Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1727
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der KiföG-Novelle (3. ÄndG KiföG M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2010
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.11.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass in den Vereinbarungen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklung gem. § 16 Abs. 1 die Tagessätze für Teilzeit- und Ganztagsbetreu-ung der jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgewiesen werden. Der Jugendhilfeaus-schuss beschließt, dass für Kinder, für die nach § 21 Abs. 6 der Elternbeitrag ganz oder teilweise übernommen wird, die Verpflegungskosten in Höhe des jeweiligen Tagessatzes mal 17 Anwesenheitstage übernommen werden.
Beschlussvorschriften: § 10 Abs. 1 a
§ 16 Abs. 1
§ 18 Abs. 7
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Begründung der Dringlichkeit:
Um die erforderlichen Arbeitsabläufe zeitnah
organisieren zu können, ist es dringend notwendig, den Handlungsrahmen
festzulegen.
Am 01.08.2010 trat das 3. ÄndG KiföG M-V in Kraft. Ab dem Jahr 2011 gewährt das Land der Hansestadt Rostock als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder bis zum Schuleintritt eine Landeszuweisung in Höhe von 946.536,55 EUR. Mit dieser Zuweisung soll die Teilnahme derjenigen Kinder an der Verpflegung ermöglicht werden, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 21 Abs. 6 zur Übernahme des Elternbeitrages ganz oder teilweise verpflichtet ist.
Es wird vorgeschlagen, in diesen
Fällen von einer durchschnittlichen Anwesenheit von 17 Tagen im Monat auszugehen.
Der Tagessatz der jeweiligen Kindertageseinrichtung und die durchschnittlichen
Anwesenheitstage bilden dann den zu
übernehmenden Verpflegungs-satz.
Mit der durchschnittlichen
Anwesenheit von 17 Tagen sind 24 Tage Urlaub und 20 Tage Krankheit berücksichtigt.
Eine Abfrage bei allen Trägern von Kindertageseinrichtungen bestätigt die
durchschnittliche Anwesenheit von 17 Tagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach erster Hochrechnung sind für das Jahr 2011 Verpflegungskosten in Höhe von 1.496.300,00 EUR durch die Hansestadt Rostock zu leisten. Mit Bescheid vom 01.09.2010 wurden vom Ministerium für Soziales und Gesundheit Landesmittel in Höhe von 946.536,55 EUR zugewiesen. Somit muss die Differenz in Höhe von 549.763,50 EUR durch die Hansestadt Rostock übernommen werden.
Im Planansatz 2011 sind für die Verpflegung 281.700,00 EUR eingestellt. Zum Zeitpunkt dieser Planung war nicht abschätzbar, welche finanziellen Auswirkungen das 3. ÄndG KiföG M-V haben wird.
Gegenwärtig wird die Haushaltsplanung 2011
überarbeitet und die Mehrkosten in Höhe von ca. 268.063,00 EUR werden als
Änderung zum Planansatz beantragt.
Dr. Liane Melzer