Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1796
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2010 in Höhe von 426.816,00 EUR für die Abrechnung von Leistungen der Abfallentsorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.12.2010
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.12.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung
überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 426.816,00 EUR wird für folgende
Haushaltstelle erteilt:
HHSt
01.72000000.67500000 Erstattung
an öffentlich wirtschaftende Unternehmen
Die Deckung erfolgt durch
die Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage Abfallwirtschaft in Höhe von 426.816,00
EUR
HHSt 01.72000000.26840000
Beschlussvorschriften:
§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
--
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund von Mengensteigerungen und den daraus resultierenden höheren
Kosten kann die Rechnung der Entsorgungsleistungen der Stadtentsorgung Rostock
GmbH für den Monat November nicht mehr in voller Höhe aus dem Haushaltsansatz
finanziert werden.
Die Abrechnung des Monats November war erst zum 10.12.2010
möglich.
Sachverhalt:
1. Berechnung der Gesamtausgaben
Haushaltsansatz in
EURO
9.605.400,00
bisher genehmigte Ansatzüberschreitung 0,00
bisherig bereitgestellt für andere HHSt -146.150,34
(innerhalb des Deckungskreises UA 7200)
neu beantragte Haushaltsüberschreitung 426.816,00
Summe der Gesamtausgaben 9.886.065,66
Begründung des Einsatzes der Mittel:
unabweisbar:
Zur Abrechnung der vertraglich vereinbarten Entsorgungsleistungen der
Stadtentsorgung Rostock GmbH sind zusätzliche Mittel erforderlich.
Durch Mengenerhöhungen in den Leistungen für Restabfallentsorgung,
Grünschnittentsorgung und Bioabfallentsorgung wird der Haushaltsansatz
überschritten. Die Leistungen der Abfallentsorgung resultieren aus der
gesetzlichen Verpflichtung. Im Rahmen der Nachkalkulation der Abfallgebühren
wird der Mehraufwand ausgeglichen.
unvorhersehbar:
In den Mengenkalkulationen wird von der
Ist-Inanspruchnahme der Vorjahre ausgegangen. Eine tatsächliche Abrechnung kann
erst zum Jahresende erfolgen.
2. Nachweis der Deckung:
Haushaltsstelle
Haushaltsjahr Betrag in EURO
01.72000000.26840000
2010 426.816,00
Entnahme Gebührenrücklage
Haushaltsansatz in EURO 477.100,00
bisher zum Soll gestellte Einnahmen 903.891,00
davon bisher bereitgestellt 0,00
zur Verfügung stehende Mehreinnahmen
426.816,00
als Deckungsquelle eingesetzt 426.816,00
Begründung der Mehreinnahmen:
Der Gebührenüberschuss der Vorjahre dient dem Ausgleich von Mehrausgaben in
Folgejahren.