Beschlussvorlage - 2010/BV/1805
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 01.SO.169 "Ortsteilzentrum Markgrafenheide"
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 23.12.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb TZR & W; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.01.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.01.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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20.01.2011
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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26.01.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.02.2011
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Beschlussvorschlag:
1.
Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet in
Markgrafenheide soll der Bebauungsplan
Nr. 01.SO.169 „Ortsteilzentrum Markgrafenheide” aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
- im Norden: Warnemünder Straße,
- im Osten: Albin-Köbis-Straße,
- im Süden: Albin-Köbis-Straße,
- im Westen: Albin-Köbis-Straße.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Keine
Sachverhalt:
Im zentralen Bereich der Ortslage
Markgrafenheide befindet sich das ca. 1ha große Gebiet (ehemaliges
Schulgrundstück), das überplant werden soll. Aufgrund der zentralen Lage und
guten fußläufigen Erreichbarkeit soll mit dem Bebauungsplan ein Ortsteilzentrum
entwickelt werden. Auf der östlichen Teilfläche befindet sich bereits ein
Lebensmittelmarkt. In Ergänzung sollen auf dem Areal weitere Möglichkeiten für
die Ansiedlung von Läden, nichtstörendem Gewerbe, gastronomischen Einrichtungen
und von Beherbergungsmöglichkeiten (Ferienappartements, Hotel) geschaffen
werden.
Nördlich und südlich der das
Gebiet querenden Albin-Köbis-Straße sollen ebenfalls Ferienappartements
geschaffen werden.
Um die unterschiedlichen
Nutzungsinteressen städtebaulich zu ordnen und insbesondere ein Ortszentrum für
Markgrafenheide zu entwickeln, soll der Bebauungsplan aufgestellt werden.
Auf Grund der zentralen Lage
innerhalb des Siedlungsbereiches wird der Bebauungsplan auf der Grundlage des §
13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Umweltvorprüfung, sowie
eine FFH-Vorprüfung wurden durchgeführt. Diese haben nachgewiesen, dass von
einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und einer FFH-Prüfung abgesehen werden
kann.