Änderungsantrag - 2010/BV/1673-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Vereinbarung für die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung und die Zusammenarbeit gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) - Kooperationsvereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.12.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.12.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird
beauftragt, die vorliegende „Vereinbarung über die Errichtung einer
gemeinsamen Einrichtung und die Zusammenarbeit gemäß § 44 b des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) – Kooperationsvereinbarung“ mit folgender
Änderung abzuschließen:
Im § 6 (S.9)
wird (5) gestrichen und durch folgende Formulierung
ersetzt:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Hansestadt
Rostock im Beirat erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung pro
Beiratssitzung. Über die Höhe der Aufwandsentschädigung entscheidet die
Trägerversammlung. Die Kosten trägt die Hansestadt Rostock.
Begründung: Die Vertreter/innen der Hansestadt Rostock
erhalten in allen Aufsichtsgremien bzw. Beiräten eine angemessene
Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld. Von dieser Regelung sollten die
Mitglieder des Beirates des Hanse-Jobcenters nicht ausgeschlossen werden.
Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzende