Informationsvorlage - 2011/IV/1854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 34 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

Sachverhalt:

 

Im September 2010 wurde im Rahmen von Schwerpunktkontrollen die Hundehaltung in der Hansestadt Rostock durch Mitarbeiter der Ämter 20 (Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt), 32 (Stadtamt), 37 Brandschutz- und Rettungsamt), 73 (Amt für Umweltschutz) und 74 (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Teilnahme von Beamten der Polizeiinspektion Rostock überprüft.

 

Gegenstand der Überprüfung war die steuerliche Anmeldung der Hunde sowie die Einhaltung der Rostocker Hundehalterverordnung und der Hundehalterverordnung des Landes M-V.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung waren gemeinsam mit den Kontaktbereichsbeamten der Polizeidirektion Rostock in 9 Kontrollgruppen im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um die ordnungsgemäße steuerliche Anmeldung der Hunde zu überprüfen. Ende August 2010 waren 6.176 Hunde gemeldet.

 

Bei der Großkontrolle wurde insbesondere darauf geachtet, dass die Vierbeiner die vorgeschriebene Steuermarke am Halsband tragen. Ein weiteres Augenmerk wurde darauf gerichtet, ob der beim „Gassi gehen“ anfallende Hundekot durch die Hundehalter beseitigt wird. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben den kontrollierten Hundehaltern bei dieser Gelegenheit auch Wissenswertes rund um das Thema Hundehaltung in der Hansestadt Rostock erläutert, beispielsweise, wo sich die nächste Hundetoilette im jeweiligen Stadtgebiet befindet bzw. gegebenenfalls auch mal eine Tüte für den Hundekot ausgegeben.

 

Außerdem wurde verstärkt darauf geachtet, ob die Hundehalter den in der Rostocker Hundeverordnung vorgeschriebenen Leinenzwang für alle Hunde in ausgewählten Gebieten der Innenstadt, Warnemündes, am Schwanenteich und in allen Fußgängerzonen einhalten.

 

Darüber hinaus wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hundehalterverordnung des Landes gelegt. Hundehalter von gefährlichen Hunden haben ihre Hunde grundsätzlich an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Gleichzeitig wurde geprüft, ob die Hundehalter im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes waren bzw. ob sie die Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Wesenstest vorweisen konnten.

 

Insgesamt gelang es den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, an diesem Tag 152 Hundehalter zu kontrollieren, von diesen hielten 130 ihren Hund in der Hansestadt Rostock. Die Auswertungen ergaben, dass 103 Hundehalter ihren Hund ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet hatten. 27 Hundehalter wurden jedoch festgestellt, die ihren Hund nicht steuerlich angemeldet hatten, weitere 16 konnten keine gültige Hundemarke vorweisen. Es fiel auf, dass etliche Hundehalter keine Hundekottüte bei sich hatten. Die Verstöße gegen die Hundesteuersatzung und die Hundehalterverordnung wurden zwischenzeitlich durch die Hansestadt Rostock mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet. Darüber hinaus wurden die Bürger bei den Kontrollen nochmals über ihre Pflichten als Hundehalter belehrt.

 

Das Ergebnis aus den einzelnen Ortsteilen kann der Anlage entnommen werden.

 

Der sehr erfolgreiche Einsatz wurde nicht zuletzt auch durch das Mitwirken der Polizeibeamten der Rostocker Polizeiinspektion maßgeblich beeinflusst. Es waren auch keine besonderen Vorkommnisse aufgetreten, die den Einsatz des Tierrettungsfahrzeuges und ein Verbringen von Hunden in das Tierheim notwendig gemacht hätten. Die Zusammenarbeit mit den Polizeibeamten war sehr gut.

 

Über den Einsatz wurde bereits im Vorfeld und auch danach in den örtlichen Medien berichtet. Diese Öffentlichkeitsarbeit führte zu einem deutlichen Anstieg von steuerlichen Hundeanmeldungen im Amt 20 (Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt) und in den Ortsämtern. So waren im Oktober bereits 37 Hunde mehr steuerlich gemeldet, als noch im August. Danach stagnierten die Hundeanmeldungen allerdings leider wieder.

 

Aus dem Ergebnis der durchgeführten Kontrolle wird ersichtlich, dass schätzungsweise bis zu 20 % der Hundehalter ihren Hund nicht steuerlich angemeldet haben. Bei ca. 6.200 besteuerten Hunden könnte man davon ausgehen, dass mindestens noch weitere 800 bis 1.000 Hunde steuerlich nicht angemeldet sind, das entspricht Mindereinnahmen der Hansestadt Rostock in Höhe von jährlich 67.200 bis 84.000 EUR bei der Hundesteuer.

 

Die Anzahl der steuerlich erfassten Hunde war seit 1991 bis 1999 deutlich um mehr als das Doppelte angestiegen, hat sich seit dem Jahr 2000 jedoch wieder stetig um fast 1.000 Hunde bis zum Jahr 2010 verringert.

 

 

 

Hunde-halter

Hunde

davon:

1. Hund

2. Hund

3. Hund

Ermäßigte

Hunde

Befreite

Hunde

Gefährliche Hunde

kastrierte gef. Hunde

1991

3.212

3.348

.

.

.

70

10

.

.

1992

3.724

3.818

.

.

.

92

21

.

.

1993

4.197

4.330

.

.

.

101

32

.

.

1994

4.564

4.699

4.465

98

1

82

53

.

.

1995

5.085

5.151

4.878

96

1

110

66

.

.

1996

5.841

5.976

5.635

131

4

129

77

.

.

1997

6.062

6.206

5.872

140

4

110

80

.

.

1998

6.275

6.425

6.024

146

4

162

89

.

.

1999

6.667

6.816

6.391

144

5

156

120

.

.

2000

7.014

7.148

6.676

128

6

199

139

.

.

2001

6.814

6.945

6.389

123

8

199

129

57

40

2002

6.650

6.759

6.175

99

5

209

165

56

50

2003

6.589

6.698

6.082

96

8

224

188

37

63

2004

6.563

6.684

6.096

108

8

189

197

35

51

2005

6.474

6.599

6.073

115

4

87

236

33

51

2006

6.360

6.493

5.982

123

8

69

246

22

43

2007

6.209

6.345

5.845

127

7

63

242

19

42

2008

6.205

6.343

5.832

130

8

40

259

35

39

2009

6.180

6.180

5.801

k.A.

k.A.

37

279

26

37

2010

6.176

6.176

6.128

k.A.

k.A.

34

291

19

29

 

 

Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit gesehen, die Hundekontrollen zu intensivieren. In der Verwaltung werden derzeit zwei Möglichkeiten geprüft.

 

Es gibt Überlegungen, eine organisierte Hundebestandsaufnahme durch beauftragte Dritte in einem Zeitraum von mehreren Monaten durchführen zu lassen. Diese Bestandsaufnahme ist allerdings kostenpflichtig. Erste Recherchen ergaben, dass bereits etliche Städte und Gemeinden, beispielsweise Leverkusen, Stuttgart und Erfurt eine solche Bestandsaufnahme erfolgreich durchführen ließen. Die Kosten beliefen sich meist auf einen festen Betrag pro ermittelten Hund, in der Höhe einer jährlichen Hundesteuer. Diese Kosten könnten sich innerhalb eines Jahres durch die zusätzlich eingenommene Hundesteuer refinanzieren. Vorliegend wären das für die Hansestadt Rostock einzuplanende einmalige Kosten von ca. 42.000 EUR, wenn man 500 neu erfasste Hunde zugrunde legt. Eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse muss hierzu erarbeitet und ggf. durch entsprechende Angebote untersetzt  werden.

 

Zunächst wird jedoch geprüft, ob eine derartige Hundebestandsaufnahme auch durch Mitarbeiter der Verwaltung mit der gleichen Effizienz erfolgen könnte. Hierzu finden derzeit noch Untersuchungen durch das Amt für Management und Controlling statt.

 

In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, dass bis zum Jahr 2002 ein Außendienstmitarbeiter des Amtes 20 (Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt) auch regelmäßig Hundehalter in allen Stadtteilen kontrolliert hat. Nachdem dieser Mitarbeiter in den Ruhestand ging, wurde die Stelle nicht wieder besetzt.

 

Sodann wurde die Möglichkeit genutzt, regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der „Gefahrenabwehrgruppe Tier“ beim Brandschutz- und Rettungsamt durchzuführen. Leider ist diese Gruppe in den letzten Jahren von ursprünglich 8 Mitarbeitern auf einen Mitarbeiter personell reduziert worden, so dass regelmäßige Kontrollen schon seit einem Jahr nicht mehr gewährleistet werden können.

 

Derzeit werden lediglich in geringem Umfang Kontrollen durch Vollstreckungsbeamte bei ihrer Außentätigkeit durchgeführt.

 

Bei den jeweiligen Kontrollen in den vergangenen Jahren waren die Reaktionen der Bürger überwiegend positiv. Gerade die Hundehalter, die ihren Hund steuerlich angemeldet haben, beklagen, dass es noch etliche Steuersünder gibt und erwarten auch mehr Kontrollen seitens der Hansestadt Rostock in dieser Hinsicht.

 

 

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Roland Methling

 

Anlage: Ergebnisse des Kontrolleinsatzes vom 08.09.2010 nach Stadtteilen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.02.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben