Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1780
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 in Höhe von 350.000 EUR
für Maßnahme Sanierung Schwimmkran "Langer Heinrich"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 10.12.2010
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Städtische Museen
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Hafen- und Seemannsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
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14.12.2010
|
Beschlussvorschlag:
Die
Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben wird für folgende
Haushaltsstelle erteilt:
HHSt |
Bezeichnung |
in Höhe von - Betrag |
02.3222.94000062 |
Sanierung Schwimmkran „Langer Heinrich“ |
350.000 EUR |
Die
Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle
HHSt |
Bezeichnung |
in Höhe von - Betrag |
02.9100.90100000 |
Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus
Veräußerungserlösen |
350.000 EUR |
Beschlussvorschriften:
§ 6 (3) Hauptsatzung, §§ 51, 52 Kommunalverfassung des Landes M-V,
Leihvertrag
28/A/2004 der Hansestadt Rostock mit der IGA Rostock 2003 GmbH vom 24.08.2004
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
02.3222.94000062 |
2010 |
350.000
EUR |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
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Baumaßnahmen/Hochbau
– Sanierung Schwimmkran „Langer Heinrich“ |
1. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
0 |
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bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
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unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
|
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neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
350.000 |
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davon: -
Haushaltsüberschreitung netto |
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-
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
350.000 |
Begründung
der Mehrausgaben
Unabweisbarkeit
und Begründung der Dringlichkeit
Der
Schwimmkran „Langer Heinrich“ ist ein Technisches Denkmal von
weltweiter Bedeutung und gehört zu den zentralen maritim-technischen
Kulturgütern der Hansestadt Rostock.
Die Hansestadt Rostock hat als Eigentümer des Objektes die Pflicht zur dauerhaften Erhaltung, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und zur Abweisung von Risiken für Dritte.
Aufgrund der zunehmenden Verschlechterung des Zustandes des Objektes und des Sanierungsstaus bestehen erhebliche Risiken für die dauerhafte Erhaltung des Kulturgutes. Vom Objekt gehen erhebliche Gefahren für Mitarbeiter des Museums und Gäste aus. Aus diesem Grund erfolgte eine betriebliche Sperrung der technischen Anlage Schwimmkran „Langer Heinrich“ für den Besucherverkehr. Der Gesamtbesichtigungsbericht AH/22/003/09 Schwimmkran „Langer Heinrich“ vom 19.11.2009 hat zudem deutliche Umweltrisiken bei einem Leck festgestellt, so dass in Bezug auf das Objekt von Gefahr in Verzug ausgegangen werden muss.
Um die vom Objekt ausgehenden akuten Gefahren für die Umwelt zu beseitigen, die
Schwimmfähigkeit wieder herzustellen und damit den Erhalt des Krans auf absehbare Zeit zu sichern, ist die Maßnahme unaufschiebbar.
Eine dauerhafte Erhaltung kann nur durch eine Sanierung des Objektes behoben werden, wie eine gutachterliche schiffbautechnische Stellungnahme vom 22.04.2010 aufführt.
Eine Kostenschätzung der zunächst zur Gefahrenabwehr notwendigen Mindestmaßnahmen vom 22.04.2010 belegt, dass mit 350 T€ die akuten Umwelt- und Leckrisiken abgewendet werden können. (Anlage 1)
Die kalkulierten Kosten haben sich im Vergleich zum Frühjahr 2010 nicht verändert. Das aktualisierte Angebot des Sachverständigen vom 30.11.2010 (Anlage 4) bestätigt dies.
Darüber hinaus verweist das Angebot auf die Möglichkeit der Reparatur im Dock, die eine vollständige Untersuchung des Schwimmkrans sowie die Realisierung von Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr am Schwimmponton (Schließung von Leckagen, Entfernen von Altöl aus den Tanks, Dichtsetzen von Öffnungen) ermöglicht. Damit ist die Gefahr einer Flutung der Kammern durch Wassereinbrüche und einer damit verbundenen Krängung bis hin zum auf Grund Gehen des Schwimmkrans gebannt.
Die
Ausschreibung der Teilmaßnahme erfolgt sofort nach Entscheidung dieser Vorlage.
Eine Komplettsanierung des Schwimmkrans mit Ausleger, Deck und Deckhäusern, Außenkonservierung, Niedergangumbau) soll in einem weiteren Bauabschnitt in 2011 erfolgen. Das Angebot mit Angabe des Zeitraums für die Realisierung der Maßnahme in der Werft in 2011 liegt ebenfalls vom Sachverständigen vom 07.12.2010 vor (Anlage 5).
Die Kosteneinschätzung des Sachverständigen vom 09.12.2010 (Anlage 6) liegt bei.
Diese Weiterführung der Teilbaumaßnahme von 2010 wird für den Nachtragshaushalt 2011 angemeldet.
Das Schwimmfähigkeitsattest ist bis zum 31. Dezember 2010 ausgestellt. Eine Neuausstellung wird nach Aussage des Gutachters und Sachverständigen nur für ca. 1 Jahr mit erheblichen personal- und kostenintensiven Auflagen erfolgen.
Eine
Stellungnahme des Hafen- und Seemannsamtes vom 21.04.2010 bestätigt den Zustand
des Denkmals und die beschriebenen notwendigen Maßnahmen (Anlage 3).
Unvorhersehbarkeit
Die
gutachterliche schiffbautechnische Stellungnahme zur Bewertung der vom
Schwimmkran „Langer Heinrich“ ausgehenden Risiken wurde durch eine
erneute Besichtigung und einen daraus resultierenden Zustandsbericht vom
Sachverständigen vom 10.11.2010 ergänzt (Anlage 7). Es ist eine deutliche
Verschlechterung des Zustands des Schwimmpontons festzustellen.
Ohne
schiffbautechnische Maßnahmen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem auf
Grund gehen des Schwimmkrans auszugehen.
2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
02.9100.90100000 |
Zuführung
zum Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
7.169.000 |
bisher
bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen |
./. |
300.000 |
bereits
angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle |
./. |
0 |
noch zur
Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr |
= |
6.869.000 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
350.000 |
Begründung
der Minderausgaben
Die
Zuführung aus dem Vermögenshaushalt (Verkaufserlöse) wird sich um die Maßnahme
Generalüberholung Langer Heinrich reduzieren.
Der
geplante Überschuss in Höhe von 2,5 Mio. EUR im Verwaltungshaushalt 2010 wird
sich möglicherweise um die Generalüberholung Langer Heinrich mindern. Hierbei
ist jedoch zu erwähnen, dass im Haushaltsvollzug 2010 sowohl Mehr- bzw.
Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben zu einer Änderung des
Überschusses führen werden.
Begründung der Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Hansestadt
Rostock
Der
Leihvertrag 28/A/2004 der Hansestadt Rostock mit der IGA Rostock 2003 GmbH vom
24.08.2004 regelt im § 3 Abs. 2 und 3, dass die Verleiherin Eigentümerin der
Leihgaben bleibt und dass sämtliche in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des
Leihgutes stehende Kosten von der Verleiherin zu tragen sind.
Im § 5 Abs. 2 ist weiterhin geregelt, dass die Schadensfälle von der Entleiherin schriftlich unverzüglich der Verleiherin anzuzeigen sind.
Die
Hansestadt Rostock als Eigentümerin des Schwimmkrans „Langer
Heinrich“ ist zum Erhalt des Denkmals und demzufolge zur Instandsetzung
verpflichtet.
Eine
Übernahme der Instandsetzung des Schwimmkrans „Langer Heinrich“
durch die IGA Rostock 2003 GmbH entspricht nicht dem Gesellschaftszweck des
Unternehmens und würde aus steuerlichen Gründen eine verdeckte
Gewinnausschüttung darstellen, welche eine Nachzahlungspflicht zur Folge hat.
Verpflichtung
der Erhaltung von Denkmalen gemäß Denkmalschutz
Das
Denkmal Schwimmkran „Langer Heinrich“ ist als Einzeldenkmal auf der
Denkmalliste der Hansestadt Rostock eingetragen.
Der § 6
Abs. 1 Denkmalschutzgesetz M-V (DSchG M-V, i.d.F. vom 06.01.1998, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23.05.2006) regelt die Erhaltungspflicht des
Denkmaleigentümers:
„Eigentümer,
Besitzer und Unterhaltspflichtige von Denkmalen sind verpflichtet, diese im
Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht instand zu setzen, zu erhalten und
pfleglich zu behandeln.“
Die
Hansestadt Rostock als Eigentümerin ist auch aus diesem Grund zum Erhalt des
Denkmals und zur Abwehr der Gefahr für das Kulturgut verpflichtet.
Eignung
des Schifffahrtssachverständigen
Herr
Hallier ist Mitglied des Verbandes Mecklenburg-Vorpommerscher
Schifffahrtssachverständiger e.V. Die in der Anlage befindliche Referenzliste
(Anlage 2) belegt die Eignung zur qualitativen Begutachtung und Bewertung des
Zustandes des Denkmals „Langer Heinrich“.
Eine
Anfrage bei der IHK Rostock ergab, dass es in der näheren Umgebung von Rostock
nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Traditionsschiffe
und für Taucherleistungen gibt, jedoch keinen Schifffahrtssachverständigen, der
notwendigerweise auch ein Schwimmfähigkeitsattest ausstellen kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,9 kB
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11,2 kB
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3
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5,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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59,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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75,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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57,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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36,3 kB
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