Beschlussvorlage - 2010/BV/1749
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 zur Sanierung des Klosters zum Heiligen Kreuz, 8. Bauabschnitt (Zuweisung an die RGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.11.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Städtische Museen
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Schule und Sport; Eigenbetrieb KOE
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.12.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2010
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung
einer außerplanmäßigen Bewilligung wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:
02.3222.98500001 Zuweisung für Investitionen an öffentlich
wirtschaftliche Unternehmen 8. BA - Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz
– in Höhe von 41.000 EUR
Die Deckung erfolgt durch folgende Haushaltsstellen:
02.2100.96000001 - Planungsleistungen Grundschulen 4.800 EUR
02.2300.96000001 - Planungsleistungen Gymnasien 10.600 EUR
02.2400.96000001 - Planungsleistungen Berufliche Schulen 25.600 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 51 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
§ 6 Abs. 3
Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag in EUR |
2010 |
41.000 |
|
Bezeichnung der
Haushaltsstelle |
||
Zuweisung für Investitionen an öffentlich wirtschaftliche
Unternehmen – 8.BA Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz |
1. Berechnung der Gesamtausgaben
|
|
in
EUR |
|
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
0 |
|
bisherige genehmigte
Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu beantragte
Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
41.000 |
|
davon: -
Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
-
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe der voraussichtlichen
Gesamtausgabe |
= |
41.000 |
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
Unabweisbarkeit:
Die Realisierung der Maßnahme war bereits Bestandteil des
Haushaltsplanes 2009. Dazu wurde ein Eigenanteil der Hansestadt Rostock in Höhe
von 574.000 EUR an die RGS überwiesen.
Bei der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kam es im Verlauf
der Umsetzung des Bauvorhabens zu nicht vorhersehbaren erheblichen Mehrkosten.
Die Mehrkosten sind im Wesentlichen dadurch begründet, dass erst nach Freilegung
des Mauerwerks der reale Umfang eines Großteils der Sanierungsarbeiten sichtbar
wurde. Darüber hinaus wurde seitens des Landesamtes für Denkmalpflege der
Erhalt des Daches im Ostflügel gefordert, anstelle eines kostengünstigeren
Neubaus.
Nur durch die zusätzlich notwendigen Maßnahmen zur Sanierung am Kloster zum Heiligen Kreuz ist eine Fertigstellung der Sanierung der gesamten Klosteranlage möglich. Ohne diese Maßnahmen müssen Teile der Sanierung unfertig hinterlassen werden. Dies zieht die dauerhafte Schließung von nicht fertig gestellten Räumen des Museums sowie weitere Folgekosten in den kommenden Haushaltsjahren nach sich.
Unvorhersehbarkeit:
Zum Zeitpunkt der Planausarbeitung 2010 waren die zusätzlichen Kosten nicht bekannt, da sie erst mit der Durchführung der Baumaßnahme auftraten.
2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der
Haushaltsstelle |
02.2100.96000001 |
Planungsleistungen Grundschulen |
|
|
in
EUR |
Haushaltsansatz und/oder
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
36.918,30 |
bisher bereitgestellte Mittel für
andere Haushaltsstellen |
./. |
0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o.
g. Haushaltsstelle |
./. |
0,00 |
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. g. Haushaltsjahr |
= |
36.918,30 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
4.800,00 |
Begründung
der Minderausgaben
Bei den Planungsvorhaben Grundschulen kann auf bereits gelaufene Planungsleistungen der Vorjahre zurückgegriffen werden, da es sich um analoge Vorhaben handelt. Daher werden die Planungsleistungen nicht in vollem Umfang benötigt.
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der
Haushaltsstelle |
02.2300.96000001 |
Planungsleistungen Gymnasien |
|
|
in
EUR |
Haushaltsansatz und/oder
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
25.600,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für
andere Haushaltsstellen |
./. |
|
bereits angeordnete Mittel für o.
g. Haushaltsstelle |
./. |
|
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. g. Haushaltsjahr |
= |
25.600,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
10.600,00 |
Begründung
der Minderausgaben
Bei den Planungsvorhaben Gymnasien kann auf bereits gelaufene Planungsleistungen der Vorjahre zurückgegriffen werden, da es sich um analoge Vorhaben handelt. Daher werden die Planungsleistungen nicht in vollem Umfang benötigt.
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der
Haushaltsstelle |
02.2400.96000001 |
Planungsleistungen Berufliche Schulen |
|
|
in
EUR |
Haushaltsansatz und/oder
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
25.600,00 |
bisher bereitgestellte Mittel für
andere Haushaltsstellen |
./. |
|
bereits angeordnete Mittel für o.
g. Haushaltsstelle |
./. |
|
noch zur Verfügung stehende
Mittel für o. g. Haushaltsjahr |
= |
25.600,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
25.600,00 |
Begründung
der Minderausgaben
Bei den Planungsvorhaben Berufliche Schulen kann auf bereits gelaufene Planungsleistungen der Vorjahre zurückgegriffen werden, da es sich um analoge Vorhaben
handelt.
Daher
werden die Planungsleistungen nicht benötigt.
.