Stellungnahme - 2010/AN/1680-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zuständig und verantwortlich für den Haushalt der Hansestadt Rostock ist die Bürgerschaft als oberstes Beschlussorgan. Der Oberbürgermeister legt den Haushaltsentwurf so vor, dass alle geplanten Aufgaben und  Arbeiten erfüllt bzw. erledigt werden können und bringt damit zum Ausdruck, welche Mittel hierfür benötigt werden. Wenn die Bürgerschaft die Ansätze der Verwaltung verändert, entscheidet sie damit auch über die Aufgabenerfüllung und Arbeitserledigung und übernimmt insoweit die Verantwortung.

 

Die Haushaltsstelle des Amtes für Kultur und Denkmalpflege 3410000071790000 mit den Mitteln Zuschüsse an sonstige Verbände und Vereine wurde nach HASIKO-Beschluss 2006 um 10 % gekürzt und im Haushaltsansatz 2009 wie auch 2008 mit 1.327 T€ ausgewiesen. Ich habe in Vorbereitung des Haushaltes 2009 festgelegt, dass die Haushaltsstelle um 50 TEUR erhöht wird. Auf die entsprechende Mitteilung des Kämmereiamtes an das Amt für Kultur und Denkmalpflege wurden dann jedoch von der Amtsleitung des Amtes die 50 TEUR auf andere Haushaltsstellen des Amtes umverteilt, ohne dass ich hierüber informiert wurde.

 

Zu den nach dem Beschlussvorschlag zu kürzenden Haushaltsstellen im Einzelnen:

 

Haushaltsstelle

Ansatz 2011

Beabsichtigte Kürzung

01.00100000.59100000

Protokoll/Städteverbindungen

128.200,00 EUR

30.000,00 EUR

Nicht alle Veranstaltungen können wie geplant durchgeführt werden.


Haushaltsstelle

Ansatz 2011

Beabsichtigte Kürzung

01.02210000.65500001

Personalangelegenheiten – Sachverstän-digen-, Gerichts- und ähnliche Kosten

100.000,00 EUR

20.000,00 EUR

Die Mittel stehen nicht in vollem Umfang für die vorhandene externe Untersuchung des Amtes für Jugend und Soziales zur Verfügung, wodurch höherwertige Effekte für die Reduzierung des Haushaltsdefizits nicht zum Tragen kommen.

 

 

Haushaltsstelle

Ansatz 2011

Beabsichtigte Kürzung

01.61000000.65510000

Städtebauliche Planungsleistungen

200.000,00 EUR

25.000,00 EUR

Nicht alle vorgesehenen B-Plan-Verfahren können durchgeführt werden. Demnach wäre die Einnahmeverbesserung gemäß Hauhaltssicherungskonzept zu reduzieren.

 

 

Haushaltsstelle

Ansatz 2011

Beabsichtigte Kürzung

01.61000000.65530000

Städtebauliche Planungsleistungen zur Ausweisung von Gewerbeflächen

225.000,00 EUR

25.000,00 EUR

Nicht alle vorgesehenen B-Plan-Verfahren können durchgeführt werden.

 

Auch hier sind negative Auswirkungen auf die gemäß Haushaltssicherungskonzept ausgewiesenen Einnahmeverbesserungen ab 2012 die Folge.

 

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Beschlüsse

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02.02.2011 - Bürgerschaft - vertagt

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01.03.2011 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben