002 |
6.650 |
6.759 |
6.175 |
99 |
5 |
209 |
165 |
56 |
50 |
2003 |
6.589 |
6.698 |
6.082 |
96 |
8 |
224 |
188 |
37 |
63 |
2004 |
6.563 |
6.684 |
6.096 |
108 |
8 |
189 |
197 |
35 |
51 |
2005 |
6.474 |
6.599 |
6.073 |
115 |
4 |
87 |
236 |
33 |
51 |
2006 |
6.360 |
6.493 |
5.982 |
123 |
8 |
69 |
246 |
22 |
43 |
2007 |
6.209 |
6.345 |
5.845 |
127 |
7 |
63 |
242 |
19 |
42 |
2008 |
6.205 |
6.343 |
5.832 |
130 |
8 |
40 |
259 |
35 |
39 |
2009 |
6.180 |
6.180 |
5.801 |
k.A. |
k.A. |
37 |
279 |
26 |
37 |
2010 |
6.176 |
6.176 |
6.128 |
k.A. |
k.A. |
34 |
291 |
19 |
29 |
Vor diesem
Hintergrund wird die Notwendigkeit gesehen, die Hundekontrollen zu
intensivieren. In der Verwaltung werden derzeit zwei Möglichkeiten geprüft.
Es gibt Überlegungen,
eine organisierte Hundebestandsaufnahme durch beauftragte Dritte in einem
Zeitraum von mehreren Monaten durchführen zu lassen. Diese Bestandsaufnahme ist
allerdings kostenpflichtig. Erste Recherchen ergaben, dass bereits etliche
Städte und Gemeinden, beispielsweise Leverkusen, Stuttgart und Erfurt eine
solche Bestandsaufnahme erfolgreich durchführen ließen. Die Kosten beliefen
sich meist auf einen festen Betrag pro ermittelten Hund, in der Höhe einer
jährlichen Hundesteuer. Diese Kosten könnten sich innerhalb eines Jahres durch
die zusätzlich eingenommene Hundesteuer refinanzieren. Vorliegend wären das für
die Hansestadt Rostock einzuplanende einmalige Kosten von ca. 42.000 EUR, wenn
man 500 neu erfasste Hunde zugrunde legt. Eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse
muss hierzu erarbeitet und ggf. durch entsprechende Angebote untersetzt werden.
Zunächst
wird jedoch geprüft, ob eine derartige Hundebestandsaufnahme auch durch
Mitarbeiter der Verwaltung mit der gleichen Effizienz erfolgen könnte. Hierzu finden
derzeit noch Untersuchungen durch das Amt für Management und Controlling statt.
In diesem
Zusammenhang sei noch angemerkt, dass bis zum Jahr 2002 ein
Außendienstmitarbeiter des Amtes 20 (Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt) auch
regelmäßig Hundehalter in allen Stadtteilen kontrolliert hat. Nachdem dieser
Mitarbeiter in den Ruhestand ging, wurde die Stelle nicht wieder besetzt.
Sodann
wurde die Möglichkeit genutzt, regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der
„Gefahrenabwehrgruppe Tier“ beim Brandschutz- und Rettungsamt
durchzuführen. Leider ist diese Gruppe in den letzten Jahren von ursprünglich 8
Mitarbeitern auf einen Mitarbeiter personell reduziert worden, so dass
regelmäßige Kontrollen schon seit einem Jahr nicht mehr gewährleistet werden
können.
Derzeit
werden lediglich in geringem Umfang Kontrollen durch Vollstreckungsbeamte bei
ihrer Außentätigkeit durchgeführt.
Bei den
jeweiligen Kontrollen in den vergangenen Jahren waren die Reaktionen der Bürger
überwiegend positiv. Gerade die Hundehalter, die ihren Hund steuerlich
angemeldet haben, beklagen, dass es noch etliche Steuersünder gibt und erwarten
auch mehr Kontrollen seitens der Hansestadt Rostock in dieser Hinsicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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