Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1780

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben wird für folgende

Haushaltsstelle erteilt:

 

HHSt

Bezeichnung

in Höhe von - Betrag

02.3222.94000062

Sanierung Schwimmkran „Langer Heinrich“

350.000  EUR

Die Ausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle

HHSt

Bezeichnung

in Höhe von - Betrag

02.9100.90100000

Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen

350.000 EUR

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 6 (3) Hauptsatzung, §§ 51, 52  Kommunalverfassung des Landes M-V,

Leihvertrag 28/A/2004 der Hansestadt Rostock mit der IGA Rostock 2003 GmbH vom 24.08.2004

 

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.3222.94000062

2010

350.000 EUR

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Baumaßnahmen/Hochbau – Sanierung Schwimmkran „Langer Heinrich“

 

 

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

350.000

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

350.000

 

 

 

Begründung der Mehrausgaben

 

 

Unabweisbarkeit und Begründung der Dringlichkeit

 

Der Schwimmkran „Langer Heinrich“ ist ein Technisches Denkmal von weltweiter Bedeutung und gehört zu den zentralen maritim-technischen Kulturgütern der Hansestadt Rostock.

Die Hansestadt Rostock hat als Eigentümer des Objektes die Pflicht zur dauerhaften Erhaltung, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und zur Abweisung von Risiken für Dritte.

Aufgrund der zunehmenden Verschlechterung des Zustandes des Objektes und des Sanierungsstaus bestehen erhebliche Risiken für die dauerhafte Erhaltung des Kulturgutes. Vom Objekt gehen erhebliche Gefahren für Mitarbeiter des Museums und Gäste aus. Aus diesem Grund erfolgte eine betriebliche Sperrung der technischen Anlage Schwimmkran „Langer Heinrich“ für den Besucherverkehr. Der Gesamtbesichtigungsbericht AH/22/003/09 Schwimmkran „Langer Heinrich“ vom 19.11.2009 hat zudem deutliche Umweltrisiken bei einem Leck festgestellt, so dass in Bezug auf das Objekt von Gefahr in Verzug ausgegangen werden muss.

Um die vom Objekt ausgehenden akuten Gefahren für die Umwelt zu beseitigen, die

Schwimmfähigkeit wieder herzustellen und damit den Erhalt des Krans auf absehbare Zeit zu sichern, ist die Maßnahme unaufschiebbar.

Eine dauerhafte Erhaltung kann nur durch eine Sanierung des Objektes behoben werden, wie eine gutachterliche schiffbautechnische Stellungnahme vom 22.04.2010 aufführt.

 

 

 

Eine Kostenschätzung der zunächst zur Gefahrenabwehr notwendigen Mindestmaßnahmen vom 22.04.2010 belegt, dass mit 350 T€ die akuten Umwelt- und Leckrisiken abgewendet werden können. (Anlage 1)

Die kalkulierten Kosten haben sich im Vergleich zum Frühjahr 2010 nicht verändert. Das aktualisierte Angebot des Sachverständigen vom 30.11.2010 (Anlage 4) bestätigt dies.

 

Darüber hinaus verweist das Angebot auf die Möglichkeit der Reparatur im Dock, die eine vollständige Untersuchung des Schwimmkrans sowie die Realisierung von Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr am Schwimmponton (Schließung von Leckagen, Entfernen von Altöl aus den Tanks, Dichtsetzen von Öffnungen) ermöglicht. Damit ist die Gefahr einer Flutung der Kammern durch Wassereinbrüche und einer damit verbundenen Krängung bis hin zum auf Grund Gehen des Schwimmkrans gebannt.

Die Ausschreibung der Teilmaßnahme erfolgt sofort nach Entscheidung dieser Vorlage.

 

Eine Komplettsanierung des Schwimmkrans mit Ausleger, Deck und Deckhäusern, Außenkonservierung, Niedergangumbau) soll in einem weiteren Bauabschnitt in 2011 erfolgen. Das Angebot mit Angabe des Zeitraums für die Realisierung der Maßnahme in der Werft in 2011 liegt ebenfalls vom Sachverständigen vom 07.12.2010 vor (Anlage 5).

Die Kosteneinschätzung des Sachverständigen vom 09.12.2010 (Anlage 6) liegt bei.

 

Diese Weiterführung der Teilbaumaßnahme von 2010 wird für den Nachtragshaushalt 2011 angemeldet.

Das Schwimmfähigkeitsattest ist bis zum 31. Dezember 2010 ausgestellt. Eine Neuausstellung wird nach Aussage des Gutachters und Sachverständigen nur für ca. 1 Jahr mit erheblichen personal- und kostenintensiven Auflagen erfolgen.

 

Eine Stellungnahme des Hafen- und Seemannsamtes vom 21.04.2010 bestätigt den Zustand des Denkmals und die beschriebenen notwendigen Maßnahmen (Anlage 3).

 

 

Unvorhersehbarkeit

 

Die gutachterliche schiffbautechnische Stellungnahme zur Bewertung der vom Schwimmkran „Langer Heinrich“ ausgehenden Risiken wurde durch eine erneute Besichtigung und einen daraus resultierenden Zustandsbericht vom Sachverständigen vom 10.11.2010 ergänzt (Anlage 7). Es ist eine deutliche Verschlechterung des Zustands des Schwimmpontons festzustellen.

Ohne schiffbautechnische Maßnahmen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem auf Grund gehen des Schwimmkrans auszugehen.

 

 

 

2.  Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.9100.90100000

Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen

 

 

 

                       in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

                   7.169.000

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

                      300.000                    

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

                                 0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

                   6.869.000

als Deckungsquelle eingesetzt

 

                      350.000

 

 

 

 

 

 

Begründung der Minderausgaben

 

Die Zuführung aus dem Vermögenshaushalt (Verkaufserlöse) wird sich um die Maßnahme Generalüberholung Langer Heinrich reduzieren.

Der geplante Überschuss in Höhe von 2,5 Mio. EUR im Verwaltungshaushalt 2010 wird sich möglicherweise um die Generalüberholung Langer Heinrich mindern. Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass im Haushaltsvollzug 2010 sowohl Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben zu einer Änderung des Überschusses führen werden.

 


Begründung der Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Hansestadt Rostock

 

Der Leihvertrag 28/A/2004 der Hansestadt Rostock mit der IGA Rostock 2003 GmbH vom 24.08.2004 regelt im § 3 Abs. 2 und 3, dass die Verleiherin Eigentümerin der Leihgaben bleibt und dass sämtliche in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Leihgutes stehende Kosten von der Verleiherin zu tragen sind.

Im § 5 Abs. 2 ist weiterhin geregelt, dass die Schadensfälle von der Entleiherin schriftlich unverzüglich der Verleiherin anzuzeigen sind.

 

Die Hansestadt Rostock als Eigentümerin des Schwimmkrans „Langer Heinrich“ ist zum Erhalt des Denkmals und demzufolge zur Instandsetzung verpflichtet.

 

Eine Übernahme der Instandsetzung des Schwimmkrans „Langer Heinrich“ durch die IGA Rostock 2003 GmbH entspricht nicht dem Gesellschaftszweck des Unternehmens und würde aus steuerlichen Gründen eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, welche eine Nachzahlungspflicht zur Folge hat.

 

 

Verpflichtung der Erhaltung von Denkmalen gemäß Denkmalschutz

 

Das Denkmal Schwimmkran „Langer Heinrich“ ist als Einzeldenkmal auf der Denkmalliste der Hansestadt Rostock eingetragen.

Der § 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz M-V (DSchG M-V, i.d.F. vom 06.01.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.2006) regelt die Erhaltungspflicht des Denkmaleigentümers:

„Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflichtige von Denkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht instand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln.“

 

Die Hansestadt Rostock als Eigentümerin ist auch aus diesem Grund zum Erhalt des Denkmals und zur Abwehr der Gefahr für das Kulturgut verpflichtet.

 

 

Eignung des Schifffahrtssachverständigen

 

Herr Hallier ist Mitglied des Verbandes Mecklenburg-Vorpommerscher Schifffahrtssachverständiger e.V. Die in der Anlage befindliche Referenzliste (Anlage 2) belegt die Eignung zur qualitativen Begutachtung und Bewertung des Zustandes des Denkmals „Langer Heinrich“.

Eine Anfrage bei der IHK Rostock ergab, dass es in der näheren Umgebung von Rostock nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Traditionsschiffe und für Taucherleistungen gibt, jedoch keinen Schifffahrtssachverständigen, der notwendigerweise auch ein Schwimmfähigkeitsattest ausstellen kann.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsstelle 02.3222.9400062                 Betrag 350.000 EUR

 

Deckung:

Haushaltsstelle 02.9100.90100000               Betrag  350.000 EUR

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.12.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen