Beschlussvorlage - 2011/BV/1825

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Beendigung des städtischen Zuschusses zur Mittagsversorgung von schulpflichtigen Kindern von Warnowpassinhabern mit Wirkung ab Inkrafttreten der Regelungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung im Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

 

Für Hortkinder, die nach § 21 Abs. 6 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) Anspruch auf Übernahme des Elternbeitrages einschließlich Verpflegungskosten haben, entfällt die Bezuschussung bereits ab 01.01.2011.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 2 Abs. 1 und 2 KV M-V

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1039/39/1997 vom 29.01.1997

 

Begründung der Dringlichkeit für den Sozial- und Gesundheitsausschuss:

 

Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen im KiföG M-V werden bei Kindern, die Anspruch auf Übernahme des Elternbeitrages haben, bereits seit dem 01.01.2011 auch Verpflegungskosten übernommen. Eine Beibehaltung der Bezuschussung durch den Kinderwarnowpass führt zur Doppelfinanzierung bei denjenigen Kindern, die an diesen Kosten mit einem gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil beteiligt werden. Bei der derzeitigen Beschlusslage würden sogar je Mahlzeit 0,02 EUR mehr gezahlt, als sie überhaupt kostet. Eine sofortige Abschaffung der Bezuschussung der Mittagsmahlzeiten von Hortkindern, die gemäß § 21 Abs. 6  KiföG M-V Leistungen erhalten, ist daher dringend erforderlich.

 

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.01.1997 erhalten schulpflichtige Kinder von Warnowpassinhabern seit dem 01.04.1997 einen Zuschuss für eine warme Mittagsmahlzeit an den Schultagen.


Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Hansestadt Rostock. Als Nachweis über die Berechtigung wurde der Kinderwarnowpass ausgehändigt. Durch diesen Zuschuss in Höhe von 1,02 EUR je Mahlzeit erhielten in den letzten Jahren jährlich etwa 1.000 Schulkinder aus sozial schwachen Familien ein ermäßigtes Mittagessen.

 

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) ist es geplant, für Schülerinnen und Schüler, die an einer in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen, und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, zukünftig den Mehrbedarf für Mittagessen an den Schultagen zu erbringen. Nach dem Beschluss des Bundestages wird zukünftig der Bund Träger der Leistung sein.

 

Somit müssen die Eltern dieser Kinder ab Inkrafttreten des Gesetzes für die Mittagsverpflegung an den Schultagen lediglich den im Regelbedarf für Mittagessen enthaltenen einen Euro für die Mahlzeiten einsetzen.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes die Mittagsverpflegung von Kindern von SGB II- und SGB XII-Empfängern aus dem Regelsatz und dem zusätzlich zu erbringenden Mehrbedarf vollständig ausfinanziert ist. Ein weiterer freiwilliger Zuschuss durch die Hansestadt Rostock ist daher nicht mehr erforderlich und würde sogar zu einer Doppelfinanzierung führen.

 

Aus diesem Grund wird mit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets in dem o. g. Gesetz der Kinderwarnowpass ersatzlos gestrichen.

 

Schulkinder, die einen Hort besuchen, erhalten seit dem 01.01.2011 gemäß § 21 Abs. 6 KiföG M-V Verpflegungskosten in Höhe des jeweiligen Tagessatzes mal 17 Tage abzüglich der ersparten Aufwendungen des häuslichen Lebensunterhaltes in Höhe von täglich 1,00 EUR. Diese häusliche Ersparnis ist der Eigenanteil der Eltern, den diese aus dem Regelsatz bestreiten müssen, da Essen und Trinken Bestandteil des Regelsatzes sind. Eine darüber hinausgehende Bezuschussung über den Warnowpass käme einer Doppelfinanzierung gleich.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Tritt das Gesetz zum 01.03.2011 in Kraft, kommt es zu folgenden Minderausgaben in

2011:

 

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

4950.6770

4.400,00 EUR

 

X

 

4950.6777

114.000,00 EUR

 

X

 

 

 

 

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Ab 2012 entfallen die Ausgaben in diesen Haushaltsstellen.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

23.02.2011 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.03.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen