Beschlussvorlage - 2010/BV/1777
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erweiterung der Gewerblichen Bauflächen im Bereich des Rostocker Fischereihafens
Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 13.12.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Hafen- und Seemannsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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04.01.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.01.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.01.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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20.01.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.02.2011
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans vorgebrachten
Anregungen und Hinweise der Öffent-
lichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1
dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
beschließt die 7. Änderung des
Flächenutzungsplans (Anlage 2) in der
vorliegenden Fassung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/1065
Sachverhalt:
In der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter Bedarf an
Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Industrie und Gewerbe
zu verzeichnen. Der traditionelle Standort des Rostocker
Fracht- und Fischereihafens (RFH) ist ein
bedeutender, in das Stadtgebiet integrierter gewerblich geprägter
Standort.
Die intensive Nutzung aller Flächen im Bereich des RFH
wird notwendig, um der verstärkten Nachfrage insbesondere nach Vormontage-,
Lager- und Umschlagplätzen für Industrieausrüster nachkommen zu können.
Die Änderungsfläche stellt eine ca. 3,0 ha große
Grünfläche dar, die aufgrund der auf ihr vorhandenen Ablagerungen schwerer für
eine gewerbliche Nutzung erschließbar ist. Da der
Entwicklung von Flächen in den bestehenden Hafengebieten aber der Vorrang gegenüber
einer extensiven Flächenerweiterung gegeben wird, soll die Grünfläche jetzt der
gewerblichen Nutzung zugänglich gemacht werden. Sie soll künftig
Bestandteil der sie allseitig umgebenden ca. 83 ha großen Gewerblichen
Baufläche des Rostocker Fracht- und Fischereihafens sein.
deshalb hat die Bürgerschaft
am 09.06.2010 den Entwurf der 7. Änderung zur Erweiterung der Gewerblichen Baufläche beschlossen.
Durch die geringe Erweiterung der Gewerblichen
Baufläche in diesem gewerblich geprägten Raum
werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Speziell durch
die Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, vorbereitet
oder begründet. Auch Anhaltspunkte für eine mögliche Beeinträchtigung der in §
1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter bestehen nicht.
Daher wurde das vereinfachte Planverfahren nach § 13
BauGB anwendbar. Ein Umweltbericht wurde nicht erstellt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 7.
Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 05.07.2010 bis zum
09.08.2010. Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und
Anregungen der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange vorgebracht worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder
Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen. (Anlage 1)
Die auf Flächennutzungsplan – Maßstabsebene
mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt.
Das Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung
gegenüber dem Entwurf. (Anlage 2)
Die Gesamtgröße der ausgewiesenen gewerblichen
Baufläche beträgt 3,1 ha.
Auf Seite 3 in Punkt 4 der Begründung erfolgen
entsprechend der Abwägung Hinweise auf wasserschutz- und naturrechtliche
Belange, die in weitergehenden Planungen zu berücksichtigen sind. (Anlage 3)
Die zum Beschluss vorliegende 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen
Fachämtern der Verwaltung, insbesondere der Unteren Immissionsschutzbehörde, abgestimmt
worden.
Die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.