Stellungnahme - 2010/AN/1792-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit sich zeitliche Intervalle für die Erstellung von Bescheiden und Genehmigungen in der Hansestadt Rostock vergrößern lassen.

So soll unter anderem geprüft werden, ob sich die Möglichkeit eröffnen lässt, die Berechtigungen für Bewohnerparken auf Wunsch für zwei Jahre auszustellen.

 

Sachverhalt:

Durch die Ausweitung der Intervalle für Bescheide und Genehmigungen soll sowohl eine Verwaltungsvereinfachung auf Seite der Stadt als auch eine Erleichterung für die Einwohnerinnen und Einwohner erzielt werden. Die Verwaltungsvereinfachung führt auch zur Einsparung von Personalkosten und Sachaufwendungen. Beispielhaft soll auch geprüft werden, inwieweit die Ausweise für Bewohnerparken für zwei Jahre ausgestellt werden können.

 

 

Der Beschlussvorschlag untergliedert sich in zwei Prüfaufträge an den Oberbürgermeister, von denen der erste sich nach hiesiger Lesart auf die Prüfung der Möglichkeit der Vergrößerung der zeitlichen Intervalle für die Erstellung von Bescheiden und Genehmigungen in der (gesamten) Hansestadt Rostock bezieht, was verständlicherweise eines größeren Zeitfensters zur umfänglichen Erforschung und Ermittlung aller Bescheide und Genehmigungen, die durch die verschiedensten Organisationseinheiten zeitlich befristet ausgestellt werden, bedarf. Anschließend kann dann gemeinsam mit den Organisationseinheiten geprüft werden, wo sich eine Verlängerung der zeitlichen Intervalle ermöglichen lässt.

 

Der weitere im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthaltene Prüfauftrag, auf den wir nachfolgend eingehen, bezieht sich auf die Prüfung der Eröffnung der Möglichkeit, die Berechtigungen für das Bewohnerparken auf Wunsch für zwei Jahre auszustellen.

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes Straßenverkehrsbehördliche Aufgaben in der Verkehrsabteilung des Stadtamtes läuft seit Einführung der ersten Bewohnerparkzone im Jahr 1996 eine andauernde Anpassung und Optimierung der Verwaltungsabläufe hinsichtlich der Ausgestaltung der Anwohnerparkzonen bis hin zu Erteilungsmodalitäten für Bewohnerparkausweise.

Insofern dupliziert sich dieser Prüfauftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den im o. g. Zuständigkeitsbereich derzeit umgesetzten Verwaltungsmaßnahmen und aktueller Prüfungsvorgänge. Diese beziehen sich hinsichtlich des Bewohnerparkens auf folgende Schwerpunkte:

 

a)      rechtliche und organisatorische Ausgestaltung von Bewohnerparkgebieten im öffentlichen Straßenverkehr und dazugehörige Genehmigungsmodalitäten
 

b)     Klären datenschutzrechtlicher Notwendigkeiten für verfahrensseitigen Änderungsbedarf
 

c)      gebührenrechtliche Erfordernisse zur Vermeidung von Mindereinnahmen
 

d)     Systemvoraussetzungen für funktionierende Bewohnerparkgebiete
 

Ziel ist die Verringerung von Verwaltungsaufwand, Material- und Kosteneinsparung und durch die künftige Nutzung des Internets und anderer Medien den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen ihrer Antragstellung den Weg zum Amt zu ersparen.

 

Ein Bestandteil dieser laufenden komplexen Betrachtungen ist natürlich auch die Ausdehnung der Gültigkeitslaufzeiten von Bewohnerparkausweisen von gegenwärtig 1 Jahr bis zu möglicherweise 2 oder gegebenenfalls auch 3 Jahren. Ein sachdienlicher Abgleich zur Orientierung laufender Tendenzen und Trends wird von der Verkehrsbehörde in landesweiten bzw. regional übergreifenden Dienstberatungen und Fachgesprächen mit Verkehrsbehörden aus Referenzstädten wie z.B. Dresden, Köln, Nürnberg, Düsseldorf bis hin zu Stralsund vorgenommen und fließt ständig in die ablauforganisatorischen Entscheidungen der Verkehrsbehörde im Stadtamt ein.

 

Demzufolge muss im Rahmen des Antrages darauf verwiesen werden, dass die angefragte Laufzeitverlängerung von Parkausweisen Gegenstand laufender interner Betrachtungen ist, aber keinesfalls ohne systemische Betrachtung auf die tatsächlichen Auswirkungen im praktischen Verkehrsablauf der Bewohnerparkzonen bis hin zu gebührenseitigen Auswirkungen erfolgen kann.

 

Es ist dabei unbedingt zu beachten, dass bei gegebener rechtlicher Konstellation einer Gültigkeitsverlängerung auf z.B. 2 Jahre unter dem Aspekt der Gebührenthematik auf alle Fälle aus eigenem Zutun der Verwaltung keine Halbierung der Einnahmeposition von gegenwärtig ca. 200.000 Euro/Jahr auf dann 100.000 Euro/Jahr einhergehen darf, da es sich bei der Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises um eine reine Verwaltungs(aufwands)gebühr und nicht um eine Nutzungsgebühr handelt. Ein derartiger Aspekt muss aus fachlicher Einschätzung des Stadtamtes vor einer evtl. vorschnellen Umsetzung derartiger Maßnahmen ausgiebig mit den finanzzuständigen Stellen der Stadtverwaltung abgestimmt und festgelegt werden.

 

Über diese zuständigkeitshalber verwaltungsintern geführten Prozesse werden die Mitglieder der Bürgerschaft informiert.

 

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Beschlüsse

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18.01.2011 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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20.01.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.02.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben