Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1723
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der KiföG-Novelle (3. ÄndG KiföG M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.11.2010
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.11.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Landeszuweisung für die gezielte individuelle Förderung gem. § 18 Abs. 4 KiföG M-V für das Kalenderjahr 2010 pro Kindergartenkind, mit Anspruch auf Übernahme/ teilweise Übernahme des Elternbeitrages gem. § 21 Abs. 6 KiföG, an die Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen weitergeleitet werden. Der Stichtag für die Bemessung der weiterzuleitenden Mittel soll die Belegung am 01.10.2010 sein.
Beschlussvorschriften: § 18 Abs. 4
§ 1 Abs. 6/ Abs. 5, S. 2
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Begründung der Dringlichkeit:
Die Landeszuweisung ist noch im Jahr 2010 an Träger
und Tagespflegepersonen weiterzuleiten. Wegen des kurzen Zeitraumes bis zum
Jahresende ist es erforderlich, die Mittel bis Ende November auszureichen.
Am 01.08.2010 trat das 3. ÄndG
KiföG M-V in Kraft. Im Oktober 2010 erhielt die Hansestadt Rostock eine
Landeszuweisung in Höhe von 540.878,03 EUR zur Weiterleitung an die Träger von
Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegepersonen für die gezielte
individuelle Förderung 2010.
Der Gesetzgeber verzichtet im
Jahr 2010 auf quantitative und qualitative Kriterien für die Verteilung und
Verwendung der in § 18 KiföG genannten Finanzmittel. Gemäß § 1 Abs. 6 treffen
die Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in eigener
Verantwortung die Entscheidung über den gezielten Einsatz der zusätzlichen
finanziellen Mittel.
Das Fachamt schlägt vor, die Zuweisung der Mittel für 2010 pro Kindergartenkind, mit Anspruch auf Übernahme/ teilweise Übernahme des Elternbeitrages gem. § 21 Abs. 6 KiföG, an die Träger von Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegepersonen weiterzuleiten. Der Stichtag für die Bemessung der weiterzuleitenden Mittel sollte die Belegung am 1.10.2010 sein.
Durch die Verteilung der Mittel
auf alle Kindergartenkinder erhalten die Träger und auch die
Tagespflegepersonen die Möglichkeit, Materialen für das Verfahren des
Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) zu erwerben.
Das wird unter anderem im Jahr 2011 eine Voraussetzung für die Weiterleitung
der Mittel für die gezielte individuelle Förderung sein. Eine
rechtsverbindliche Verordnung gem. § 24 KiföG Abs. 4 zur inhaltlichen Ausgestaltung und
Durchführung der gezielten individuellen Förderung nach § 1 Abs. 6 sowie deren
Finanzierung nach § 18 Abs. 5 und Abs. 6 Satz 2 steht noch aus.