Änderungsantrag - 2010/BV/1542-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der Anlage wird der Absatz (6) zu § 3 der Entgeltordnung für Hafendienstleistungen am Ende ergänzt um:

 

„Über die hierzu getroffenen Entscheidungen hat der Oberbürgermeister die Bürgerschaft einmal pro Kalenderjahr per Informationsvorlage umfassend zu unterrichten.“

 

 

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Sachverhalt

Erläuterung erfolgt mündlich.

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt

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10.01.2011 - Bürgerschaft - zurückgezogen