Beschlussvorlage - 2010/BV/1762

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 in der Haushaltsstelle

02.0301.98500106 - Zuschüsse an übrige Bereiche für IT-gestützte Referenzlösung in Höhe von 75.000,00 EUR wird erteilt.

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle:

02.0301.36100144 - Zuweisungen vom Land in Höhe von 75.000,00 EUR.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§  51, 52 Kommunalverfassung des Landes M-V, §  6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

Sachverhalt:

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.0301.98500106

 

2010

75.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

 

Zuschüsse an übrige Bereiche für IT gestützte Referenzlösung

 

1.         Berechnung der Gesamtausgaben für 2010

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

         0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

         0,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

75.000,00     

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

75.000,00     

 

Begründung der Mehrausgaben:

 

Unabweisbarkeit:

Die Anforderungen an das Beteiligungsmanagement der öffentlichen Hand sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Für unterschiedliche Adressaten – Verwaltungsspitze, Bürgerschaft, Aufsichtsrat etc. – müssen immer wieder schnell, verlässlich und übersichtlich Informationen zu den Beteiligungen aufgearbeitet werden: Gesellschaftszweck, strategische Ausrichtung, wichtige Wirtschaftsdaten. Gleichzeitig wird ein Frühwarnsystem benötigt, mit dem schnell und zuverlässig Schieflagen bei den Unternehmen erkannt werden können.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich wirtschaftliche Zwänge, die Umstellung auf ein doppisches Rechnungswesen zum 01. Januar 2012 und das Erfordernis eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2014 auch auf das Beteiligungsmanagement auswirken.

Bei der Verwaltung und Steuerung der Beteiligungen wurde von der Einzelbetrachtung auf eine ganzheitliche Sichtweise umgestellt und heute liegt den Arbeitsprozessen zunehmend eine Konzernsicht zugrunde.

Bisher trugen die Prozesse zur Umsetzung immer noch weitgehend manuellen Charakter und werden lediglich durch Microsoft Office Anwendungen unterstützt.

Die gestiegenen Anforderungen sind manuell aber nicht mehr zu leisten und begründen die Notwendigkeit der Unterstützung der Kernaufgaben durch den Aufbau und die Implementierung eines Anwendungsverfahrens für die Beteiligungsverwaltung und das Beteiligungscontrolling.

Der Einsatz einer professionellen Softwarelösung zur Unterstützung des Beteiligungsmanagements ist unabdingbar. Der Nutzen solcher Lösungen liegt in einer hohen Transparenz über den gesamten Beteiligungsbestand, stets aktuelle und verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Situation aller Unternehmensbeteiligungen und weitgehender Automatisierung ressourcenintensiver, operativer Prozesse wie die Erstellung des Beteiligungsberichts.

Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Referenzlösung für die webbasierte Beteiligungsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern als ein Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt.

Die Gesamtkosten für diese Referenzlösung belaufen sich auf 150.000 TEUR.

Der Antrag auf Sonderbedarfszuweisung wurde am 04.08.2010  i. H. v. 75.000,00 EUR beim Innenministerium M-V gestellt und mit Schreiben vom 17.11.2010 wurde von dort die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt.

 

Projektbeteiligte

-        Innenministerium M-V            75 TEUR Fördermittel

-        Hansestadt Rostock              25 TEUR Eigenmittel

-        RVV GmbH Rostock              25 TEUR Eigenmittel

-        Landeshauptstadt Schwerin 25 TEUR Eigenmittel

-        Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH, Landeshauptstadt Schwerin

-        SIS Schweriner IT- und Service GmbH, Landeshauptstadt Schwerin

Die Vertragbeziehung wird zwischen der SIS GmbH, einer 100 %igen Tochter der Landeshauptstadt Schwerin und dem Anwendungsanbieter bestehen, die Anwendungslösung soll auch am Standort Schwerin von der SIS GmbH betrieben werden. Der Hansestadt Rostock wird über das Internet via VPN-Tunnel mit einer SSL- Verschlüsselung zugreifen können. Für die Bereitstellung wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der seine Grundlage in einer Absichtserklärung zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Rostock hat.

Der Eigenanteil von 25 TEUR wird im Haushaltplanentwurf 2011 der Hansestadt Rostock veranschlagt.

 

Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der Aufstellung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2010 war der Förderantrag noch nicht gestellt und damit eine Förderwürdigkeit bzw. Förderbestätigung noch unklar.

 

 

2.     Nachweis der Deckung durch Mehreinnahme:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.0301.36100144

Zuweisungen vom Land

 

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

75.000,00

Mehreinnahmen

=

75.000,00

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0,00

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0,00

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

75.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

75.000,00

Begründung der Mehreinnahme:

Mit Schreiben vom 29.04.2010 hat das Innenministerium die Förderwürdigkeit für die Referenzlösung einer webbasierten Beteiligungsverwaltung bestätigt und eine Förderung für das Haushaltsjahr 2010 in Aussicht gestellt.

Am 24.11.2010 hat der Innenminister Herr Lorenz Caffier den Förderbescheid für die Sonderbedarfszuweisung übergeben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Außerplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt in der Haushaltsstelle:

02.0301.98500106                 Zuschüsse an übrige Bereiche         75.000,00 EUR

 

Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt in der Haushaltsstelle:

02.0301.36100144                 Zuweisungen vom Land                    75.000,00 EUR

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.12.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen