Beschlussvorlage - 2010/BV/1805

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

1.                  Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in Markgrafenheide soll der           Bebauungsplan Nr. 01.SO.169 „Ortsteilzentrum Markgrafenheide” aufgestellt werden.

            Das Gebiet wird begrenzt:

 

            - im Norden:                Warnemünder Straße,

            - im Osten:                   Albin-Köbis-Straße,

            - im Süden:                  Albin-Köbis-Straße,

            - im Westen:                Albin-Köbis-Straße.

 

2.                  Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung           (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2           BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Beschlussvorschriften:                     § 22 Abs. 2 KV M-V

                                                           § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:           Keine

 

 

Sachverhalt:

 

Im zentralen Bereich der Ortslage Markgrafenheide befindet sich das ca. 1ha große Gebiet (ehemaliges Schulgrundstück), das überplant werden soll. Aufgrund der zentralen Lage und guten fußläufigen Erreichbarkeit soll mit dem Bebauungsplan ein Ortsteilzentrum entwickelt werden. Auf der östlichen Teilfläche befindet sich bereits ein Lebensmittelmarkt. In Ergänzung sollen auf dem Areal weitere Möglichkeiten für die Ansiedlung von Läden, nichtstörendem Gewerbe, gastronomischen Einrichtungen und von Beherbergungsmöglichkeiten (Ferienappartements, Hotel) geschaffen werden.

Nördlich und südlich der das Gebiet querenden Albin-Köbis-Straße sollen ebenfalls Ferienappartements geschaffen werden.

Um die unterschiedlichen Nutzungsinteressen städtebaulich zu ordnen und insbesondere ein Ortszentrum für Markgrafenheide zu entwickeln, soll der Bebauungsplan aufgestellt werden.

Auf Grund der zentralen Lage innerhalb des Siedlungsbereiches wird der Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltvorprüfung, sowie eine FFH-Vorprüfung wurden durchgeführt. Diese haben nachgewiesen, dass von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und einer FFH-Prüfung abgesehen werden kann.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen keine Planungs- oder Folgekosten für die Hansestadt Rostock. Die Finanzierung ist vertraglich mit einem Investor geregelt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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11.01.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.01.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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20.01.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.01.2011 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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02.02.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen