Informationsvorlage - 2010/IV/1718

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2010/AN/0911 Sitzung der Bürgerschaft vom 17.03.2010

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0437/08-BV vom 19.11.2008 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die derzeitig bestehenden acht Ortsämter auf zukünftig fünf Ortsämter zu reduzieren, wobei auf Basis und unter Fortführung des Konzeptes „Ortsamt 2000“ mit 43 Stellen die anstehenden Aufgaben bewältigt werden sollen. Am 05.05.2010 wurden basierend auf diesem Beschluss die zukünftigen Standorte der künftigen Ortsämter (Beschluss Nr. 2010/BV/1102) sowie die Änderung der Ortsamtsbereiche (Beschluss Nr. 2009/BV/0785) festgelegt. Der Wegfall der Ortsämter soll durch ein erweitertes
E-Government-Angebot kompensiert werden.

 

Gemeinsam mit allen Beteiligten werden aktuell Möglichkeiten und Wege für den Erhalt und Ausbau der Leistungen mittels E-Government erörtert. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen sowohl Fragen nach der Beurteilung des aktuellen Internetauftrittes zu den Leistungen der Ortsämter und den Möglichkeiten der verstärkten Bürgerbeteiligung über das Internet als auch nach möglichen Potentialen für die Entlastung des Personals vor Ort.

 

Insbesondere das Internet ermöglicht neue Kommunikations- und Interaktionswege zwischen öffentlicher Verwaltung und Kunden. Zukünftig soll das Online-Angebot immer weiter ausgebaut werden und im Hinblick auf Information, Kommunikation, Dienstleistungen und Beteiligungsmöglichkeiten – so weit möglich und rechtlich zulässig – auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen zugeschnitten sein.

 

Entlastung für die Ortsämter und ein verbesserter Service für die Bürgerinnen und Bürger können durch den gezielten Ausbau des Leistungsangebotes der Ortsämter im Internet erreicht werden. Ein Anliegen der kontinuierlichen Umgestaltung des Internetauftrittes ist, diesen transparenter zu machen und das schnelle Auffinden der gesuchten Informationen zu ermöglichen. Durch verstärkte Angebote von Formulardownloads werden beiderseits Arbeitserleichterungen eintreten (siehe Informationsvorlage 2010/IV/1702 Aktueller Sachstand Onlineangebote der Hansestadt Rostock).


 

 

Bei der Einführung entsprechender Systeme stellen sich nicht nur Fragen der Analyse und Restrukturierung der zu Grunde liegenden Geschäftsprozesse. Es ergeben sich zudem Fragen zur aufbauorganisatorischen Neustrukturierung im Hinblick auf zusätzliche Aufgaben oder den Wegfall von Aufgaben und deren tarifrechtliche Auswirkungen. Daher lassen sich derartige Verfahren nur im Rahmen eines ganzheitlichen und längerfristigen Lösungsansatzes realisieren und werden Gegenstand weiterer Informationsvorlagen sein.

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben