Beschlussvorlage - 2010/BV/1785

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Hansestadt Rostock (Anlage).

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366/378

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz und des § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz sind die Hebesätze mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres, d. h. rückwirkend zum 01.01. durch die hebeberechtigte Kommune festzusetzen.

 

Die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern kann nach den geltenden Bestimmungen durch die Haushaltssatzung oder durch eine gesonderte Hebesatzsatzung erfolgen. Die Festsetzung der Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung hat zur Folge, dass eine Veranlagung der Steuerpflichtigen erst nach dem Inkrafttreten des Haushaltes erfolgen kann, was mit der Bekanntmachung eintritt. In den letzten zwei Jahren erfolgte die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landes M-V erst in der zweiten Jahreshälfte.

 

Eine gesonderte Hebesatzsatzung kann bereits direkt nach dem Beschluss der Bürgerschaft bekannt gemacht werden. Die Veranlagung der Steuerpflichtigen kann damit zeitnah erfolgen, was insbesondere bei der Erhöhung des Hebesatzes empfohlen wird. Mit der Hebesatzsatzung wird dem Wunsch der Steuerpflichtigen Rechung getragen, den Grundsteuererhöhungsbetrag zu den gesetzlichen Fälligkeiten zu entrichten zu können.

 

Die vorgeschlagenen Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer sind  gegenüber

dem Vorjahr unverändert geblieben.

 

Grundsteuer A               300 %

 

Gewerbesteuer              450 %

 

Gemäß dem Haushaltspanentwurf 2011 soll der Hebesatz für die Grundsteuer B  gegenüber dem Vorjahr 

 

von 450 % auf 500 % angehoben werden.

 

Bei der Grundsteuer B besteht nach wie vor ein erhebliches Ost- West-Gefälle, das sich auf-

grund der weiterhin nicht vorangetriebenen Grundsteuerreform zur Angleichung der  Einheitsbewertungen aller Bundesländer noch verstärken wird. Die Steuereinnahmen je Einwohner der neuen Bundesländer bei der Grundsteuer B betragen  nach der derzeitigen Steuerschätzung nur 71,4 % des Westniveaus.

 

Die Grundsteuererhöhung um 50 Prozentpunkte bedeutet eine Hebesatzsteigerung um 11,1 %. Ausgehend von einem Aufkommen der Grundsteuer B von 20,2 Mio. EUR bei einem Hebesatz von 500 % können Mehreinnahmen von ca. 2,25 Mio. EUR eingeplant werden.

 

Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Hebesatzerhöhung auf die Grundstückseigentümer sind in der nachstehenden Tabelle aufgezeigt:

 

Nutzungsart

Berechnung

Grundsteuer

Hebesatz

450 %

in EUR

Grundsteuer

Hebesatz

500 %

in EUR

Differenz zwischen

HS 450 %

auf

HS 500 %

in EUR

Mietwohngrundstück

460 m²; mit 6 Wohnungen je 70 m²

Messbetrag

148,89 € x gültiger Hebesatz 

 

670,00

 

744,45

 

74,45

Eigentumswohnung

mit 70 m² (bewertet)

 

Messbetrag

24,34 €  mal gültiger Hebesatz

 

109,53

 

121,70

 

12,17

70 m² Wohnung

(nach der Ersatzbemessung)

 

70 m² x 1,00 €

x gültiger Hebesatz

./. 300 v. H.

 

105,00

 

116,66

 

11,66

Geschäftsgrundstück

(z.B. Kaufhaus oder gr. Prod.gebäude)

9.000 € Messbetrag

x gültiger Hebesatz

 

40.500,00

 

45.000,00

 

4.500,00

Gartenlaube

3,94 € Messbetrag

x gültiger Hebesatz

 

17,73

 

 

19,70

 

1,97

Garage

 

2,15 € Messbetrag

x gültiger Hebesatz

 

9,67

 

 

10,75

 

1,08

 

 

 

In den Nachbargemeinden und Vergleichsstädten  werden die Steuern nach folgenden Hebesätzen erhoben.

 

a)  Nachbargemeinden

 

Gemeinde

Hebesatz 2010

Grundsteuer B

Hebesatz 2010

Gewerbesteuer

Bad Doberan Stadt

340 %

370 %

Bentwisch

340 %

300 %

Broderstorf

300 %

300 %

Kritzmow

350 %

300 %

Graal Müritz

300 %

300 %

Sanitz

300 %

240 %

Schwaan

340 %

300 %

Tessin

300 %

280 %

Kröpelin

350 %

290 %

 

Die Grundsteuererhöhung um 50 Prozentpunkte in den Gemeinden Kritzmow, Stäbelow und Lichtenhagen im Jahre 2010 beträgt absolut 16, 7 %.

 

 

b) Hebesätze der größten Städte Mecklenburg-Vorpommerns und der Ostdeutschen Städte im Jahr 2010

 

Stadt

Hebesatz 2010

Grundsteuer

Hebesatz 2010 Gewerbesteuer

Einwohnerzahl

 

Schwerin

500 %

420 %

96.043

Stralsund

420 %

420 %

56.999

Wismar

400 %

380 %

44.876

Greifswald

430 %

395 %

59.954

 

 

Stadt

Hebesatz 2010

Grundsteuer B

Hebesatz 2010

Gewerbesteuer

Einwohnerzahl

 

Berlin

810 %

450 %

3.443.570

Dresden

635 %

450 %

511.138

Leipzig

500 %

460 %

517.142

Chemnitz

475 %

450 %

240.375

Magdeburg

450 %

450 %

229.794

Halle

440 %

450 %

231.978

Erfurt

420 %

420 %

199.952

 

 

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B für das Jahr 2010 ausschließlich Berlin beträgt bei den größten ostdeutschen Städten 487 %.

 

 

 

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Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.01.2011 - Finanzausschuss - vertagt

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02.02.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

- Kompletter Tagesordnungspunkt 10 - Zum Haushalt - bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 09.03.2011 vertagt; ‚

(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge).

 

 

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01.03.2011 - Finanzausschuss - abgelehnt

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09.03.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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16.03.2011 - Bürgerschaft - abgelehnt