Beschlussvorlage - 2010/BV/1763
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2010 für die Maßnahme
- Zuschuss an Studierende mit erstmaliger Hauptwohnsitznahme in der Hansestadt Rostock -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.11.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Hauptverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.12.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2010
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2010 für die Haushaltsstelle 01.1140.71700009 – Zuschuss an Studierende – mit erstmaliger Hauptwohnsitznahme Hansestadt Rostock in Höhe von 50.000 EUR.
Die Ausgabe wird gedeckt durch Mehreinnahmen in folgenden Haushaltsstellen:
- 01.1100.1000 / Verwaltungsgebühren / in Höhe von 28.000 EUR,
- 01.1100.1040 / Gebühren für Fundsachen / in Höhe von 8.000 EUR,
- 01.1140.1670 / Erstattung durch übrige Bereiche / in Höhe von 2.000 EUR und
durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle
- 01.0200.5420 / Reinigungsaufwendungen / in Höhe von 12.000 EUR
50.000 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 51 Abs. 1 Nr. 1 und § 52 Kommunalverfassung M-V,
§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss Nr. 2009/BV/0333 der Bürgerschaft vom 07.10.2009,
Beschluss Nr. 2010/BV/1101 des Hauptausschusses vom 18.05.2010,
Beschluss Nr. 2010/BV/1315 des Hauptausschusses vom 31.08.2010
Sachverhalt:
Am 07.10.2009 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Beschluss Nr. 2009/BV/0333 – Einführung eines Angebotes an Studierende, die in der Hansestadt Rostock ihren Hauptwohnsitz nehmen – gefasst.
Daraus resultierend ist jeder Studierende, der mit Stichtag 01.09.2009 ab dem Wintersemester 2009/2010 seine Haupt- oder alleinige Wohnung erstmalig in der Hansestadt Rostock genommen hat bzw. nimmt, berechtigt, einen Antrag auf Zuschussgewährung zu stellen.
Bedingt durch den Beschluss der Herausnahme von Studenten aus der Satzung zur Zweitwohnungssteuer und dem damit zusammenhängenden Verzicht auf melderechtliche Zwangsmaßnahmen zur Anmeldung einer Haupt- oder Zweitwohnung ist eine hinreichend verlässliche finanzielle Planungsgrundlage erst mit Ablauf einer gesamten Studienjahres möglich. Da erst dann eingeschätzt werden kann, welcher Anteil der auswärtigen Studenten das Angebot des Bonuspakets in Anspruch nehmen möchte. Aufgrund dieses Sachverhaltes wurden bereits im April und August dieses Jahres jeweils zusätzliche 100.000 EUR zu der ursprünglich eingestellten Summe gleicher Höhe benötigt. Angesichts der ordnungsgemäßen Zahlung des Zuschusses an Studierende im noch laufenden Haushaltsjahr wird davon ausgegangen, dass weitere 50.000 EUR zur Auszahlung benötigt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
67,5 kB
|