Stellungnahme - 2010/DA/1679-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 01.12.2010 einen Nachtrag zur Beschlussvorlage zum Haushaltsplan 2011 vorzulegen, in dem der Ansatz von 38 Mio. Euro aus der HHST 88100000.21000000 „WIRO Wohnungsgesellschaft mbH - Gewinnanteile“ auf 13 Mio. Euro reduziert wird. Damit sind die 25 Mio. Euro aus Vermögensaktivierung aus dem Haushaltsplanentwurf zu streichen. Der Oberbürgermeister hat im Nachtrag geeignete Deckungsquellen vorzulegen.

 

 

 

Im Haushaltsjahr 2011 kommen zusätzliche Belastungen durch die Finanzierung der Schadensersatzleistungen an die EVG in Höhe von zur Zeit 11,3 Mio. EUR und aus der Reduzierung der FAG Mittel in Höhe von 6,1 Mio. EUR entsprechend des Schreibens des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern zu den der Orientierungsdaten für den kommunalen Finanzausgleich 2011 auf die Hansestadt Rostock zu. Aus der Auflage im Haushaltserlass vom 28.10.2010 ergibt sich die Pflicht weitere 10,0 Mio. EUR Überschuss zur Tilgung der Altschulden zu planen. Dieser Mehrbedarf in Höhe von ca. 38 Mio. EUR kann aus Sicht der Verwaltung nur durch Vermögensaktivierung, wie z. B. durch den Verkauf von Wohnungen der WIRO Wohnen in Rostock GmbH, erbracht werden.

Das Wohnungsportfolio der Gesellschaft soll durch gezielte Veräußerungen bereinigt und zukunftsfähig gestaltet werden. Die WIRO hält Bestände im Portfolio, die zu Beginn der 90er Jahre saniert wurden. Nun soll im Einzelfall geprüft werden, ob eine erneute Investition in diese Bestände in Betracht kommt, oder ob durch Veräußerung der betroffenen Bestände und teilweisen Ersatzneubau ein besseres wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann.

 

Bei anstehenden Veräußerungsgeschäften werden die notwendigen Gremienentscheidungen eingeholt. So sollen nach der gegenwärtigen Beschlusslage der Bürgerschaft jahresbezogen z.B. nicht mehr als 250 Wohnungen verkauft werden.

 

Die Veräußerung von nicht benötigten Wohnungsbeständen wird vom Innenministerium ausdrücklich begrüßt und ist nach gegenwärtigen Erkenntnissen unabdingbar, um einen rechtskonformen Haushalt (§ 43 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V) zu erreichen und den Auflagen der Rechtsaufsichtsbehörde zu entsprechen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

10.01.2011 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben