Änderungsantrag - 2010/BV/1673-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird beauftragt, die vorliegende „Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung und die Zusammenarbeit gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – Kooperationsvereinbarung“ mit folgender Änderung abzuschließen:

 

Im § 6 (S.9)

wird (5) gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Hansestadt Rostock im Beirat erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung pro Beiratssitzung. Über die Höhe der Aufwandsentschädigung entscheidet die Trägerversammlung. Die Kosten trägt die Hansestadt Rostock.

 

 

Begründung: Die Vertreter/innen der Hansestadt Rostock erhalten in allen Aufsichtsgremien bzw. Beiräten eine angemessene Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld. Von dieser Regelung sollten die Mitglieder des Beirates des Hanse-Jobcenters nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende 

 

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt