Beschlussvorlage - 2010/BV/1822

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Wahl des Herrn Frank   W e i c h e r t  zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf wird gemäß § 12 Abs. 3 i. V. mit § 28 Abs. 1 b BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.05.2002 zugestimmt.

 

2.   Der Ernennung des Herrn Frank   W e i c h e r t   zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 07.12.2016, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 12 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002, § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine


 

Sachverhalt:

 

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf am 07.12.2010 wurde Herr Frank Weichert gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG – vom 3. Mai 2002 für eine Wahlzeit zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt.

 

Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Frank Weichert alle Voraussetzungen erfüllt werden, um zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer

 

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.

Herr Frank Weichert gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.

Herr Frank Weichert ist persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf tätig zu werden.

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.

Gemäß FwDV 2/1 sind die Lehrgänge Gruppenführer - Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Frank Weichert hat die Lehrgänge Gruppenführer - Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter  einer Feuerwehr erfolgreich absolviert.

 

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Herr Frank Weichert hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Frank Weichert vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sind die Stellvertreter der Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Herrn Frank Weichert gemäß § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Ehrenbeamten vorgenommen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 63,91 EUR gemäß § 2 Abs. 2 i. V. mit § 2 Abs. 1 Buchst. e) der Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFwEntschVO M-V) vom 07.09.2000


 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

1310.41000000

766,92

 

X

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

2012-2015

3.067,68

 

X

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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15.02.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen