Beschlussvorlage - 2010/BV/1762
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2010 in der Haushaltsstelle 02.0301.98500106 - Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe von 75.000,00 EUR für die Einführung einer Referenzlösung für die webbasierte Beteiligungsverwaltung und das IT-gestützte Beteiligungscontrolling
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.11.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.12.2010
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.12.2010
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt
2010 in der Haushaltsstelle
02.0301.98500106 - Zuschüsse an übrige Bereiche für IT-gestützte Referenzlösung in Höhe von 75.000,00 EUR wird erteilt.
Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle:
02.0301.36100144
- Zuweisungen vom Land in Höhe von 75.000,00 EUR.
Beschlussvorschriften:
§§ 51, 52
Kommunalverfassung des Landes M-V, § 6
(3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
02.0301.98500106 |
2010 |
75.000,00 |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
||
Zuschüsse an übrige Bereiche für IT gestützte
Referenzlösung |
1. Berechnung
der Gesamtausgaben für 2010
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in EUR |
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0,00 |
|
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0,00 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
|
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
Begründung der Mehrausgaben:
Unabweisbarkeit:
Die
Anforderungen an das Beteiligungsmanagement der öffentlichen Hand sind in den
vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für unterschiedliche Adressaten
– Verwaltungsspitze, Bürgerschaft, Aufsichtsrat etc. – müssen immer
wieder schnell, verlässlich und übersichtlich Informationen zu den
Beteiligungen aufgearbeitet werden: Gesellschaftszweck, strategische
Ausrichtung, wichtige Wirtschaftsdaten. Gleichzeitig wird ein Frühwarnsystem
benötigt, mit dem schnell und zuverlässig Schieflagen bei den Unternehmen
erkannt werden können.
Darüber
hinaus ist festzustellen, dass sich wirtschaftliche Zwänge, die Umstellung auf
ein doppisches Rechnungswesen zum 01. Januar 2012 und das Erfordernis eines
Gesamtabschlusses für das Jahr 2014 auch auf das Beteiligungsmanagement
auswirken.
Bei
der Verwaltung und Steuerung der Beteiligungen wurde von der Einzelbetrachtung
auf eine ganzheitliche Sichtweise umgestellt und heute liegt den
Arbeitsprozessen zunehmend eine Konzernsicht zugrunde.
Bisher
trugen die Prozesse zur Umsetzung immer noch weitgehend manuellen Charakter und
werden lediglich durch Microsoft Office Anwendungen unterstützt.
Die
gestiegenen Anforderungen sind manuell aber nicht mehr zu leisten und begründen
die Notwendigkeit der Unterstützung der Kernaufgaben durch den Aufbau und die
Implementierung eines Anwendungsverfahrens für die Beteiligungsverwaltung und
das Beteiligungscontrolling.
Der
Einsatz einer professionellen Softwarelösung zur Unterstützung des Beteiligungsmanagements
ist unabdingbar. Der Nutzen solcher Lösungen liegt in einer hohen Transparenz
über den gesamten Beteiligungsbestand, stets aktuelle und verlässliche
Informationen zur wirtschaftlichen Situation aller Unternehmensbeteiligungen
und weitgehender Automatisierung ressourcenintensiver, operativer Prozesse wie
die Erstellung des Beteiligungsberichts.
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer
Referenzlösung für die webbasierte Beteiligungsverwaltung in
Mecklenburg-Vorpommern als ein
Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Rostock und
der Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt.
Die
Gesamtkosten für diese Referenzlösung belaufen sich auf 150.000 TEUR.
Der Antrag auf Sonderbedarfszuweisung wurde am 04.08.2010 i. H. v. 75.000,00 EUR beim Innenministerium M-V gestellt und mit Schreiben vom 17.11.2010 wurde von dort die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt.
Projektbeteiligte
-
Innenministerium
M-V 75 TEUR Fördermittel
-
Hansestadt
Rostock 25 TEUR Eigenmittel
-
RVV
GmbH Rostock 25 TEUR
Eigenmittel
-
Landeshauptstadt
Schwerin 25 TEUR Eigenmittel
-
Gesellschaft
für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH, Landeshauptstadt Schwerin
-
SIS Schweriner IT- und Service GmbH, Landeshauptstadt Schwerin
Die Vertragbeziehung wird zwischen der SIS GmbH, einer 100 %igen Tochter der Landeshauptstadt Schwerin und dem Anwendungsanbieter bestehen, die Anwendungslösung soll auch am Standort Schwerin von der SIS GmbH betrieben werden. Der Hansestadt Rostock wird über das Internet via VPN-Tunnel mit einer SSL- Verschlüsselung zugreifen können. Für die Bereitstellung wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der seine Grundlage in einer Absichtserklärung zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Rostock hat.
Der Eigenanteil von 25 TEUR wird im Haushaltplanentwurf 2011 der Hansestadt Rostock veranschlagt.
Unvorhersehbarkeit:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2010 war der Förderantrag noch nicht gestellt und damit eine Förderwürdigkeit bzw. Förderbestätigung noch unklar.
2. Nachweis der Deckung durch Mehreinnahme:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.0301.36100144 |
Zuweisungen vom Land |
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|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
0,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
75.000,00 |
Mehreinnahmen |
= |
75.000,00 |
davon bisher bereitgestellt durch: -
Zweckbindung |
./. |
0,00 |
-
über-/außerplanmäßige
Ausgaben |
./. |
0,00 |
zur Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
75.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
75.000,00 |
Begründung der Mehreinnahme:
Mit
Schreiben vom 29.04.2010 hat das Innenministerium die Förderwürdigkeit für die
Referenzlösung einer webbasierten Beteiligungsverwaltung bestätigt und eine
Förderung für das Haushaltsjahr 2010 in Aussicht gestellt.
Am 24.11.2010 hat der Innenminister Herr Lorenz
Caffier den Förderbescheid für die Sonderbedarfszuweisung übergeben.