Beschlussvorlage - 2010/BV/1797
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01.W.141 für das Wohngebiet "Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 17.02.2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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08.03.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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30.03.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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17.03.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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05.04.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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13.04.2011
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.W.141 für das Wohngebiet Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde, begrenzt
im Nordosten: durch die Alte Bahnhofsstraße und deren Wohngrundstücke
im Südosten: durch die Bahntrasse Rostock-Warnemünde
im Südwesten: durch die Grundstücke westlich der Lortzingstraße
im Nordwesten: durch die Lortzingstraße und die Wohngrundstücke südlich der Lilienthalstraße
und den Verkehrsknoten An der Stadtautobahn/Richard-Wagner-Straße/Rostocker Straße/Lortzingstraße integrierend (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss Nr. 0696/08 vom 19.11.2008
Sachverhalt:
Das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Warnemünde war ein bis in die 1990er Jahre hinein durch Bahnverkehr genutzter Standort des Seebades. Nach dem Rückbau der ehemaligen Kleingartenanlage Deutsche Reichsbahn Warnemünde, großer Teile der Gleisanlagen und der Güterabfertigungsgebäude sowie der weitgehenden Freistellung der Flächen von Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) soll die große Fläche in Nähe der Warnemünder Innenstadt für eine bauliche Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Diese soll sowohl der großen Nachfrage nach Wohnungen im Seebad entgegenkommen, aktuelle Anforderungen angrenzender verkehrlicher Nutzungen berücksichtigen, integrieren bzw. fortführen (Neuordnungen der Zufahrt zum Passagierkai und des ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft) als auch vorhandene Infrastruktureinrichtungen nutzen und ergänzen.
Am 19.11.2008 beschloss die Bürgerschaft die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht für einen qualitätvollen Wohn- und Arbeitsstandort in südlicher Randlage Warnemündes. Er wird die städtebaulichen Grundzüge, die bauplanungsrechtlichen Parameter und den hochbaulichen Gestaltungsrahmen für die angestrebte Entwicklung dieses Standortes im Verschmelzungsbereich von Stadt mit Werft und Hafen ebenso verbindlich festlegen wie den erforderlichen Umfang des Straßenausbaus. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der planungsrechtlichen Bewältigung des Lärmkonfliktes zwischen Werft und Wohnnutzungen im Baugebiet unter der Prämisse, die Werft im Rahmen bestehender Genehmigungen nach BImSchG durch heranrückende Wohnbebauung nicht einzuschränken.
Der gültige Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt das Plangebiet als Mischgebiet dar. Aufgrund des vorliegenden Bebauungskonzeptes mit Gewerbe-, Misch- und Allgemeinen Wohngebieten ist insgesamt die beabsichtigte Durchmischung von Wohnen und Gewerbe gegeben. Daher kann der B-Plan als mit den Grundzügen der Flächennutzungsplanung vereinbar betrachtet werden und ist die Planung gemäß § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu bewerten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erfolgt daher nicht.
Mit der Übernahme der festgestellten Planungsinhalte zum ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft und dessen Erschließungssicherung in diesen Bebauungsplan wird eine ca. 0,2 ha große Teilfläche des seit dem 04.11.1994 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 01.GE.17 Gewerbegebiet Warnemünde östlich der B 103 geändert.
Die Fläche umfasst ca. 8 ha, die sich deutlich überwiegend im Privateigentum befinden.
In Fortsetzung des förmlichen Aufstellungsverfahrens gemäß Baugesetzbuch (BauGB) sind nun der Planentwurf öffentlich auszulegen und Anregungen zu diesem entgegenzunehmen.