Beschlussvorlage - 2010/BV/1777

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des

       Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffent-

       lichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die

       Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 7. Änderung des

       Flächenutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.

 

3.    Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschriften:                                 § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                       Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/1065

 

 

Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Rostock ist ein vermehrter Bedarf an Bauflächen für die Ansiedlung insbesondere hafenaffiner Industrie und Gewerbe zu verzeichnen. Der traditionelle Standort des Rostocker Fracht- und Fischereihafens (RFH) ist ein bedeutender, in das Stadtgebiet integrierter gewerblich geprägter Standort. 

Die intensive Nutzung aller Flächen im Bereich des RFH wird notwendig, um der verstärkten Nachfrage insbesondere nach Vormontage-, Lager- und Umschlagplätzen für Industrieausrüster nachkommen zu können.

Die Änderungsfläche stellt eine ca. 3,0 ha große Grünfläche dar, die aufgrund der auf ihr vorhandenen Ablagerungen schwerer für eine gewerbliche Nutzung erschließbar ist. Da der Entwicklung von Flächen in den bestehenden Hafengebieten aber der Vorrang gegenüber einer extensiven Flächenerweiterung gegeben wird, soll die Grünfläche jetzt der gewerblichen Nutzung zugänglich gemacht werden. Sie soll künftig Bestandteil der sie allseitig umgebenden ca. 83 ha großen Gewerblichen Baufläche des Rostocker Fracht- und Fischereihafens sein.

deshalb hat die Bürgerschaft am 09.06.2010 den Entwurf der 7. Änderung zur Erweiterung  der Gewerblichen Baufläche beschlossen.

 

Durch die geringe Erweiterung der Gewerblichen Baufläche in diesem gewerblich geprägten Raum  werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Speziell durch die Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, vorbereitet oder begründet. Auch Anhaltspunkte für eine mögliche Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter bestehen nicht.

Daher wurde das vereinfachte Planverfahren nach § 13 BauGB anwendbar. Ein Umweltbericht wurde nicht erstellt.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 05.07.2010 bis zum 09.08.2010. Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen. (Anlage 1)

Die auf Flächennutzungsplan – Maßstabsebene mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt.

Das Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf. (Anlage 2)

Die Gesamtgröße der ausgewiesenen gewerblichen Baufläche beträgt 3,1 ha.  

Auf Seite 3 in Punkt 4 der Begründung erfolgen entsprechend der Abwägung Hinweise auf wasserschutz- und naturrechtliche Belange, die in weitergehenden Planungen zu berücksichtigen sind. (Anlage 3)

 

Die zum Beschluss vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung, insbesondere der Unteren Immissionsschutzbehörde, abgestimmt worden.

 

Die vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:               keine

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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04.01.2011 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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11.01.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.01.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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20.01.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.02.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen