Änderungsantrag - 2010/BV/1577-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

 

In § 1 Änderungen werden Nr. 1, 3 und 5 gestrichen. Nr. 4 wird geändert in …Teileinrichtung (Nr. 1 – 13) entsprechend …

 

 

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Begründung:

 

Der Beschlussvorlage zufolge müssen die unbefahrbaren Wohnwege aus der Satzung gestrichen werden, um dem Tenor des Urteils des OVG Greifswald zu folgen und den Rabatt durch Mehrfacherschließung durch unbefahrbare Wohnwege zukünftig vermeiden zu können.

 

Die Beschlussvorlage sieht jedoch auch vor, den Rabatt bei Mehrfacherschließungen generell zu streichen.

 

Schon vor diesem Hintergrund ist es nicht ersichtlich, warum es erforderlich ist, diese unbefahrbaren Wohnwege zu streichen, da es ohne Rabatt auch keine Mehrkosten für die Stadt durch Mehrfacherschließungen geben kann.

 

Die Vorlage geht nicht darauf ein, warum eine Streichung dennoch erforderlich sein sollte und schließlich ist nicht erkennbar, ob und inwieweit die Kosten für diese Wege zukünftig auf die Anlieger umgelegt werden können.

 

 

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Dr. Ulrich Seidel

Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2010 - Hauptausschuss - abgelehnt

Erweitern

01.12.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt