Beschlussvorlage - 2010/BV/1749

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Bewilligung wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.3222.98500001 Zuweisung für Investitionen an öffentlich wirtschaftliche Unternehmen 8. BA - Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz – in Höhe von 41.000 EUR

 

Die Deckung erfolgt durch folgende Haushaltsstellen:

02.2100.96000001 - Planungsleistungen Grundschulen             4.800 EUR

02.2300.96000001 - Planungsleistungen Gymnasien               10.600 EUR

02.2400.96000001 - Planungsleistungen Berufliche Schulen   25.600 EUR

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 51 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 6   Abs. 3 Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

     

2010

41.000

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Zuweisung für Investitionen an öffentlich wirtschaftliche Unternehmen – 8.BA Sanierung Kloster zum Heiligen Kreuz

 

 

1.  Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

41.000

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

41.000

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

Unabweisbarkeit:

 

Die Realisierung der Maßnahme war bereits Bestandteil des Haushaltsplanes 2009. Dazu wurde ein Eigenanteil der Hansestadt Rostock in Höhe von 574.000 EUR an die RGS überwiesen.

Bei der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kam es im Verlauf der Umsetzung des Bauvorhabens zu nicht vorhersehbaren erheblichen Mehrkosten. Die Mehrkosten sind im Wesentlichen dadurch begründet, dass erst nach Freilegung des Mauerwerks der reale Umfang eines Großteils der Sanierungsarbeiten sichtbar wurde. Darüber hinaus wurde seitens des Landesamtes für Denkmalpflege der Erhalt des Daches im Ostflügel gefordert, anstelle eines kostengünstigeren Neubaus.

Nur durch die zusätzlich notwendigen Maßnahmen zur Sanierung am Kloster zum Heiligen Kreuz ist eine Fertigstellung der Sanierung der gesamten Klosteranlage möglich. Ohne diese Maßnahmen müssen Teile der Sanierung unfertig hinterlassen werden. Dies zieht die dauerhafte Schließung von nicht fertig gestellten Räumen des Museums sowie weitere Folgekosten in den kommenden Haushaltsjahren nach sich.

 

Unvorhersehbarkeit:

 

Zum Zeitpunkt der Planausarbeitung 2010 waren die zusätzlichen Kosten nicht bekannt, da sie erst mit der Durchführung der Baumaßnahme auftraten.

 

2.  Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.2100.96000001

Planungsleistungen Grundschulen

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

36.918,30

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

0,00

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

36.918,30

als Deckungsquelle eingesetzt

 

4.800,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

 

Bei den Planungsvorhaben Grundschulen kann auf bereits gelaufene Planungsleistungen der Vorjahre zurückgegriffen werden, da es sich um analoge Vorhaben handelt. Daher werden die Planungsleistungen nicht in vollem Umfang benötigt.

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.2300.96000001

Planungsleistungen Gymnasien

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

25.600,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

     

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

     

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

25.600,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

10.600,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

 

Bei den Planungsvorhaben Gymnasien kann auf bereits gelaufene Planungsleistungen der Vorjahre zurückgegriffen werden, da es sich um analoge Vorhaben handelt. Daher werden die Planungsleistungen nicht in vollem Umfang benötigt.

 

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.2400.96000001

Planungsleistungen Berufliche Schulen

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

25.600,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

     

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

     

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

25.600,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

25.600,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung der Minderausgaben

 

Bei den Planungsvorhaben Berufliche Schulen kann auf bereits gelaufene Planungsleistungen  der Vorjahre zurückgegriffen werden, da es sich um analoge Vorhaben

handelt.

Daher werden die Planungsleistungen nicht benötigt.

 

.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.3222.98500001 in Höhe von

41.000 EUR

Deckung durch die Haushaltsstellen :  02.2100.96000001 in Höhe von   4.800 EUR

                                                             02.2300.96000001 in Höhe von  10.600 EUR

                                                             02.2400.96000001 in Höhe von  25.600 EUR

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.12.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen