Änderungsantrag - 2010/BV/1187-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Durch den Schul- und Sportausschuss wurde folgende Änderung beschlossen:

 

Wortlaut:

Ergänzung in § 1 Absatz 1 Benutzergruppe II zweiter Anstrich:

„… ein Kostenbeitrag erhoben wird: davon ausgenommen sind Vereine, deren Vereinsmitglieder und Nutzer in ihren periodisch genehmigten Nutzungszeiten Verordnungen von Ärzten oder Krankenkassen einbringen"

 

 

 

 

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Gez. Barbara Cornelius

Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen