Stellungnahme - 2010/DA/1679-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtigung des Haushaltsplanentwurfes 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2010
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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01.12.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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10.01.2011
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Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur
nächsten Bürgerschaftssitzung am 01.12.2010 einen Nachtrag zur Beschlussvorlage
zum Haushaltsplan 2011 vorzulegen, in dem der Ansatz von 38 Mio. Euro aus der
HHST 88100000.21000000 „WIRO Wohnungsgesellschaft mbH -
Gewinnanteile“ auf 13 Mio. Euro reduziert wird. Damit sind die 25 Mio.
Euro aus Vermögensaktivierung aus dem Haushaltsplanentwurf zu streichen. Der
Oberbürgermeister hat im Nachtrag geeignete Deckungsquellen vorzulegen.
Im Haushaltsjahr
2011 kommen zusätzliche Belastungen durch die Finanzierung der
Schadensersatzleistungen an die EVG in Höhe von zur Zeit 11,3 Mio. EUR und aus
der Reduzierung der FAG Mittel in Höhe von 6,1 Mio. EUR entsprechend des
Schreibens des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern zu den der
Orientierungsdaten für den kommunalen Finanzausgleich 2011 auf die Hansestadt
Rostock zu. Aus der Auflage im Haushaltserlass vom 28.10.2010 ergibt sich die
Pflicht weitere 10,0 Mio. EUR Überschuss zur Tilgung der Altschulden zu planen.
Dieser Mehrbedarf in Höhe von ca. 38 Mio. EUR kann aus Sicht der Verwaltung nur
durch Vermögensaktivierung, wie z. B. durch den Verkauf von Wohnungen der WIRO
Wohnen in Rostock GmbH, erbracht werden.
Das Wohnungsportfolio der
Gesellschaft soll durch gezielte Veräußerungen bereinigt und zukunftsfähig
gestaltet werden. Die WIRO hält Bestände im Portfolio, die zu Beginn der 90er
Jahre saniert wurden. Nun soll im Einzelfall geprüft werden, ob eine erneute
Investition in diese Bestände in Betracht kommt, oder ob durch Veräußerung der
betroffenen Bestände und teilweisen Ersatzneubau ein besseres wirtschaftliches
Ergebnis erzielt werden kann.
Bei anstehenden Veräußerungsgeschäften werden die notwendigen Gremienentscheidungen eingeholt. So sollen nach der gegenwärtigen Beschlusslage der Bürgerschaft jahresbezogen z.B. nicht mehr als 250 Wohnungen verkauft werden.
Die Veräußerung von nicht benötigten Wohnungsbeständen wird
vom Innenministerium ausdrücklich begrüßt und ist nach gegenwärtigen
Erkenntnissen unabdingbar, um einen rechtskonformen Haushalt (§ 43 Abs. 7
Kommunalverfassung M-V) zu erreichen und den Auflagen der
Rechtsaufsichtsbehörde zu entsprechen.
Roland Methling