Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 426.816,00 EUR wird für folgende Haushaltstelle erteilt:

HHSt  01.72000000.67500000  Erstattung an öffentlich wirtschaftende Unternehmen

 

Die Deckung erfolgt durch die Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage Abfallwirtschaft in Höhe von 426.816,00 EUR

 

HHSt 01.72000000.26840000

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund von Mengensteigerungen und den daraus resultierenden höheren Kosten kann die Rechnung der Entsorgungsleistungen der Stadtentsorgung Rostock GmbH für den Monat November nicht mehr in voller Höhe aus dem Haushaltsansatz finanziert werden.

Die Abrechnung des Monats November war erst zum 10.12.2010 möglich.








Sachverhalt:

1. Berechnung der Gesamtausgaben

Haushaltsansatz                                                       in EURO
                                                                            9.605.400,00

bisher genehmigte Ansatzüberschreitung                       0,00

bisherig bereitgestellt für andere HHSt               -146.150,34
(innerhalb des Deckungskreises UA 7200)

neu beantragte Haushaltsüberschreitung             426.816,00

Summe der Gesamtausgaben                          9.886.065,66
Begründung des Einsatzes der Mittel:

unabweisbar:
Zur Abrechnung der vertraglich vereinbarten Entsorgungsleistungen der Stadtentsorgung Rostock GmbH sind zusätzliche Mittel erforderlich.
Durch Mengenerhöhungen in den Leistungen für Restabfallentsorgung, Grünschnittentsorgung und Bioabfallentsorgung wird der Haushaltsansatz überschritten. Die Leistungen der Abfallentsorgung resultieren aus der gesetzlichen Verpflichtung. Im Rahmen der Nachkalkulation der Abfallgebühren wird der Mehraufwand ausgeglichen.

 

unvorhersehbar:

In den Mengenkalkulationen wird von der Ist-Inanspruchnahme der Vorjahre ausgegangen. Eine tatsächliche Abrechnung kann erst zum Jahresende erfolgen.

2. Nachweis der Deckung:

Haushaltsstelle                     Haushaltsjahr                              Betrag in EURO
01.72000000.26840000                     2010                                       426.816,00
Entnahme Gebührenrücklage       


Haushaltsansatz in EURO                                   477.100,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen                   903.891,00

davon bisher bereitgestellt                                               0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen       426.816,00

als Deckungsquelle eingesetzt                         426.816,00

Begründung der Mehreinnahmen:
Der Gebührenüberschuss der Vorjahre dient dem Ausgleich von Mehrausgaben in Folgejahren.







                                                                                                                        

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01.72000000.67500000 

426.816,00

 

x

Mehrausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

01.72000000.26840000

426.816,00

 

x

Mehreinnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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14.12.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen