Stellungnahme - 2010/AN/1741-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Zu Beschlussvorschlag 1:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Feuerwehr-bedarfsplanes zu prüfen, ob ein Dienstschichtsystem im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock mit dem Ziel der Einführung des reinen

24-h-Dienstes zum  01. Juli 2011 möglich ist.

 

Im Brandschutz- und Rettungsamt (Amt 37) wurde eine Arbeitsgruppe mit der Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden Dienstvereinbarung beauftragt. Es ist beabsichtigt, dass

mit der neuen Dienstvereinbarung auch die Empfehlungen des Feuerwehrbedarfsplanes zur Dienstplanoptimierung umgesetzt werden.

Mehrere Prüfaufträge wurden in diesem Zusammenhang an die Arbeitsgruppe erteilt. Die Arbeitsgruppe konnte bisher keine unterschriftsreife und konsensfähige Dienstvereinbarung vorlegen.

 

Der Dienststellenleiter des Amtes 37 hat den vom Personalrat des Amtes 37 erarbeiteten Entwurf einer neuen Dienstvereinbarung wunschgemäß zur rechtlichen Prüfung an das Rechtsamt eingereicht. Es soll geprüft werden, ob der eingereichte Entwurf des Personal-rates die Voraussetzungen gemäß § 66 (1) und (2) Personalvertretungsgesetz des Landes M-V erfüllt.  Diese liegen vor, wenn die Regelungen der Dienstvereinbarung nicht gesetzlichen oder tariflichen Bedingungen entgegenstehen. Der durch den Personalrat eingereichte Entwurf ist diesbezüglich seitens des Dienststellenleiters des Amtes 37 nicht unterschriftsreif.

 

Vor diesem Hintergrund befürwortet die Dienststelle - Amt 37 - den Beschlussvorschlag 1.

Dadurch erhalten die Mitglieder der Arbeitsgruppe die Zeit, die erteilten Prüfaufträge abzu-arbeiten und eine unterschriftsreife Dienstvereinbarung zu erarbeiten, die am 01.07.2011 in Kraft treten kann.

 

Aus Sicht der Dienststelle wird zu diesem Beschlussvorschlag angeregt, mit der Prüfung der Möglichkeit eines reinen 24-h-Dienstes ein Wirtschaftsberatungsunternehmen zu beauf-tragen.

Aufgrund der Ergebnisse des Wirtschaftsberatungsunternehmens wird dann durch den Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes und die Dienststelle eine Dienst-vereinbarung zum genannten Termin abgeschlossen.

 

Zu Beschlussvorschlag 2:

Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Dienst im Brandschutz- und Rettungsamt entsprechend der derzeit gültigen Dienstvereinbarung auszugestalten.

 

Die Dienststelle - Amt 37 - befürwortet den Beschlussvorschlag 2.

Die Handlungsfähigkeit bleibt dadurch erhalten, da der Personalrat des Amtes 37 bereits die beantragte Anwendung der derzeitig gütigen Dienstvereinbarung ab 01.01.2011 abgelehnt hat.

 

 

Zu Beschlussvorschlag 3:

Das Ergebnis der Prüfung sowie eine unterschriftsreife Dienstvereinbarung ist unter Darstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen der Bürgerschaft bis 31.05.2010 vorzulegen.

 

Die Dienststelle - Amt 37 - begrüßt den Beschlussvorschlag 3.

Bei ihren bisherigen Verhandlungen hat die Dienststelle stets berücksichtigt, dass eine Abweichung vom bestätigten Feuerwehrbedarfsplan (hier: Dienstplanoptimierung) erhebliche finanzielle und personelle Auswirkungen haben kann bzw. wird.

 

 

 

 

 

Georg Scholze

 

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben